Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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5.3 Materialgewinnung und Aushubablagerung<br />
3 Kommunale Zuständigkeiten<br />
Zwei Einwender beantragen, mehr Kompetenz für die Gemein<strong>den</strong> beim Erteilen von<br />
Kies-Abbaubewilligungen und beim Festlegen von Abbaugebieten.<br />
Die Gemeinde kann Eigengebrauch durch Verträge oder evtl. Auflagen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />
Baubewilligungen sichern. Die Möglichkeit kommunaler Richtplanfestlegungen ist<br />
gegeben (vgl. Text Pt. 5.3.2). Abbaugebiete mit einem Volumen von über 100’000<br />
m3 oder einer Fläche von mehr als 1 ha haben aber aufgrund ihrer Grösse regionale<br />
Bedeutung und bedürfen grösserer Koordination. Die Kompetenz für diese<br />
Festlegungen muss deshalb bei <strong>den</strong> Regionen liegen.<br />
4 Standortauswahl<br />
Verschie<strong>den</strong>e<br />
Mehrere Einwender beantragen, in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Weiningen, Obfel<strong>den</strong>, Volketswil,<br />
Elgg, Illnau-Effretikon, Lindau, Neftenbach, Pfungen, Rheinau, Glattfel<strong>den</strong>,<br />
Neerach, Oberembrach, Stadel, Steinmaur oder Weiach weitere Gebiete für die<br />
Materialgewinnung <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Die im Richtplan bezeichneten Gebiete für Materialgewinnung weisen<br />
Kiesreserven im Umfang von insgesamt etwa 100 Mio. m3 (Festmass) auf. Damit<br />
kann die Kiesversorgung bei einem jährlichen Kiesabbauvolumen (Festmasse) von<br />
3,9 Mio. m3 (1989) bzw. 2,8 Mio. m3 (1992) auch längerfristig gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />
Die Regionen und Gemein<strong>den</strong> haben <strong>zu</strong>sätzliche Möglichkeiten <strong>zu</strong>r<br />
Bezeichnung von Abbaugebieten.<br />
Der Bedarf <strong>zu</strong>r Bezeichnung weiterer Materialgewinnungsgebiete im kantonalen<br />
Richtplan ist deshalb <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Überdies stehen <strong>den</strong><br />
einzelnen Anträgen überwiegende Interessen des Grundwasserschutzes (Illnau-<br />
Effretikon, Rheinau, Glattfel<strong>den</strong>, Weiach), des Landschaftsschutzes (Obfel<strong>den</strong>,<br />
Pfungen, Neerach, Stadel, Steinmaur), der Walderhaltung (Obfel<strong>den</strong>, Pfungen,<br />
Weiach) und der Kulturlanderhaltung (Lindau, Neftenbach, Stadel) entgegen. In<br />
Elgg betrifft der Antrag eine regionale Festlegung. In Weiningen und Oberembrach<br />
handelt es sich um weitgehend abgebaute Gruben in Aushubablagerungsgebieten.<br />
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