Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.2 Landwirtschaftsgebiet<br />
plan unterstützt wer<strong>den</strong> können: Weilerregelung (Pt. 2.2.2 a)), Gebiete mit traditioneller<br />
Streubauweise (Pt. 3.2.4) sowie die Pte. 3.3 - 3.7 im Bereich «Landschaft».<br />
Eine Verhinderung der Überbeanspruchung landwirtschaftlicher Bö<strong>den</strong> kann aber<br />
weit weniger direkt mit raumplanerischen Anordnungen im Bereich Landschaft<br />
verhindert wer<strong>den</strong>; soweit raumplanerisch relevant, sind diese Anliegen z.B. in <strong>den</strong><br />
Ptn. 4 (Verminderung der Luftbelastung) und 5.6 (Gewässerschutz, insb. auch<br />
Düngung) angesprochen. Ausserdem ist in Pt. 3.1 festgehalten, dass die verschie<strong>den</strong>en<br />
Planungen in <strong>den</strong> Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Erholung,<br />
Landschaftsschutz und Naturschutz sachgerecht aufeinender ab<strong>zu</strong>stimmen sind.<br />
Eine spezielle Erwähnung der Bo<strong>den</strong>belastung im beantragten Sinne ist an dieser<br />
Stelle im Richtplan nicht sachgerecht.<br />
4 Rebschutz<br />
Ein Einwender beantragt, es sei der Rebbau im Richtplantext als erhaltenswerter<br />
Erwerbszweig der Landwirtschaft auf<strong>zu</strong>führen.<br />
Alle Erwerbszweige in der Landwirtschaft sind erhaltenswert bzw. es ist Sache der<br />
Landwirtschaftspolitik, die Erhaltenswürdigkeit einzelner Erwerbszweige <strong>zu</strong> beurteilen.<br />
Demgegenüber wer<strong>den</strong> mit dem Richtplan lediglich die generellen Rahmenbedingungen<br />
für die im betreffen<strong>den</strong> Gebiet sinnvolle landwirtschaftliche<br />
Nut<strong>zu</strong>ng geschaffen. Die nut<strong>zu</strong>ngsplanerisch zweckmässige Umset<strong>zu</strong>ng z.B. mit<br />
Rebschutzzonen kann mit dem kant. Richtplan nicht sachgerecht vorweggenommen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5 Ökologischer Ausgleich<br />
Ein Einwender beantragt, es seien unter dem Kapitel Landwirtschaftsgebiet die notwendigen<br />
Massnahmen für <strong>den</strong> ökologischen Ausgleich <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
In der Einleitung Pt. 3.1 wird darauf hingewiesen, dass die verschie<strong>den</strong>en Planungen<br />
in <strong>den</strong> Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Landschaftsschutz und<br />
Naturschutz sachgerecht aufeinender ab<strong>zu</strong>stimmen sind; in <strong>den</strong> Ptn. 3.3 - 3.8 sind<br />
konkrete Massnahmen aufgeführt und die entsprechen<strong>den</strong> Querverweise auf die<br />
Landwirtschaft dargelegt.<br />
6 Fruchtfolgeflächen<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei das Landwirtschaftsland <strong>zu</strong> unterteilen in<br />
Fruchtfolgeflächen und übriges Landwirtschaftsgebiet.<br />
Bei der Signatur «Fruchtfolgefläche» (FFF) handelt es sich um eine überlagernde<br />
Festlegung mit lediglich auf Bundesrecht hinweisendem Charakter. Die genauen<br />
Abgren<strong>zu</strong>ngen der Fruchtfolgeflächen sind in <strong>den</strong> Plänen Mst. 1:5’000 über die<br />
kantonalen und die regionalen Nut<strong>zu</strong>ngszonen enthalten. Sie stützen sich auf <strong>den</strong><br />
61