Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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3.4 Erholungsgebiet und Aussichtspunkte<br />
Glattal:<br />
Glattlauf: Ein Einwender beantragt, es sei entlang der Glatt ein genügend grosses<br />
Erholungsgebiet fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Die Gebiete am Glattlauf sind als Erholungsgebiet nicht von kantonaler<br />
Bedeutung. Eine Bezeichnung als Erholungsgebiet ist auf regionaler und/oder<br />
kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Dübendorf: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Dübendorf der<br />
Glattlauf vom Seende (Flussanfang) bis <strong>zu</strong>r Kunsteisbahn Dübendorf als Erholungsgebiet<br />
<strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Das Gebiet am Glattlauf vom Seende (Flussanfang) bis <strong>zu</strong>r Kunsteisbahn Dübendorf<br />
ist als Erholungsgebiet nicht von kantonaler Bedeutung. Eine Bezeichnung als<br />
Erholungsgebiet ist auf regionaler und/oder kommunaler Stufe <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Kloten: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Kloten das Erholungsgebiet<br />
im Bereich des Waffenplatzes gemäss Entwurf vom 10. März 1993 <strong>zu</strong> belassen<br />
und bis <strong>zu</strong>r Schaffhauserstrasse und <strong>zu</strong>m rechtsgültig eingezonten Flughafenareal <strong>zu</strong><br />
ergänzen.<br />
Das Waffenplatzareal ist heute für die Bevölkerung öffentlich <strong>zu</strong>gänglich, soweit<br />
dies die militärischen Bedürfnisse <strong>zu</strong>lassen. Die beantragte Erweiterung des<br />
Erholungsgebiets würde gegen die Interessen der Armee verstossen.<br />
Rümlang: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Rümlang die Kat.-<br />
Nrn. 4363 und 4367 (teilweise) im Gebiet Chäshal<strong>den</strong>, dem Erholungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet Chäshal<strong>den</strong> hat keine kantonale Bedeutung. Familiengartenareale sind<br />
auf regionaler oder auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Winterthur und Umgebung: vgl. oben «Agglomerationen <strong>Zürich</strong> und Winterthur»<br />
und «Waldränder»<br />
Weinland: keine nicht berücksichtigten Anträge<br />
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