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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.4 Energie<br />

Ein Einwender beantragt, die Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf <strong>den</strong><br />

Energieverbrauch <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

Mit <strong>den</strong> Leitlinien 1 und 2 wer<strong>den</strong> Grundlagen für eine optimale Energienut<strong>zu</strong>ng<br />

im Gebäude- sowie im Verkehrsbereich geschaffen. Mit der Siedlungsentwicklung<br />

nach innen wer<strong>den</strong> einerseits Umbauten gefördert, was aufgrund der bestehen<strong>den</strong><br />

energetischen Vorschriften für Umbauten <strong>zu</strong> einer Heizenergieverbrauchsreduktion<br />

führen wird. Anderseits wird die höhere <strong>zu</strong>sätzliche Nut<strong>zu</strong>ng an zentralen<br />

Lagen die geschlossene Bauweise und generell Bauten mit einem kleineren<br />

Oberflächen-/Volumenverhältnis begünstigen. Dadurch wird der Heizenergieverlust<br />

durch die Gebäudehülle reduziert. Die Ausrichtung der Siedlungsstruktur<br />

auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehr ermöglicht eine vermehrte Benut<strong>zu</strong>ng der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel, welche heute pro Personenkilometer deutlich weniger<br />

Energie als der motorisierte Individualverkehr benötigen. Eine quantitative<br />

Abschät<strong>zu</strong>ng der energetischen Auswirkungen ist nicht möglich, da viele andere<br />

Parameter, welche die künftige Siedlungsstruktur sowie <strong>den</strong> künftigen Energiebedarf<br />

mitbestimmen, nicht genügend bekannt sind.<br />

2 Prioritäten aus raumplanerischer Sicht<br />

Ein Einwender beantragt, Im Richtplan-Text bei der Prioritätenliste der Energieversorgung<br />

der Siedlungen die rationelle Energienut<strong>zu</strong>ng und die erneuerbaren<br />

Energien in erster Priorität auf<strong>zu</strong>führen.<br />

Die rationelle Energienut<strong>zu</strong>ng ist nicht Bestandteil der Versorgungsfrage. Sie muss<br />

in erster Linie mit Lenkungsabgaben sowie verschie<strong>den</strong>en technischen Vorschriften<br />

(z.B. BBV I) sichergestellt wer<strong>den</strong>. Erneuerbare Energien haben nicht in<br />

jedem Fall Priorität. Vorhan<strong>den</strong>e (ohnehin anfallende) standortgebun<strong>den</strong>e Energiequellen<br />

wie z.B. Abwärme sind für eine zweckmässige Energieversorgung <strong>zu</strong><br />

nutzen. Da diese nicht beliebig transportiert wer<strong>den</strong> können, muss ihre energetisch<br />

und wirtschaftlich sinnvolle Nut<strong>zu</strong>ng raumplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>. Deshalb<br />

sind die erneuerbaren Energien, je nach Standortgebun<strong>den</strong>heit, in <strong>den</strong> Prioritäten<br />

2, 4 und 5 enthalten.<br />

Zwei Einwender beantragen, in der Prioritätenliste in Pt. 5.4.2 des Richtplan-Textes<br />

<strong>den</strong> Punkt 3 «Leitungsgebun<strong>den</strong>e fossile Energieträger» <strong>zu</strong> streichen, respektive<br />

einen Punkt 4 «Heizölversorgung für Siedlungsgebiete» auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Der Richtplan ist kein Leitbild der Wärmeversorgung, sondern befasst sich nur<br />

soweit mit Energiefragen, als diese einen Raumbe<strong>zu</strong>g haben und eine räumliche<br />

Koordination erfordern. Heizöl besitzt zwar <strong>den</strong> Hauptanteil an der Wärmeversorgung,<br />

ist jedoch nur in geringem Masse an feste Infrastrukturen gebun<strong>den</strong><br />

(Tanklager, Umschlagstellen). Gas kann hingegen nur über ein Leitungsnetz verteilt<br />

wer<strong>den</strong>. Hier besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten, welche <strong>den</strong> Zielen<br />

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