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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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2.4 Schutzwürdiges Ortsbild<br />

Ossingen: Ein Einwender beantragt, es sei der südliche Zipfel von Ossingen als<br />

Siedlugsgebiet ohne die Bezeichnung als schutzwürdiges Ortsbild fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Der südliche Zipfel von Ossingen ist Bestandteil des schutzwürdigen Ortsbildes<br />

von Ossingen. An der Abgren<strong>zu</strong>ng wurde gegenüber dem Gesamtplan 1978 nichts<br />

geändert.<br />

Furttal: keine Anträge<br />

Unterland:<br />

Glattfel<strong>den</strong>: Mehrere Einwender beantragen, es sei das schutzwürdige Ortsbild von<br />

kantonaler Bedeutung in Glattfel<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> eigentlichen Dorfkern <strong>zu</strong> beschränken<br />

und es sei demnach auf <strong>den</strong> Einbe<strong>zu</strong>g des Weberei- und Spinnereiareals <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Der Einbe<strong>zu</strong>g des Spinnerei- und Webereiareals in <strong>den</strong> Bereich des schutzwürdigen<br />

Ortsbildes ist im Sinne eines zwingend <strong>zu</strong> beachten<strong>den</strong> Umgebungsschutzes<br />

gerechtfertigt, obwohl die Gebäude auf dem Webereiareal abgebrochen sind.<br />

Oberland: keine Anträge<br />

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