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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.4 Erholungsgebiet und Aussichtspunkte<br />

6 «Freizeitsiedlungen»<br />

Ein Einwender beantragt, es seien im Richtplantext unter Pt. 3.4.2 «Gebiete für<br />

Freizeitsiedlungen» <strong>zu</strong> definieren.<br />

Freizeitsiedlungen im Sinne von Familiengarten-Arealen sind <strong>den</strong> jeweiligen örtlichen<br />

Bedürfnissen entsprechend in <strong>den</strong> regionalen und/oder kommunalen<br />

Richtplänen mit der Signatur «besonderes Erholungsgebiet» aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

7 Streichung bzw. Verkleinerung von Erholungsgebiet<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei Erholungsgebiet in <strong>den</strong> nachfolgend einzeln<br />

aufgeführten Bereichen <strong>zu</strong> streichen bzw. <strong>zu</strong> verkeinern.<br />

<strong>Zürich</strong>seeufer<br />

Ein Einwender beantragt, es sei auf <strong>den</strong> symbolischen Grünstreifen entlang des<br />

<strong>Zürich</strong>seeufers <strong>zu</strong> verzichten. Eventuell seien einzelne Erholungsgebiete von kantonaler<br />

Bedeutung aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong>.<br />

Die Festlegung von Erholungsgebiet am <strong>Zürich</strong>see bringt <strong>zu</strong>m Ausdruck, dass die<br />

Seeufer im Sinne von Art. 3 RPG womöglich frei<strong>zu</strong>halten sowie deren Zugänglichkeit<br />

<strong>zu</strong> erhalten und <strong>zu</strong> erleichtern ist. Differenziertere Festlegungen <strong>zu</strong>r<br />

Strukturierung der betreffen<strong>den</strong> Flächen, insbesondere auch <strong>zu</strong>r Entflechtung von<br />

Erholungs- und Naturschutzinteressen, sind <strong>zu</strong> einem grossen Teil mit regionalen<br />

und kommunalen Festlegungen bereits erfolgt und haben auch in Zukunft zweckmässigerweise<br />

auf diesen Stufen <strong>zu</strong> erfolgen.<br />

Aufgrund der verschie<strong>den</strong>en <strong>zu</strong>m Erholungsgebiet gestellten Anträge wird sichtbar,<br />

dass der Richtplantext bezüglich regionaler und kommunaler Aufgaben innerhalb<br />

kantonal bedeutsamer Erholungsgebiete <strong>zu</strong>wenig klar ist. Ohne dass ein entsprechender<br />

ausdrücklicher Antrag gestellt wurde, wird mit einer Textergän<strong>zu</strong>ng<br />

die nötige Klarheit geschaffen und in Pt. 3.4.2.2 c) «Regionen und Gemein<strong>den</strong>» ein<br />

neuer erster Absatz eingefügt: «Bei <strong>den</strong> grossflächig bezeichneten Erholungsgebieten<br />

von kantonaler Bedeutung sind lokale Differenzierungen und kleinräumige<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsentflechtungen, insbesondere zwischen Erholungsnut<strong>zu</strong>ng und<br />

Naturschutz, auf regionaler bzw. kommunaler Stufe vor<strong>zu</strong>nehmen. Es betrifft dies<br />

in erster Linie folgende Gebiete: …»<br />

Knonaueramt: keine Anträge<br />

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