Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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Winterthur und Umgebung:<br />
4.2 Privater Verkehr<br />
Hettlingen - Henggart: Zwei Einwender beantragen, es sei auf die Aufhebung der<br />
Staatsstrasse Hettlingen-Henggart mindestens vorläufig <strong>zu</strong> verzichten oder die<br />
Strecke <strong>zu</strong> redimensionieren statt <strong>zu</strong> rekultivieren.<br />
Mit Beschluss vom August 1991 hat der Regierungsrat <strong>den</strong> Teilrichtplan Verkehr<br />
des regionalen Gesamtplans Winterthur und Umgebung dahin revidiert, dass die<br />
Schaffhauserstrasse zwischen Hettlingen und Henggart aufgehoben und rekultiviert<br />
wird.<br />
Illnau-Effretikon: Ein Einwender beantragt, es sei bei der bestehen<strong>den</strong> Staatsstrasse<br />
im Bereich “Talmüli” in Illnau-Effretikon eine kurze Tunnelstrecke fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Eine Tunnellösung wäre an diesem Ort unverhältnismässig.<br />
Winterthur: Zwei Einwender beantragen, es sei die St. Galler-Strasse (Stadt Winterthur)<br />
in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen. Einer dieser Einwender beantragt<br />
<strong>zu</strong>dem, die bestehende Strasse <strong>zu</strong> redimensionieren und dies im Richtplan-Text fest<strong>zu</strong>halten.<br />
Die St. Galler-Strasse ist nicht mit der N1 verknüpft. Sie bleibt in diesem Fall<br />
Staatsstrasse von regionaler Bedeutung und ist im Verkehrsplan der Region<br />
Winterthur und Umgebung <strong>zu</strong> belassen. Konkrete Überlegungen über mögliche<br />
Fahrbahnverschmälerungen sind <strong>zu</strong>r Zeit nicht bekannt. Ein Texteintrag wäre verfrüht.<br />
Winterthur: Ein Einwender beantragt, es sei die Zürcherstrasse in Winterthur im<br />
Abschnitt zwischen dem Anschluss Töss und der Stadtgrenze in der Richtplan-Karte<br />
ein<strong>zu</strong>tragen.<br />
Es handelt sich um eine Staatsstrasse von regionaler Bedeutung; sie ist im regionalen<br />
Richtplan ausgewiesen.<br />
Weinland:<br />
A 98: Ein Einwender beantragt, es sei eine Aussage über die Abnahme der A98 in<br />
<strong>den</strong> Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen und damit einen generellen Entscheid über die<br />
Linienführung <strong>zu</strong> treffen.<br />
Erweiterungen und Ausbauten des National- und Staatsstrassennetzes im grenznahen<br />
Raum, die über die in <strong>den</strong> bisherigen Verkehrsplänen enthaltenen Festlegungen<br />
hinausgehen, können nur nach umfassender Bedarfsabkärung und einem generellen<br />
Entscheid über die Linienfürung, der zwischen der BRD und der Schweiz <strong>zu</strong><br />
fällen wäre, in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan Verkehr aufgenommen wer<strong>den</strong>. Neben<br />
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