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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.5 Naturschutz<br />

Bewirtschaftung der betreffen<strong>den</strong> privaten Grundstücke, insbesondere der<br />

Fischweiher, nicht beschränkt. Eine entsprechende Interessenabwägung liegt im<br />

Anordnungsspielraum.<br />

Oberglatt: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Oberglatt auf die<br />

Erweiterung der Naturschutzfläche Richtung bestehende landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche im Gebiet Tüfmatt (Ifang) <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Das Naturschutzgebiet Altläufe der Glatt stellt eines der wichtigsten Schutzgebiete<br />

im <strong>Kanton</strong> dar und ist entsprechend von kantonaler und nationaler Bedeutung<br />

(bestehende kantonale Schutzverordnung, im Inventarentwurf als Feuchtgebiet<br />

von nationaler Bedeutung ausgewiesen). Eine Extensivierung der Nut<strong>zu</strong>ng und<br />

eine naturnahe Gestaltung der angrenzen<strong>den</strong> Bereiche ist gerade hier von grösster<br />

Bedeutung. Grosse Pufferzonen und Extensivnut<strong>zu</strong>ngsgebiete sind prioritär bei<br />

grossen Naturschutzgebieten <strong>zu</strong> realisieren, da dadurch die Arealansprüche empfindlicher<br />

Arten erfüllt und wertvolle Übergangsbereiche geschaffen wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Naturschutzfestlegung (Erweiterung) im betreffen<strong>den</strong> Gebiet beschränkt<br />

sich weitgehend auf kantonseigene Grundstücke.<br />

Oberland:<br />

Bäretswil: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Bäretswil das<br />

Schützenhaus und der Skiliftparkplatz aus dem Naturschutzgebiet <strong>zu</strong> entlassen.<br />

Die Naturschutzgebiete wer<strong>den</strong> im Richtplan mit einer gewissen Unschärfe dargestellt.<br />

Die parzellenscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng sowie die Festlegung von ausreichen<strong>den</strong><br />

Pufferzonen erfolgt im Rahmen grundeigentümerverbindlicher Massnahmen<br />

(Schutzverordnung, Vertrag).<br />

Dürnten: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Dürnten die Parzellen<br />

Nrn. 11’710 und 11’712 im Gebiet Sennweid aus dem Naturschutzgebiet <strong>zu</strong> entlassen.<br />

Die Naturschutzgebiete wer<strong>den</strong> im Richtplan mit einer gewissen Unschärfe dargestellt.<br />

Die parzellenscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng sowie die Festlegung von ausreichen<strong>den</strong><br />

Pufferzonen erfolgt im Rahmen grundeigentümerverbindlicher Massnahmen<br />

(Schutzverordnung, Vertrag). Gemäss Entwurf für eine Schutzverordnung, der mit<br />

<strong>den</strong> Eigentümern vorbesprochen wird, sind Haus und Garten nicht in die<br />

Schutzzone einbezogen.<br />

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