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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.7 Abfall<br />

Zwei Einwender befassen sich mit der Deponieplanung in <strong>den</strong> Regionen Winterthur<br />

und Umgebung sowie Weinland, mit dem Antrag, landwirtschaftliche Deponien weiter<strong>zu</strong>führen<br />

und geeignete Standorte für Inertstoffdeponien in der Richtplan-Karte<br />

fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Die <strong>Bericht</strong>erstattung <strong>zu</strong>r Standortsuche in <strong>den</strong> Gebieten Winterthur, Tösstal und<br />

Weinland liegt bis <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des vorgesehenen Neutfestset<strong>zu</strong>ngs-Termins des<br />

kantonalen Richtplans noch nicht vor. Damit können im kantonalen Richtplan<br />

weder Standorte in der Richtplan-Karte örtlich festgelegt noch im Richtplan-Text<br />

als Deponiestandort mit noch notwendiger vertiefter Eignungsabklärung aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Gemäss Richtplan-Text, Pt. 5.7.8, letzter Abschnitt, wird einzig<br />

die Absicht der Standortsuche angekündigt. Die landwirtschaftlichen Deponien<br />

können wegen entgegenstehendem Bundesrecht (Umweltschutzgesetz, Technische<br />

Verordnung über Abfälle, TVA) in der heutigen Form nicht mehr weiterbetrieben<br />

wer<strong>den</strong>. Die jeweiligen Standorte wer<strong>den</strong> aber in die Standortevaluation miteinbezogen.<br />

Es ist daher durchaus möglich, dass eine landwirtschaftliche Deponie als<br />

TVA-konforme Deponie weitergeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />

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