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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.3 Materialgewinnung und Aushubablagerung<br />

3 Kommunale Zuständigkeiten<br />

Zwei Einwender beantragen, mehr Kompetenz für die Gemein<strong>den</strong> beim Erteilen von<br />

Kies-Abbaubewilligungen und beim Festlegen von Abbaugebieten.<br />

Die Gemeinde kann Eigengebrauch durch Verträge oder evtl. Auflagen <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Baubewilligungen sichern. Die Möglichkeit kommunaler Richtplanfestlegungen ist<br />

gegeben (vgl. Text Pt. 5.3.2). Abbaugebiete mit einem Volumen von über 100’000<br />

m3 oder einer Fläche von mehr als 1 ha haben aber aufgrund ihrer Grösse regionale<br />

Bedeutung und bedürfen grösserer Koordination. Die Kompetenz für diese<br />

Festlegungen muss deshalb bei <strong>den</strong> Regionen liegen.<br />

4 Standortauswahl<br />

Verschie<strong>den</strong>e<br />

Mehrere Einwender beantragen, in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Weiningen, Obfel<strong>den</strong>, Volketswil,<br />

Elgg, Illnau-Effretikon, Lindau, Neftenbach, Pfungen, Rheinau, Glattfel<strong>den</strong>,<br />

Neerach, Oberembrach, Stadel, Steinmaur oder Weiach weitere Gebiete für die<br />

Materialgewinnung <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Die im Richtplan bezeichneten Gebiete für Materialgewinnung weisen<br />

Kiesreserven im Umfang von insgesamt etwa 100 Mio. m3 (Festmass) auf. Damit<br />

kann die Kiesversorgung bei einem jährlichen Kiesabbauvolumen (Festmasse) von<br />

3,9 Mio. m3 (1989) bzw. 2,8 Mio. m3 (1992) auch längerfristig gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Regionen und Gemein<strong>den</strong> haben <strong>zu</strong>sätzliche Möglichkeiten <strong>zu</strong>r<br />

Bezeichnung von Abbaugebieten.<br />

Der Bedarf <strong>zu</strong>r Bezeichnung weiterer Materialgewinnungsgebiete im kantonalen<br />

Richtplan ist deshalb <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Überdies stehen <strong>den</strong><br />

einzelnen Anträgen überwiegende Interessen des Grundwasserschutzes (Illnau-<br />

Effretikon, Rheinau, Glattfel<strong>den</strong>, Weiach), des Landschaftsschutzes (Obfel<strong>den</strong>,<br />

Pfungen, Neerach, Stadel, Steinmaur), der Walderhaltung (Obfel<strong>den</strong>, Pfungen,<br />

Weiach) und der Kulturlanderhaltung (Lindau, Neftenbach, Stadel) entgegen. In<br />

Elgg betrifft der Antrag eine regionale Festlegung. In Weiningen und Oberembrach<br />

handelt es sich um weitgehend abgebaute Gruben in Aushubablagerungsgebieten.<br />

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