Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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3.4 Erholungsgebiet und Aussichtspunkte<br />
Zusätzliche Festlegungen – wie insbesondere auch Wanderwege – sind auf regionaler<br />
und auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen. Durchgehende Wanderwege beidseits<br />
der Limmat sind bereits sichergestellt.<br />
Dietikon: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Dietikon das Limmatufer<br />
<strong>zu</strong>mindest in einem schmalen Bereich dem Landschaftsschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Der betreffende Abschnitt ist als Erholungsgebiet, u.a. wegen seiner geringen<br />
Ausdehnung, nicht von kantonaler Bedeutung. Eine entsprechende Festlegung ist<br />
auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Geroldswil: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Geroldswil das<br />
Limmatufer wegen des dortigen Naturschutzgebiets <strong>zu</strong>mindest in einem schmalen<br />
Bereich dem Erholungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Die Bezeichnung eines schmalen Streifens des Geroldswiler Limmatufers ist nicht<br />
von kantonaler Bedeutung und ist auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Ober- und Unterengstringen: Mehrere Einwender beantragen, es sei in <strong>den</strong><br />
Gemein<strong>den</strong> Ober- und Unterengstringen das Gebiet zwischen N1 und der Limmat<br />
bis <strong>zu</strong>r Stadtgrenze von <strong>Zürich</strong> als Erholungsgebiet <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Das Limmatufer zwischen Stadtgrenze und Autobahnbrücke entlang der N1 ist<br />
stellenweise so schmal, dass sich eine Aufnahme als Erholungsgebiet im kantonalen<br />
Richtplan nicht rechtfertigt. Diese Bereiche sind jedoch mit Wanderwegen<br />
erschlossen, weshalb die Anträge als sinngemäss erfüllt angesehen wer<strong>den</strong> können.<br />
Schlieren: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Schlieren das Limmatufer<br />
beim Gaswerk zwischen Zelgli und Schönenwerd <strong>zu</strong>mindest in einem schmalen<br />
Bereich dem Landschaftsschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Die unüberbauten Bereiche des Limmatufers auf dem Gebiet der Gemeinde<br />
Schlieren sind als Erholungsgebiet bezeichnet und damit dauernd als naturnahe<br />
Freiflächen <strong>zu</strong> sichern. Weitergehende Anordnungen sind auf kommunaler Stufe<br />
<strong>zu</strong> prüfen.<br />
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