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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.2 Privater Verkehr<br />

Ein Einwender beantragt, es sei das Projekt Südumfahrung <strong>Zürich</strong> im Raum Binz<br />

(Gemeinde Maur), Stau<strong>den</strong>rain ab<strong>zu</strong>ändern.<br />

Da es sich beim Richtplaneintrag lediglich um die Festlegung der Linienführung<br />

handelt, können spezifische Details noch nicht berücksichtigt sein. Zudem ist im<br />

genannten Gebiet eine Untertunnelung eingetragen.<br />

Westumfahrung Dietikon<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die Westumfahrung Dietikon im Richtplan <strong>zu</strong><br />

streichen.<br />

Diese Festlegung soll eine künftige Entlastung des Dietikoner Stadtzentrums vom<br />

Durchgangsverkehr zwischen <strong>den</strong> aargauischen Wohngebieten auf dem Mutschellen<br />

und <strong>den</strong> aargauischen Industriegebieten im Limmattal ermöglichen. Das<br />

Trassee ist bereits mit Baulinien gesichert.<br />

Ein Einwender beantragt, es sei die Westumfahrung Dietikon <strong>zu</strong> modifizieren<br />

(unterirdische Linienführung von Gebiet Basi bis Autobahn<strong>zu</strong>bringer Mutschellenstrasse;<br />

Streichen des Teilstücks vom Gebiet Basi bis Reppischhof).<br />

Dem Antrag wird mit einer Kartenänderung teilweise entsprochen (Überdekkung).<br />

Sie wird abgelehnt, was eine Verkür<strong>zu</strong>ng betrifft, weil die Strasse sonst mitten<br />

im Siedlungsgebiet endet; dies widerspricht ihrem Zweck als Umfahrung.<br />

Umfahrung Birmensdorf<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Birmensdorf <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die Umfahrung Birmensdorf hat <strong>zu</strong>m Ziel, möglichst viel Verkehr direkt auf die<br />

Westumfahrung von <strong>Zürich</strong> <strong>zu</strong> leiten, um Birmensdorf vom Durchgangsverkehr <strong>zu</strong><br />

entlasten. Sie ist Bestandteil des N20/N4-Projektes, also der übergeordneten<br />

Nationalstrassenplanung.<br />

Umfahrung Uitikon-Waldegg<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Uitikon-Waldegg <strong>zu</strong> streichen<br />

und die Abklassierung der Staatsstrasse bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

Die Umfahrung war bis anhin im regionalen Verkehrsplan enthalten, um die starke<br />

Trennung der bei<strong>den</strong> Ortsteile auf<strong>zu</strong>heben. Dadurch, dass die Staatsstrasse über<br />

die Waldegg von kantonaler Bedeutung bleibt, ist auch die Umfahrung Uitikon-<br />

Waldegg im kantonalen Richtplan dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

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