Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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5.2 Wasserversorgung<br />
3 Grundwasserschutz<br />
Ein Einwender beantragt, es sei in Pt. 5.2.2 unter dem Abschnitt Grundwasserschutzareal<br />
Rheinau / Ellikon a.Rh. folgende Ergän<strong>zu</strong>ng auf<strong>zu</strong>nehmen: «Die<br />
Nut<strong>zu</strong>ng dieses Grundwasservorkommens liegt in erster Linie im Interese der<br />
Gruppenwasserversorgung Glattal und der Versorgungssicherheit kleinerer, an die<br />
Verbundleitungen angeschlossener oder an<strong>zu</strong>schliessender Gemein<strong>den</strong>. Dies ist beim<br />
Bau und bei der Finanzierung entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen.»<br />
Die Nut<strong>zu</strong>ng des Grundwasservorkommens Rheinau / Ellikon ist für die Stadt<br />
Winterthur vor allem aus Grün<strong>den</strong> der Versorgungssicherheit wichtig. Eine<br />
Realisierung in <strong>den</strong> nächsten Jahren ist dringend nötig.<br />
Ein Einwender beantragt, auf die Festlegung eines Grundwasserschutzareals für die<br />
Parzelle Kat.-Nr. 148.13 in der Gemeinde Eglisau <strong>zu</strong> verzichten.<br />
Eine Einschränkung in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erfolgt erst bei<br />
der Festset<strong>zu</strong>ng von Grundwasserschutzzonen und beim Bau der geplanten Anlagen.<br />
Die Festlegung von Grundwasserschutzarealen im Richtplan bewirkt noch<br />
keine landwirtschaftlichen Einschränkungen. Entschädigungsansprüche können<br />
dann<strong>zu</strong>mal – beim Bau von neuen Anlagen – angebracht wer<strong>den</strong>; sie sind jedoch<br />
nicht Gegenstand der Richtplanung.<br />
4 Ausbauprogramm<br />
Ein Einwender beantragt, es sei der Richtplan-Text in Pt. 5.2.3 wie folgt <strong>zu</strong> ergänzen<br />
(direkt anschliessend an «Für <strong>den</strong> Planungszeitraum von 25 Jahren wird die<br />
Erstellung folgender Anlagen angestrebt»): a) Transportstollen Hardhof Lyren -<br />
Moos, Erweiterung Reservoir Lyren, Verbesserung der Versorgungssicherheit im<br />
Grundwasserwerk Hardhof (Kredit 1990: Fr. 225 Mio.), b) Transportstollen Moos -<br />
Lengg - Irchel, Reservoir Irchel, Pumpwerke Irchel und Neu-Affotern (Kostenschät<strong>zu</strong>ng:<br />
Fr. 300 Mio.), c) Ersatz/Neubau Seewasserwerk Moos (Kostenschät<strong>zu</strong>ng:<br />
Fr. 250 Mio.).<br />
Im Richtplan-Text wer<strong>den</strong> Vorhaben im Planungszeitraum von 25 Jahren festgehalten,<br />
mit Ausnahme der bereits kreditierten Projekte; in der Richtplan-Karte<br />
hingegen wer<strong>den</strong> alle geplanten Projekte, d.h. auch solche mit einem Planungszeitraum<br />
von über 25 Jahren eingetragen. Die <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong> Text beantragten<br />
Projekte erfüllen diese Kriterien nicht, da entweder bereits die Kredite<br />
beschlossen wur<strong>den</strong> oder die Projekte voraussichtlich nicht in <strong>den</strong> nächsten 25<br />
Jahren realisiert wer<strong>den</strong>.<br />
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