Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />
schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisse, abgelehnt wor<strong>den</strong>. Der <strong>Kanton</strong>srat hat die<br />
Motion Frech am 23. September 1991 abgeschrieben. Für die Haltestellen<br />
Gütighausen, Thalheim und Schlierenberg liegen keine materiellen Grundlagen<br />
vor, die eine Festlegung im Richtplan rechtfertigen wür<strong>den</strong>.<br />
Winterthur Grüze<br />
Ein Einwender beantragt, <strong>den</strong> Bahnhof Grüze Richtung Winterthur <strong>zu</strong>r Verzweigung<br />
der SBB-Linien Winterthur-Oberwinterthur-Frauenfeld und Winterthur-<br />
Wil <strong>zu</strong> verlegen (direkt unter die Römerbrücke).<br />
vgl. vorstehend «Verschie<strong>den</strong>e»<br />
5 Forchbahn<br />
Mehrere Einwender beantragen, die Forchbahn als S-Bahn <strong>zu</strong> behandeln und ihre<br />
Erweiterung vom Zollikerberg via Witikon bis <strong>zu</strong>m Hauptbahnhof in <strong>den</strong> Richtplan<br />
auf<strong>zu</strong>nehmen. Ein Einwender beantragt <strong>zu</strong>sätzlich, die Forchbahn ab Esslingen<br />
über Gossau nach Wetzikon <strong>zu</strong> verlängern.<br />
Die grösstenteils unterirdische Verlegung der Forchbahn vom Zollikerberg via<br />
Witikon Richtung Klusplatz - Heimplatz (Kunsthaus/«Pfauen») - Hauptbahnhof<br />
wurde in <strong>den</strong> Planungen des ZVV nicht weiterverfolgt. Die Erreichbarkeit des<br />
Raumes Stadelhofen (Verknüpfung <strong>zu</strong>r S-Bahn Richtung Glattal/Winterthur),<br />
Bellevue und damit Paradeplatz würde für die Forchbahnbenützer nur geringfügig<br />
oder überhaupt nicht verbessert. Dies sind aber die Hauptziele der heutigen<br />
Benützer (ca. 80%). Aufgrund der sehr hohen Investitions- und Betriebskosten für<br />
eine unterirdische Linie nach Witikon - Zollikerberg und dem geringen Nutzen ist<br />
auf einen Richtplaneintrag <strong>zu</strong> verzichten. Für eine Verlängerung der Forchbahn<br />
über Gossau nach Wetzikon liegen keine materiellen Grundlagen vor, welche eine<br />
Festlegung im Richtplan rechtfertigen wür<strong>den</strong>.<br />
Ein Einwender beantragt, die Aussagen <strong>zu</strong>r Forchbahn mit dem Vorbehalt <strong>zu</strong> versehen,<br />
dass eine Abstimmung zwischen privatem Verkehr und öffentlichem Verkehr<br />
<strong>zu</strong>r Zeit noch nicht möglich ist.<br />
Sofern ein <strong>zu</strong>künfiges Strassenbauprojekt <strong>zu</strong> einer erheblichen Erhöhung der<br />
Nachfrage bei der Forchbahn führt, können, wie im Richtplan-Text dargelegt,<br />
Streckenausbauten notwendig wer<strong>den</strong>. Die beantragte <strong>Bericht</strong>sergän<strong>zu</strong>ng ist daher<br />
überflüssig.<br />
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