Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />
Unterland:<br />
Dielsdorf: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Dielsdorf das noch unüberbaute<br />
Siedlungsgebiet «Langmettel» nördlich des Industriegebiets von Dielsdorf<br />
(nördlich des Riedweges bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie) dem Landwirtschaftsgebiet, evt. auch<br />
dem Landschaftsschutzgebiet, <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Dieses Gebiet ist rechtskräftig eingezont und mit der S-Bahn bestens erschlossen.<br />
Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch die Bezeichnung als<br />
Landschaftsschutzgebiet (neu: Landschafts-Förderungsgebiet) nicht in Frage.<br />
Eglisau: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Eglisau das Siedlungsgebiet<br />
südlich des Strässchens «Murhal<strong>den</strong>» und der Schaffhauserstrasse am Rhein<br />
dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen und evt. <strong>zu</strong>sätzlich als wiederher<strong>zu</strong>stellendes<br />
Biotop <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Dieses Gebiet ist rechtskräftig eingezont und es läuft ein Quartierplanverfahren.<br />
Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch die Bezeichnung als wiederher<strong>zu</strong>stellendes<br />
Biotop nicht in Frage.<br />
Embrach: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Embrach die noch<br />
unüberbauten Siedlungsgebiete am westlichen Hang des «Blauen» zwischen Gstein<br />
und Grund sowie westlich des Wildbachs, zwischen der Winkler- und der<br />
Hal<strong>den</strong>strasse, dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Diese Gebiete sind rechtskräftig eingezont und Vorbereitungen <strong>zu</strong>r Erschliessung<br />
sind im Gange.<br />
Steinmaur: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Steinmaur der noch<br />
unüberbaute Zipfel Siedlungsgebiet östlich von Niedersteinmaur (östlich der<br />
Heugasse), welcher nördlich des Fischbachs in das Landwirtschaftsgebiet hinausragt,<br />
dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen und evt. auch dem Landschaftsschutzgebiet.<br />
Dieses Gebiet ist rechtskräftig als Zone für öffentliche Bauten eingezont und es ist<br />
eine Schulanlage geplant. Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch<br />
die Bezeichnung als Landschaftsschutzgebiet (neu: Landschafts-Förderungsgebiet)<br />
nicht in Frage.<br />
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