Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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Untertunnelung Pfungen<br />
4.2 Privater Verkehr<br />
Ein Einwender beantragt, es sei auf die Untertunnelung von Pfungen <strong>zu</strong> verzichten.<br />
Die Achse Winterthur - Glattfel<strong>den</strong> ist als Ganze eine wichtige kantonale<br />
Verbindung und deshalb im kantonalen Richtplan enthalten. Die Untertunnelung<br />
von Pfungen dient der Entlastung des Dorfzentrums.<br />
Ein Einwender beantragt, es seien die Baulinien für die Umfahrung von Pfungen<br />
raschmöglichst fest<strong>zu</strong>setzen und das Strassenprojekt prioritär voran<strong>zu</strong>treiben.<br />
Baulinienvorlagen sind nicht Gegenstand des Richtplans. Eine Baulinienvorlage<br />
ist aber in Bearbeitung. Die Realisierung der Umfahrung Pfungen hat aus kantonaler<br />
Sicht nicht Priorität, vgl. Pt. 4.2.2.<br />
Umfahrung Ossingen<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Ossingen <strong>zu</strong> streichen.<br />
Die Umfahrung Ossingen ist im Verkehrsplan der Region Weinland enthalten. Sie<br />
wurde in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan übernommen, weil die bestehende Strasse kantonal<br />
ist. Die Umfahrung dient der Entlastung der ungünstigen Linienführung der<br />
jetzigen Strasse im Dorfkern von Ossingen.<br />
Dettenbergtunnel<br />
Mehrere Einwender beantragen, <strong>den</strong> Dettenbergtunnel <strong>zu</strong> streichen. Zwei Einwender<br />
beantragen, <strong>den</strong> Dettenbergtunnel nur unter der Bedingung eines konsequenten<br />
Rückbaus des <strong>zu</strong> ersetzen<strong>den</strong> Streckenabschnittes im Plan <strong>zu</strong> belassen und die flankieren<strong>den</strong><br />
ökologischen Massnahmen im Text und in der Karte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
Der <strong>Kanton</strong>srat hat mit Beschluss vom 4. Januar 1988 die Linienführung des<br />
Dettenbergtunnels neu festgelegt. Die Rekurse <strong>zu</strong>r Festset<strong>zu</strong>ng der Baulinien sind<br />
erledigt. Mit der Festlegung der neuen Linienführung des Dettenbergtunnels hat<br />
der <strong>Kanton</strong>srat die geplante Umfahrung Embrach Ost aus dem kantonalen<br />
Verkehrsplan gestrichen. Die bestehende Hardrütistrasse wird redimensioniert.<br />
Weitere Projektangaben liegen nicht vor, weshalb es verfrüht ist, im Richtplan konkrete<br />
Angaben <strong>zu</strong> machen.<br />
Umfahrung Eglisau<br />
Zwei Einwender beantragen, es sei auf die Aufnahme der geplanten Umfahrung<br />
Eglisau <strong>zu</strong> verzichten.<br />
Der <strong>Kanton</strong>srat hat mit Beschluss vom 4. Januar 1988 die Linienführung der<br />
Umfahrung Eglisau neu festgelegt. Die Baulinien sind festgesetzt. Entgegen dem<br />
Willen des Regierungsrates hat der <strong>Kanton</strong>srat am 18. Januar 1993 eine Motion<br />
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