Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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5.4 Energie<br />
Ein Einwender beantragt, die Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf <strong>den</strong><br />
Energieverbrauch <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
Mit <strong>den</strong> Leitlinien 1 und 2 wer<strong>den</strong> Grundlagen für eine optimale Energienut<strong>zu</strong>ng<br />
im Gebäude- sowie im Verkehrsbereich geschaffen. Mit der Siedlungsentwicklung<br />
nach innen wer<strong>den</strong> einerseits Umbauten gefördert, was aufgrund der bestehen<strong>den</strong><br />
energetischen Vorschriften für Umbauten <strong>zu</strong> einer Heizenergieverbrauchsreduktion<br />
führen wird. Anderseits wird die höhere <strong>zu</strong>sätzliche Nut<strong>zu</strong>ng an zentralen<br />
Lagen die geschlossene Bauweise und generell Bauten mit einem kleineren<br />
Oberflächen-/Volumenverhältnis begünstigen. Dadurch wird der Heizenergieverlust<br />
durch die Gebäudehülle reduziert. Die Ausrichtung der Siedlungsstruktur<br />
auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehr ermöglicht eine vermehrte Benut<strong>zu</strong>ng der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel, welche heute pro Personenkilometer deutlich weniger<br />
Energie als der motorisierte Individualverkehr benötigen. Eine quantitative<br />
Abschät<strong>zu</strong>ng der energetischen Auswirkungen ist nicht möglich, da viele andere<br />
Parameter, welche die künftige Siedlungsstruktur sowie <strong>den</strong> künftigen Energiebedarf<br />
mitbestimmen, nicht genügend bekannt sind.<br />
2 Prioritäten aus raumplanerischer Sicht<br />
Ein Einwender beantragt, Im Richtplan-Text bei der Prioritätenliste der Energieversorgung<br />
der Siedlungen die rationelle Energienut<strong>zu</strong>ng und die erneuerbaren<br />
Energien in erster Priorität auf<strong>zu</strong>führen.<br />
Die rationelle Energienut<strong>zu</strong>ng ist nicht Bestandteil der Versorgungsfrage. Sie muss<br />
in erster Linie mit Lenkungsabgaben sowie verschie<strong>den</strong>en technischen Vorschriften<br />
(z.B. BBV I) sichergestellt wer<strong>den</strong>. Erneuerbare Energien haben nicht in<br />
jedem Fall Priorität. Vorhan<strong>den</strong>e (ohnehin anfallende) standortgebun<strong>den</strong>e Energiequellen<br />
wie z.B. Abwärme sind für eine zweckmässige Energieversorgung <strong>zu</strong><br />
nutzen. Da diese nicht beliebig transportiert wer<strong>den</strong> können, muss ihre energetisch<br />
und wirtschaftlich sinnvolle Nut<strong>zu</strong>ng raumplanerisch gesichert wer<strong>den</strong>. Deshalb<br />
sind die erneuerbaren Energien, je nach Standortgebun<strong>den</strong>heit, in <strong>den</strong> Prioritäten<br />
2, 4 und 5 enthalten.<br />
Zwei Einwender beantragen, in der Prioritätenliste in Pt. 5.4.2 des Richtplan-Textes<br />
<strong>den</strong> Punkt 3 «Leitungsgebun<strong>den</strong>e fossile Energieträger» <strong>zu</strong> streichen, respektive<br />
einen Punkt 4 «Heizölversorgung für Siedlungsgebiete» auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Der Richtplan ist kein Leitbild der Wärmeversorgung, sondern befasst sich nur<br />
soweit mit Energiefragen, als diese einen Raumbe<strong>zu</strong>g haben und eine räumliche<br />
Koordination erfordern. Heizöl besitzt zwar <strong>den</strong> Hauptanteil an der Wärmeversorgung,<br />
ist jedoch nur in geringem Masse an feste Infrastrukturen gebun<strong>den</strong><br />
(Tanklager, Umschlagstellen). Gas kann hingegen nur über ein Leitungsnetz verteilt<br />
wer<strong>den</strong>. Hier besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten, welche <strong>den</strong> Zielen<br />
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