Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Zürich</strong>, Tiefenbrunnen<br />
4.5 Güterverkehr<br />
Ein Einwender beantragt, Wollishofen neben Tiefenbrunnen ebenfalls als Anlage für<br />
<strong>den</strong> Güterumschlag fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
<strong>Zürich</strong> Wollishofen und Tiefenbrunnen sind im regionalen Richtplan als Güterumschlaganlagen<br />
fest<strong>zu</strong>legen. Der Standort <strong>Zürich</strong>-Tiefenbrunnen wird nur als<br />
überregionale Aushubumschlaganlage in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan aufgenommen<br />
(vgl. Pt. 4.5.3).<br />
3 Aushubumschlag<br />
Glattbrugg<br />
Ein Einwender beantragt, die geplante Aushubumschlaganlage in Glattbrugg <strong>zu</strong><br />
streichen.<br />
Der Standort Glattbrugg erfüllt alle für eine zweckmässige Aushubsammelstelle<br />
massgeben<strong>den</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ngen. Ausserdem betreibt dort die Kies AG Wil bereits<br />
heute eine Umschlaganlage.<br />
Meilen<br />
Ein Einwender beantragt, die Umschlaganlage in Meilen sowie jene in Oberrie<strong>den</strong> in<br />
die Richtplan-Karte und in <strong>den</strong> Text unter Pt. 4.5.3 als Aushubumschlag auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Die in Pt. 4.5.3 beschriebenen und aufgelisteten Aushubumschlagstandorte eignen<br />
sich für <strong>den</strong> Umschlag von grossen Aushubmengen auf die Bahn. Die Umschlaganlagen<br />
Meilen bzw. Oberrie<strong>den</strong> dienen dem Umschlag Strasse/Wasser und umgekehrt.<br />
Sie sind in <strong>den</strong> regionalen Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
4 Anschlussgleise<br />
Ein Einwender beantragt, in Pt. 4.5.4 fest<strong>zu</strong>halten, dass in <strong>den</strong> regionalen<br />
Richtplänen nur dort Industriegebiete ausgeschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> dürfen, wo die<br />
Möglichkeit einer verhältnismässigen Bahnerschliessung besteht.<br />
Die Ausscheidung von Industriegebieten ist nach § 30 PBG Sache der Regionalplanung,<br />
welche gemäss Abs. 4 lit. c dieser Bestimmung auch Anschlussgleise und<br />
Anlagen für <strong>den</strong> Güterumschlag im Verkehrsplan festlegt. § 237 PBG bezeichnet<br />
ausserdem Gleisanschlüsse für Bauten und Anlagen mit grossem Güterverkehr als<br />
Grundanforderungen für Bauten und Anlagen, wo diese technisch möglich und<br />
<strong>zu</strong>mutbar sind. Das Wiederholen der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen im<br />
Richtplan erübrigt sich.<br />
145