Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.2 Privater Verkehr<br />
Ein Einwender beantragt, es sei das Projekt Südumfahrung <strong>Zürich</strong> im Raum Binz<br />
(Gemeinde Maur), Stau<strong>den</strong>rain ab<strong>zu</strong>ändern.<br />
Da es sich beim Richtplaneintrag lediglich um die Festlegung der Linienführung<br />
handelt, können spezifische Details noch nicht berücksichtigt sein. Zudem ist im<br />
genannten Gebiet eine Untertunnelung eingetragen.<br />
Westumfahrung Dietikon<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die Westumfahrung Dietikon im Richtplan <strong>zu</strong><br />
streichen.<br />
Diese Festlegung soll eine künftige Entlastung des Dietikoner Stadtzentrums vom<br />
Durchgangsverkehr zwischen <strong>den</strong> aargauischen Wohngebieten auf dem Mutschellen<br />
und <strong>den</strong> aargauischen Industriegebieten im Limmattal ermöglichen. Das<br />
Trassee ist bereits mit Baulinien gesichert.<br />
Ein Einwender beantragt, es sei die Westumfahrung Dietikon <strong>zu</strong> modifizieren<br />
(unterirdische Linienführung von Gebiet Basi bis Autobahn<strong>zu</strong>bringer Mutschellenstrasse;<br />
Streichen des Teilstücks vom Gebiet Basi bis Reppischhof).<br />
Dem Antrag wird mit einer Kartenänderung teilweise entsprochen (Überdekkung).<br />
Sie wird abgelehnt, was eine Verkür<strong>zu</strong>ng betrifft, weil die Strasse sonst mitten<br />
im Siedlungsgebiet endet; dies widerspricht ihrem Zweck als Umfahrung.<br />
Umfahrung Birmensdorf<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Birmensdorf <strong>zu</strong> streichen.<br />
Die Umfahrung Birmensdorf hat <strong>zu</strong>m Ziel, möglichst viel Verkehr direkt auf die<br />
Westumfahrung von <strong>Zürich</strong> <strong>zu</strong> leiten, um Birmensdorf vom Durchgangsverkehr <strong>zu</strong><br />
entlasten. Sie ist Bestandteil des N20/N4-Projektes, also der übergeordneten<br />
Nationalstrassenplanung.<br />
Umfahrung Uitikon-Waldegg<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Uitikon-Waldegg <strong>zu</strong> streichen<br />
und die Abklassierung der Staatsstrasse bei<strong>zu</strong>behalten.<br />
Die Umfahrung war bis anhin im regionalen Verkehrsplan enthalten, um die starke<br />
Trennung der bei<strong>den</strong> Ortsteile auf<strong>zu</strong>heben. Dadurch, dass die Staatsstrasse über<br />
die Waldegg von kantonaler Bedeutung bleibt, ist auch die Umfahrung Uitikon-<br />
Waldegg im kantonalen Richtplan dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
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