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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />

Ein Einwender beantragt, dass aufgezeigt werde, wie der Mittelverteiler gute<br />

Umsteigemöglichkeiten vom IC-Netz anbieten kann, obwohl Oerlikon kein IC-<br />

Bahnhof ist und obwohl der Mittelverteiler keinen Anschluss an <strong>den</strong> Hauptbahnhof<br />

<strong>Zürich</strong> hat.<br />

Der Anschluss an <strong>den</strong> Personenfernverkehr ist beim Flughafen <strong>Zürich</strong> gewährleistet.<br />

Der Flughafenbahnhof gilt für <strong>den</strong> Personenfernverkehr als Eingangstor des<br />

Mittleren Glattals. Die Frage von IC-Halten in Oerlikon ist eine Frage der<br />

Fahrplangesteltung SBB.<br />

Zwei Einwender beantragen, im Text Leitlinien auf<strong>zu</strong>nehmen, die bestimmen, dass<br />

der Mittelverteiler etappierbar und VBZ-kompatibel auf bestehen<strong>den</strong> Verkehrswegen<br />

<strong>zu</strong> planen sei und keine unüberbauten Gebiete erschliessen darf.<br />

Die Realisierung von Strassen und des Mittelverteilers sowie dessen Systemwahl<br />

sind nicht Gegenstand des Richtplans. Die Verkehrsmittelwahl für die Erschliessung<br />

der Gebiete richtet sich nach der Nachfrage und ihrer Entwicklung, der<br />

Wirtschaftlichkeit, der angestrebten Attraktivität und damit der Wettbewerbsstärke<br />

des öffentlichen Verkehrs. Aus wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> keine<br />

Haltestellen in unüberbauten Gebieten erstellt.<br />

Mehrere Einwender beantragen, für <strong>den</strong> Mittelverteiler im Glattal das Tram als technisches<br />

System vor<strong>zu</strong>sehen und als Linienführung einzig die Variante A2 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Der Antrag, dass es sich beim Mittelverteiler um ein Tram handeln muss, ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Die Systemwahl ist nicht Gegenstand der Richtplanung. Die Wahl muss<br />

aufgrund detaillierter Abklärungen getroffen wer<strong>den</strong>. Weil mit einem Variantenentscheid<br />

auch die Systemwahl fallen würde, sind beide Varianten im Richtplan <strong>zu</strong><br />

belassen.<br />

Mehrere Einwender beantragen, das Messeglände der Züspa (neu: Messe <strong>Zürich</strong>) in<br />

der Stadt <strong>Zürich</strong> mit dem geplanten Mittelverteiler <strong>zu</strong> erschliessen.<br />

Die Erschliessung der Messe <strong>Zürich</strong> durch <strong>den</strong> öffentlichen Verkehr muss verbessert<br />

wer<strong>den</strong>. Im Entwurf <strong>zu</strong>m regionalen Richtplan der Stadt <strong>Zürich</strong> sind die da<strong>zu</strong><br />

notwendigen Tramlinien eingetragen. Die <strong>zu</strong>sätzliche Erschliessung der Messe<br />

<strong>Zürich</strong> durch <strong>den</strong> Mittelverteiler ist nur mit einem VBZ-Tram-kompatiblen System<br />

möglich. Diese Option ist aufgrund des Karten-Eintrages offen, der Antrag somit<br />

sinngemäss erfüllt.<br />

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