20.01.2013 Aufrufe

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Untertunnelung Pfungen<br />

4.2 Privater Verkehr<br />

Ein Einwender beantragt, es sei auf die Untertunnelung von Pfungen <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Achse Winterthur - Glattfel<strong>den</strong> ist als Ganze eine wichtige kantonale<br />

Verbindung und deshalb im kantonalen Richtplan enthalten. Die Untertunnelung<br />

von Pfungen dient der Entlastung des Dorfzentrums.<br />

Ein Einwender beantragt, es seien die Baulinien für die Umfahrung von Pfungen<br />

raschmöglichst fest<strong>zu</strong>setzen und das Strassenprojekt prioritär voran<strong>zu</strong>treiben.<br />

Baulinienvorlagen sind nicht Gegenstand des Richtplans. Eine Baulinienvorlage<br />

ist aber in Bearbeitung. Die Realisierung der Umfahrung Pfungen hat aus kantonaler<br />

Sicht nicht Priorität, vgl. Pt. 4.2.2.<br />

Umfahrung Ossingen<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Ossingen <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die Umfahrung Ossingen ist im Verkehrsplan der Region Weinland enthalten. Sie<br />

wurde in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan übernommen, weil die bestehende Strasse kantonal<br />

ist. Die Umfahrung dient der Entlastung der ungünstigen Linienführung der<br />

jetzigen Strasse im Dorfkern von Ossingen.<br />

Dettenbergtunnel<br />

Mehrere Einwender beantragen, <strong>den</strong> Dettenbergtunnel <strong>zu</strong> streichen. Zwei Einwender<br />

beantragen, <strong>den</strong> Dettenbergtunnel nur unter der Bedingung eines konsequenten<br />

Rückbaus des <strong>zu</strong> ersetzen<strong>den</strong> Streckenabschnittes im Plan <strong>zu</strong> belassen und die flankieren<strong>den</strong><br />

ökologischen Massnahmen im Text und in der Karte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Der <strong>Kanton</strong>srat hat mit Beschluss vom 4. Januar 1988 die Linienführung des<br />

Dettenbergtunnels neu festgelegt. Die Rekurse <strong>zu</strong>r Festset<strong>zu</strong>ng der Baulinien sind<br />

erledigt. Mit der Festlegung der neuen Linienführung des Dettenbergtunnels hat<br />

der <strong>Kanton</strong>srat die geplante Umfahrung Embrach Ost aus dem kantonalen<br />

Verkehrsplan gestrichen. Die bestehende Hardrütistrasse wird redimensioniert.<br />

Weitere Projektangaben liegen nicht vor, weshalb es verfrüht ist, im Richtplan konkrete<br />

Angaben <strong>zu</strong> machen.<br />

Umfahrung Eglisau<br />

Zwei Einwender beantragen, es sei auf die Aufnahme der geplanten Umfahrung<br />

Eglisau <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Der <strong>Kanton</strong>srat hat mit Beschluss vom 4. Januar 1988 die Linienführung der<br />

Umfahrung Eglisau neu festgelegt. Die Baulinien sind festgesetzt. Entgegen dem<br />

Willen des Regierungsrates hat der <strong>Kanton</strong>srat am 18. Januar 1993 eine Motion<br />

119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!