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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Eschenbühl<br />

statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet liegt heute in der Reservezone und dient als langfristige Reserve für<br />

das Regionalzentrum Uster. Es ist für eine Überbauung bestens geeignet; angesichts<br />

der Zentrumsfunktion der Stadt Uster und seiner sehr guten Verkehrslage<br />

soll die Entwicklung an diesem Ort nicht behindert wer<strong>den</strong>.<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Seefeld/Wil<br />

(südlich «Leigrueb») statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet liegt heute in der Reservezone und dient als langfristige Reserve für<br />

das Regionalzentrum Uster. Es ist für eine Überbauung bestens geeignet; angesichts<br />

der Zentrumsfunktion der Stadt Uster und seiner sehr guten Verkehrslage<br />

soll die Entwicklung an diesem Ort nicht behindert wer<strong>den</strong>. Dem Antrag wird<br />

durch Zuweisung <strong>zu</strong>m Bauentwicklungsgebiet (Pt. 222 b)) teilweise entsprochen.<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet Loren statt<br />

dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet ist rechtskräftig einer Industriezone <strong>zu</strong>geteilt und erschlossen. Ein<br />

Quartier- und Gestaltungplan ist in Bearbeitung.<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Stadt Uster das Gebiet am südlichen<br />

Abhang von Wermatswil statt dem Siedlungsgebiet dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet liegt in der Reservezone und ist groberschlossen. Durch die geplante<br />

Staatsstrasse (Umfahrungsstrasse) wird eine zweckmässige Grenze für die Siedlung<br />

Wermatswil gezogen; das Gebiet liegt zwischen dieser geplanten Strasse und<br />

der bereits weitgehend überbauten Bauzone.<br />

Wetzikon: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Wetzikon das noch unüberbaute<br />

Siedlungsgebiet von Schöneich zwischen der Bahnlinie, der Strasse nach<br />

Hinwil und dem Verbindungssträsschen zwischen der genannten Strasse und dem<br />

Industriequartier «Breiten», dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen evt. <strong>zu</strong>sätzlich<br />

dem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Es handelt sich um ein zentral gelegenes Entwicklungsgebiet. Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

der Bauzone im Sinne des Antrages und zweckmässige Bauvorschriften sind<br />

durch die Gemeinde <strong>zu</strong> treffen. Damit kann auch dem Eventualantrag nicht entsprochen<br />

wer<strong>den</strong>, da Siedlungsgebiet nicht in Landschaftsschutzgebiet (neu:<br />

Landschafts-Förderungsgebiet) einbezogen wird.<br />

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