20.01.2013 Aufrufe

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />

Zonierung (ggf. mittels Gestaltungsplan) unter Berücksichtigung der in Pt. 2.2.2 a)<br />

formulierten Anforderungen aus<strong>zu</strong>arbeiten. Die Anträge sind in dieser Form ab<strong>zu</strong>weisen<br />

und eine Einzonung im dargestellten Sinne ist dann<strong>zu</strong>mal aufgrund von §<br />

16 Abs. 2 PBG <strong>zu</strong> beurteilen.<br />

Verordnung <strong>zu</strong>m Schutze des Orts- und Landschaftsbildes von Regensberg:<br />

Zwei Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Steinmaur das Gebiet Kat.-Nr.<br />

168 der Firma Lägern-Kalksteinbrüche AG (nördlich begrenzt durch die Wehntalerstrasse,<br />

östlich durch die Gemeindegrenze <strong>zu</strong> Dielsdorf, südlich durch eine in<br />

90m Tiefe gemessen ab Wehntalerstrasse verlaufende Linie und östlich durch die<br />

Abzweigung der Strasse nach Niedersteinmaur) vom Bauverbotsgebiet aus<strong>zu</strong>klammern<br />

und dem Siedlungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen. Eventualiter sei im Richtplantext fest<strong>zu</strong>halten,<br />

dass mittels Gestaltungsplan überbaut wer<strong>den</strong> kann.<br />

Das fragliche Areal liegt in der Zone I der Verordnung <strong>zu</strong>m Schutze des Orts- und<br />

Landschaftsbildes von Regensberg vom 17. Oktober 1946 (Zone I = Bauten <strong>zu</strong>lässig<br />

mit Bewilligung). Eine bedingungslose Zuweisung <strong>zu</strong>m Siedlungsgebiet würde<br />

<strong>den</strong> Zielset<strong>zu</strong>ngen widersprechen; keinesfalls sind wesentlich neue Baumöglichkeiten<br />

<strong>zu</strong> schaffen. Es wird im Rahmen der kommunalen Nut<strong>zu</strong>ngsplanung <strong>zu</strong> prüfen<br />

sein, ob mittels Gestaltungsplan einerseits für die bestehen<strong>den</strong> Bauten und<br />

Anlagen eine zonenrechtliche Grundlage und anderseits für das gesamte Gebiet<br />

bessere Verhältnisse bezüglich Schutzverordnung geschaffen wer<strong>den</strong> können. Die<br />

Anträge sind in dieser Form ab<strong>zu</strong>weisen und eine allfällige zonenrechtliche<br />

Erfassung mittels Gestaltungsplan ist dann<strong>zu</strong>mal aufgrund von § 16 Abs. 2 PBG <strong>zu</strong><br />

beurteilen.<br />

Industriezone Hard, Volketswil:<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Volketswil das Siedlungsgebiet<br />

im Bereich der Industriezone Hard bis an die Umfahrungsstrasse unter<br />

Einschluss der heutigen Reservezone <strong>zu</strong> erweitern. Ein Einwender beantragt, es sei<br />

an der vorgesehenen Gebietsabgren<strong>zu</strong>ng fest<strong>zu</strong>halten.<br />

Das fragliche Gebiet ist rechtskräftig teilweise der Industriezone und teilweise der<br />

Reservezone <strong>zu</strong>gewiesen. In jüngster Zeit wurde der Bereich der Industriezone<br />

erschlossen, so dass eine Auszonung dieses Bereichs unverhältnismässig wäre;<br />

diesbezüglich sind die Anträge berücksichtigt und eine entsprechende Kartenänderung<br />

vorgenommen wor<strong>den</strong>. Die Reservezone ist durch die Strasse Volketswil/Nänikon<br />

von der Industriezone abgetrennt und ist nicht erschlossen. Die<br />

betreffende Fläche wird auch längerfristig nicht benötigt, weil in der Gemeinde<br />

Volketswil und in der Region genügend Gewerbe- und Industrieflächen <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung stehen; die Anträge sind deshalb diesbezüglich ab<strong>zu</strong>weisen.<br />

44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!