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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.4 Erholungsgebiet und Aussichtspunkte<br />

Zusätzliche Festlegungen – wie insbesondere auch Wanderwege – sind auf regionaler<br />

und auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen. Durchgehende Wanderwege beidseits<br />

der Limmat sind bereits sichergestellt.<br />

Dietikon: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Dietikon das Limmatufer<br />

<strong>zu</strong>mindest in einem schmalen Bereich dem Landschaftsschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Der betreffende Abschnitt ist als Erholungsgebiet, u.a. wegen seiner geringen<br />

Ausdehnung, nicht von kantonaler Bedeutung. Eine entsprechende Festlegung ist<br />

auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Geroldswil: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Geroldswil das<br />

Limmatufer wegen des dortigen Naturschutzgebiets <strong>zu</strong>mindest in einem schmalen<br />

Bereich dem Erholungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Die Bezeichnung eines schmalen Streifens des Geroldswiler Limmatufers ist nicht<br />

von kantonaler Bedeutung und ist auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Ober- und Unterengstringen: Mehrere Einwender beantragen, es sei in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Ober- und Unterengstringen das Gebiet zwischen N1 und der Limmat<br />

bis <strong>zu</strong>r Stadtgrenze von <strong>Zürich</strong> als Erholungsgebiet <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Das Limmatufer zwischen Stadtgrenze und Autobahnbrücke entlang der N1 ist<br />

stellenweise so schmal, dass sich eine Aufnahme als Erholungsgebiet im kantonalen<br />

Richtplan nicht rechtfertigt. Diese Bereiche sind jedoch mit Wanderwegen<br />

erschlossen, weshalb die Anträge als sinngemäss erfüllt angesehen wer<strong>den</strong> können.<br />

Schlieren: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Schlieren das Limmatufer<br />

beim Gaswerk zwischen Zelgli und Schönenwerd <strong>zu</strong>mindest in einem schmalen<br />

Bereich dem Landschaftsschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Die unüberbauten Bereiche des Limmatufers auf dem Gebiet der Gemeinde<br />

Schlieren sind als Erholungsgebiet bezeichnet und damit dauernd als naturnahe<br />

Freiflächen <strong>zu</strong> sichern. Weitergehende Anordnungen sind auf kommunaler Stufe<br />

<strong>zu</strong> prüfen.<br />

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