Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Eschenbühl<br />
statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet liegt heute in der Reservezone und dient als langfristige Reserve für<br />
das Regionalzentrum Uster. Es ist für eine Überbauung bestens geeignet; angesichts<br />
der Zentrumsfunktion der Stadt Uster und seiner sehr guten Verkehrslage<br />
soll die Entwicklung an diesem Ort nicht behindert wer<strong>den</strong>.<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Seefeld/Wil<br />
(südlich «Leigrueb») statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet liegt heute in der Reservezone und dient als langfristige Reserve für<br />
das Regionalzentrum Uster. Es ist für eine Überbauung bestens geeignet; angesichts<br />
der Zentrumsfunktion der Stadt Uster und seiner sehr guten Verkehrslage<br />
soll die Entwicklung an diesem Ort nicht behindert wer<strong>den</strong>. Dem Antrag wird<br />
durch Zuweisung <strong>zu</strong>m Bauentwicklungsgebiet (Pt. 222 b)) teilweise entsprochen.<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Loren statt<br />
dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet ist rechtskräftig einer Industriezone <strong>zu</strong>geteilt und erschlossen. Ein<br />
Quartier- und Gestaltungplan ist in Bearbeitung.<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet am südlichen<br />
Abhang von Wermatswil statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet liegt in der Reservezone und ist groberschlossen. Durch die geplante<br />
Staatsstrasse (Umfahrungsstrasse) wird eine zweckmässige Grenze für die Siedlung<br />
Wermatswil gezogen; das Gebiet liegt zwischen dieser geplanten Strasse und<br />
der bereits weitgehend überbauten Bauzone.<br />
Wetzikon: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Wetzikon das noch unüberbaute<br />
Siedlungsgebiet von Schöneich zwischen der Bahnlinie, der Strasse nach<br />
Hinwil und dem Verbindungssträsschen zwischen der genannten Strasse und dem<br />
Industriequartier «Breiten», dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen evt. <strong>zu</strong>sätzlich<br />
dem Landschaftsschutzgebiet.<br />
Es handelt sich um ein zentral gelegenes Entwicklungsgebiet. Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng<br />
der Bauzone im Sinne des Antrages und zweckmässige Bauvorschriften sind<br />
durch die Gemeinde <strong>zu</strong> treffen. Damit kann auch dem Eventualantrag nicht entsprochen<br />
wer<strong>den</strong>, da Siedlungsgebiet nicht in Landschaftsschutzgebiet (neu:<br />
Landschafts-Förderungsgebiet) einbezogen wird.<br />
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