Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />
Ein Einwender beantragt, dass aufgezeigt werde, wie der Mittelverteiler gute<br />
Umsteigemöglichkeiten vom IC-Netz anbieten kann, obwohl Oerlikon kein IC-<br />
Bahnhof ist und obwohl der Mittelverteiler keinen Anschluss an <strong>den</strong> Hauptbahnhof<br />
<strong>Zürich</strong> hat.<br />
Der Anschluss an <strong>den</strong> Personenfernverkehr ist beim Flughafen <strong>Zürich</strong> gewährleistet.<br />
Der Flughafenbahnhof gilt für <strong>den</strong> Personenfernverkehr als Eingangstor des<br />
Mittleren Glattals. Die Frage von IC-Halten in Oerlikon ist eine Frage der<br />
Fahrplangesteltung SBB.<br />
Zwei Einwender beantragen, im Text Leitlinien auf<strong>zu</strong>nehmen, die bestimmen, dass<br />
der Mittelverteiler etappierbar und VBZ-kompatibel auf bestehen<strong>den</strong> Verkehrswegen<br />
<strong>zu</strong> planen sei und keine unüberbauten Gebiete erschliessen darf.<br />
Die Realisierung von Strassen und des Mittelverteilers sowie dessen Systemwahl<br />
sind nicht Gegenstand des Richtplans. Die Verkehrsmittelwahl für die Erschliessung<br />
der Gebiete richtet sich nach der Nachfrage und ihrer Entwicklung, der<br />
Wirtschaftlichkeit, der angestrebten Attraktivität und damit der Wettbewerbsstärke<br />
des öffentlichen Verkehrs. Aus wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> keine<br />
Haltestellen in unüberbauten Gebieten erstellt.<br />
Mehrere Einwender beantragen, für <strong>den</strong> Mittelverteiler im Glattal das Tram als technisches<br />
System vor<strong>zu</strong>sehen und als Linienführung einzig die Variante A2 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Der Antrag, dass es sich beim Mittelverteiler um ein Tram handeln muss, ist ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />
Die Systemwahl ist nicht Gegenstand der Richtplanung. Die Wahl muss<br />
aufgrund detaillierter Abklärungen getroffen wer<strong>den</strong>. Weil mit einem Variantenentscheid<br />
auch die Systemwahl fallen würde, sind beide Varianten im Richtplan <strong>zu</strong><br />
belassen.<br />
Mehrere Einwender beantragen, das Messeglände der Züspa (neu: Messe <strong>Zürich</strong>) in<br />
der Stadt <strong>Zürich</strong> mit dem geplanten Mittelverteiler <strong>zu</strong> erschliessen.<br />
Die Erschliessung der Messe <strong>Zürich</strong> durch <strong>den</strong> öffentlichen Verkehr muss verbessert<br />
wer<strong>den</strong>. Im Entwurf <strong>zu</strong>m regionalen Richtplan der Stadt <strong>Zürich</strong> sind die da<strong>zu</strong><br />
notwendigen Tramlinien eingetragen. Die <strong>zu</strong>sätzliche Erschliessung der Messe<br />
<strong>Zürich</strong> durch <strong>den</strong> Mittelverteiler ist nur mit einem VBZ-Tram-kompatiblen System<br />
möglich. Diese Option ist aufgrund des Karten-Eintrages offen, der Antrag somit<br />
sinngemäss erfüllt.<br />
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