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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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Oberland-Autobahn Uster bis Betzholz<br />

4.2 Privater Verkehr<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei auf die Autobahnverbindung Uster-Betzholz<br />

ganz <strong>zu</strong> verzichten. Mehrere Einwender beantragen, es sei die Fortset<strong>zu</strong>ng der<br />

Oberlandstrasse <strong>zu</strong> streichen und durch eine Kur<strong>zu</strong>mfahrung Wetzikon <strong>zu</strong> ersetzen.<br />

Ein Einwender beantragt, es sei auf das Teilstück Wetzikon-Betzholz der<br />

Oberlandautobahn <strong>zu</strong> verzichten; die Umfahrung Wetzikon sei an die bestehende<br />

<strong>Kanton</strong>sstrasse nach Hinwil an<strong>zu</strong>schliessen. Ein Einwender beantragt, die<br />

Linienführung der Verlängerung der Oberland-Autobahn durch die Moorlandschaft<br />

106 bei Wetzikon ausserhalb des im eidg. Inventar der Moorgebiete festgelegten<br />

Perimeters <strong>zu</strong> verlegen. Zudem sei auf einen 4-spurigen Ausbau <strong>zu</strong> verzichten, bzw.<br />

die Umfahrung von Wetzikon als 2-spurige Strasse <strong>zu</strong> planen. Ein Einwender beantragt,<br />

die Streckenvariante “Mitte plus” für die Oberland-Autobahn Uster-Betzholz<br />

nur <strong>zu</strong> realisieren, wenn genau abgeklärt ist, dass eine Untertunnelung entlang des<br />

Naturschutzgebietes “Ambitzgiried” vollständig möglich ist. Eventualiter sei die<br />

Variante «Nord» <strong>zu</strong> wählen. Ein Einwender beantragt, es sei das Trassee der kantonalen<br />

Hochleistungsstrasse zwischen Flos und Betzholz in die Nähe der heutigen<br />

Hauptstrasse bzw. des Autobahn<strong>zu</strong>bringers Hinwil-Betzholz <strong>zu</strong> verschieben, unter<br />

Konzentration der Tunnelstrecken auf <strong>den</strong> Bereich der Siedlungsgebiete<br />

Unterwetzikon, Bossikon und Hinwil. Mehrere Einwender beantragen, es sei die<br />

Variante «Süd», ein Einwender, es sei die Variante «Direkt Mitte+» in <strong>den</strong> Richtplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Zwei Einwender beantragen, es sei auf <strong>den</strong> Anschluss Wetzikon-Ost<br />

<strong>zu</strong> verzichten.<br />

Die Oberlandstrasse, von der Verzweigung mit der N1, <strong>Zürich</strong> - Winterthur, im<br />

Brüttisellerkreuz bis <strong>zu</strong>r <strong>Kanton</strong>sgrenze St. Gallen, ist im kantonalen Verkehrsplan<br />

vom 10. Juli 1978 enthalten. Von dem rund 26.5 km langen Abschnitt ist die<br />

Umfahrung Wetzikon bzw. das Teilstück Uster-Ost – Betzholz (9.5 km) noch nicht<br />

erstellt. Der Bundesrat hat 1985 diesen Abschnitt von der Genehmigung des kantonalen<br />

Gesamtplans 1978 ausgenommen (aus Grün<strong>den</strong> des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes; BLN 1401) und <strong>den</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> eingela<strong>den</strong>, diese<br />

Strassenverbindung nochmals <strong>zu</strong> untersuchen.<br />

Als Folge dieses Entscheides ersuchte die Baudirektion im Jahre 1986 die<br />

Regionalplanungsgruppe Zürcher Oberland (PZO), eine allen Gemein<strong>den</strong> der<br />

Region genehme Linienführung <strong>zu</strong> erarbeiten. Im Oktober 1987 wurde die<br />

Bevölkerung eingehend orientiert. Die damit ausgelöste Diskussion und die zahlreichen<br />

<strong>Einwendungen</strong> und Vorschläge liessen keinen eindeutigen Schluss <strong>zu</strong>.<br />

Daraufhin übernahm die Baudirektion die aufgezeigten Varianten, um sie näher <strong>zu</strong><br />

untersuchen, <strong>zu</strong> ergänzen und um in einem <strong>Bericht</strong> die Entscheidungsgrundlagen<br />

für die Festset<strong>zu</strong>ng der Linienführung unter spezieller Berücksichtigung umweltrelevanter<br />

Kriterien <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>fassen. Ende 1991 wur<strong>den</strong> alle der PZO angeschlossenen<br />

Gemein<strong>den</strong> ersucht, <strong>zu</strong> <strong>den</strong> erarbeiteten Varianten der Umfahrung<br />

Wetzikon Stellung <strong>zu</strong> nehmen. Die Unterlagen wur<strong>den</strong> der Bevölkerung durch<br />

Auflage ebenfalls <strong>zu</strong>gänglich gemacht. Dabei wurde mehrheitlich beantragt, die<br />

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