20.01.2013 Aufrufe

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />

Unterland:<br />

Dielsdorf: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Dielsdorf das noch unüberbaute<br />

Siedlungsgebiet «Langmettel» nördlich des Industriegebiets von Dielsdorf<br />

(nördlich des Riedweges bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie) dem Landwirtschaftsgebiet, evt. auch<br />

dem Landschaftsschutzgebiet, <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Dieses Gebiet ist rechtskräftig eingezont und mit der S-Bahn bestens erschlossen.<br />

Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch die Bezeichnung als<br />

Landschaftsschutzgebiet (neu: Landschafts-Förderungsgebiet) nicht in Frage.<br />

Eglisau: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Eglisau das Siedlungsgebiet<br />

südlich des Strässchens «Murhal<strong>den</strong>» und der Schaffhauserstrasse am Rhein<br />

dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen und evt. <strong>zu</strong>sätzlich als wiederher<strong>zu</strong>stellendes<br />

Biotop <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Dieses Gebiet ist rechtskräftig eingezont und es läuft ein Quartierplanverfahren.<br />

Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch die Bezeichnung als wiederher<strong>zu</strong>stellendes<br />

Biotop nicht in Frage.<br />

Embrach: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Embrach die noch<br />

unüberbauten Siedlungsgebiete am westlichen Hang des «Blauen» zwischen Gstein<br />

und Grund sowie westlich des Wildbachs, zwischen der Winkler- und der<br />

Hal<strong>den</strong>strasse, dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Diese Gebiete sind rechtskräftig eingezont und Vorbereitungen <strong>zu</strong>r Erschliessung<br />

sind im Gange.<br />

Steinmaur: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Steinmaur der noch<br />

unüberbaute Zipfel Siedlungsgebiet östlich von Niedersteinmaur (östlich der<br />

Heugasse), welcher nördlich des Fischbachs in das Landwirtschaftsgebiet hinausragt,<br />

dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen und evt. auch dem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Dieses Gebiet ist rechtskräftig als Zone für öffentliche Bauten eingezont und es ist<br />

eine Schulanlage geplant. Wegen der Belassung im Siedlungsgebiet kommt auch<br />

die Bezeichnung als Landschaftsschutzgebiet (neu: Landschafts-Förderungsgebiet)<br />

nicht in Frage.<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!