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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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Maschwan<strong>den</strong>/Obfel<strong>den</strong>, Gebiet Fuchsloch<br />

5.7 Abfall<br />

Ein Einwender beantragt, es sei der neu <strong>zu</strong>r Festlegung vorgeschlagene Deponiestandort<br />

Fuchsloch in Maschwan<strong>den</strong>/Obfel<strong>den</strong> <strong>zu</strong> streichen.<br />

Zum Aspekt Landschaftsschutz, vgl. oben «Auswahlkriterien Deponiestandorte».<br />

Bedarf: Der Bedarf ist im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Immissionen: Im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung (Gestaltungsplanverfahren bzw.<br />

UVP) ist der definitive Nachweis über die Einhaltung der Luftreinhalte- bzw. der<br />

Lärmschutzverordnung <strong>zu</strong> erbringen und sind die für <strong>den</strong> Zusatzverkehr notwendigen<br />

planerischen und baulichen Verkehrs- und Sicherheitsmassnahmen auf<strong>zu</strong>zeigen.<br />

Ein Einwender beantragt, es sei der Deponiestandort Fuchsloch in Maschwan<strong>den</strong>/Obfel<strong>den</strong><br />

nur mit folgen<strong>den</strong> Einschränkungen fest<strong>zu</strong>legen: a) Rücksichtnahme<br />

beim Kiesabbau auf das Schutzgebiet Lorzetal b) Schutzmassnahmen <strong>zu</strong>gunsten der<br />

Flora c) Deponiematerial nur aus der näheren Umgebung.<br />

Die vorgeschlagenen Einschränkungen können erst aufgrund detaillierter<br />

Untersuchungen während der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung auf ihre Richtigkeit überprüft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Maschwan<strong>den</strong>/Obfel<strong>den</strong>, Gebiet Holzweid<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei der neu <strong>zu</strong>r Festlegung vorgeschlagene<br />

Deponiestandort Holzweid, Maschwan<strong>den</strong>/Obfel<strong>den</strong> <strong>zu</strong> streichen.<br />

Zu <strong>den</strong> Aspekten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet, Wald und Landschaftsschutz, vgl. oben<br />

«Auswahlkriterien Deponiestandorte».<br />

Bedarf und Grösse sind im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Erschliessung, kein Bahnanschluss: Der Standort kann ab dem bestehen<strong>den</strong><br />

<strong>Kanton</strong>sstrassennetz erschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Kiesabbau: Dank dem Kiesabbau ist eine Doppelnut<strong>zu</strong>ng des Standortes möglich.<br />

Wettswil, Gebiet Gwerbmatten<br />

Ein Einwender beantragt, es sei die Festlegung Ölerde-Deponie Gwerbmatten in<br />

Wettswil <strong>zu</strong> streichen und dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Mit Öl verunreinigtes Erdreich kann in <strong>den</strong> meisten Fällen behandelt wer<strong>den</strong>.<br />

Angestrebt wird, auf die Deponierung von Ölerde <strong>zu</strong> verzichten und das verbleibende<br />

Nutzvolumen der Deponie Gwerbmatten von rund 300’000 m3 <strong>zu</strong>r<br />

Ablagerung von anderem Deponiematerial (z.B. Restfraktionen aus Bauabfällen)<br />

<strong>zu</strong> nutzen. Der Standort ist deshalb im Richtplan <strong>zu</strong> belassen.<br />

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