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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.2 Wasserversorgung<br />

3 Grundwasserschutz<br />

Ein Einwender beantragt, es sei in Pt. 5.2.2 unter dem Abschnitt Grundwasserschutzareal<br />

Rheinau / Ellikon a.Rh. folgende Ergän<strong>zu</strong>ng auf<strong>zu</strong>nehmen: «Die<br />

Nut<strong>zu</strong>ng dieses Grundwasservorkommens liegt in erster Linie im Interese der<br />

Gruppenwasserversorgung Glattal und der Versorgungssicherheit kleinerer, an die<br />

Verbundleitungen angeschlossener oder an<strong>zu</strong>schliessender Gemein<strong>den</strong>. Dies ist beim<br />

Bau und bei der Finanzierung entsprechend <strong>zu</strong> berücksichtigen.»<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng des Grundwasservorkommens Rheinau / Ellikon ist für die Stadt<br />

Winterthur vor allem aus Grün<strong>den</strong> der Versorgungssicherheit wichtig. Eine<br />

Realisierung in <strong>den</strong> nächsten Jahren ist dringend nötig.<br />

Ein Einwender beantragt, auf die Festlegung eines Grundwasserschutzareals für die<br />

Parzelle Kat.-Nr. 148.13 in der Gemeinde Eglisau <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Eine Einschränkung in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erfolgt erst bei<br />

der Festset<strong>zu</strong>ng von Grundwasserschutzzonen und beim Bau der geplanten Anlagen.<br />

Die Festlegung von Grundwasserschutzarealen im Richtplan bewirkt noch<br />

keine landwirtschaftlichen Einschränkungen. Entschädigungsansprüche können<br />

dann<strong>zu</strong>mal – beim Bau von neuen Anlagen – angebracht wer<strong>den</strong>; sie sind jedoch<br />

nicht Gegenstand der Richtplanung.<br />

4 Ausbauprogramm<br />

Ein Einwender beantragt, es sei der Richtplan-Text in Pt. 5.2.3 wie folgt <strong>zu</strong> ergänzen<br />

(direkt anschliessend an «Für <strong>den</strong> Planungszeitraum von 25 Jahren wird die<br />

Erstellung folgender Anlagen angestrebt»): a) Transportstollen Hardhof Lyren -<br />

Moos, Erweiterung Reservoir Lyren, Verbesserung der Versorgungssicherheit im<br />

Grundwasserwerk Hardhof (Kredit 1990: Fr. 225 Mio.), b) Transportstollen Moos -<br />

Lengg - Irchel, Reservoir Irchel, Pumpwerke Irchel und Neu-Affotern (Kostenschät<strong>zu</strong>ng:<br />

Fr. 300 Mio.), c) Ersatz/Neubau Seewasserwerk Moos (Kostenschät<strong>zu</strong>ng:<br />

Fr. 250 Mio.).<br />

Im Richtplan-Text wer<strong>den</strong> Vorhaben im Planungszeitraum von 25 Jahren festgehalten,<br />

mit Ausnahme der bereits kreditierten Projekte; in der Richtplan-Karte<br />

hingegen wer<strong>den</strong> alle geplanten Projekte, d.h. auch solche mit einem Planungszeitraum<br />

von über 25 Jahren eingetragen. Die <strong>zu</strong>r Aufnahme in <strong>den</strong> Text beantragten<br />

Projekte erfüllen diese Kriterien nicht, da entweder bereits die Kredite<br />

beschlossen wur<strong>den</strong> oder die Projekte voraussichtlich nicht in <strong>den</strong> nächsten 25<br />

Jahren realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

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