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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.6 Luftverkehr<br />

5 Flugfelder<br />

Mehrere Einwender beantragen, im Richtplan-Text, Pt. 4.6.2 <strong>den</strong> dritten Satz <strong>zu</strong> präzisieren<br />

bzw. <strong>zu</strong> ergänzen durch die Forderung nach Abnahme oder <strong>zu</strong>mindest<br />

Konstanthaltung der Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe sowie der Zahl<br />

der Flugbewegungen. Zudem sei namentlich der Flugplatz Hausen a.A. baulich nicht<br />

<strong>zu</strong> erweitern.<br />

Im Richtplan-Text wird bereits festgehalten, dass bestehende Flugfelder nicht stärker<br />

belastet wer<strong>den</strong> dürfen. Differenziertere Aussagen ergeben sich aus der<br />

Luftreinhalte- sowie der Lärmschutzverordnung, vgl. Pt. 4.6.2.<br />

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