Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.6 Gewässerschutz<br />
Ein Einwender beantragt, Massnahmen fest<strong>zu</strong>setzen, bis wann und mit welchen<br />
Mitteln die Ziele gemäss Art. 1 GSchG erreicht wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Derartige Massnahmenpläne sind in grösseren Abstän<strong>den</strong> (10 bis 20 Jahre) als<br />
Basis für die Voll<strong>zu</strong>gsarbeit zweckmässig. Der geeignete Zeitpunkt fällt jedoch nur<br />
<strong>zu</strong>fällig mit der Revision des kantonalen Richtplans <strong>zu</strong>sammen. Die <strong>zu</strong>m eidg.<br />
Gewässerschutzgesetz (GSchG) gehörigen Verordnungen (Verordnung über<br />
Abwassereinleitungen, Allgemeine Gewässerschutzverordnung) sind noch nicht<br />
vollständig angepasst. Insbesondere wird im Rahmen der Revision des Einführungsgesetzes<br />
<strong>zu</strong>m Gewässerschutzgesetz (EG GSchG) fest<strong>zu</strong>legen sein, ob und in<br />
welchem Umfang solche Massnahmenpläne verbindlich vorgeschrieben sein sollen.<br />
Zwei Einwender beantragen, in der Moorlandschaft Neeracherried eine Bestandes-,<br />
Sanierungs- und Ausbaugarantie für die Abwasseranlagen verbindlich <strong>zu</strong><strong>zu</strong>sichern.<br />
Abwasseranlagen wer<strong>den</strong> nicht im kantonalen, sondern im regionalen Richtplan<br />
erfasst. Im übrigen führt die Abwasser<strong>zu</strong>leitung der Gemeinde Neerach sowohl<br />
durch eine Moorlandschaft wie auch durch ein Flachmoor von nationaler<br />
Bedeutung. Mit dem Richtplan können keine Bewilligungen erteilt und somit auch<br />
keine Zusicherungen über eine allfällige Bestandesgarantie abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />
164