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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.3 Materialgewinnung und Aushubablagerung<br />

Mehrere Einwender beantragen, einzelne Gebiete für Materialgewinnung in <strong>den</strong><br />

Gemein<strong>den</strong> Weiningen (Erbsacher/Grueniker), Stadel (Langacher), Glattfel<strong>den</strong><br />

(Neuwingert/March, Nadelbändli), Hüntwangen (Chüesetziwald), Weiach (Südgrube)<br />

und Kloten (Gwärfi) <strong>zu</strong> streichen. Die Gründe lauten im einzelnen: kein<br />

Bedarf, schlechte Kiesqualität, fehlende Grobumweltverträglichkeitsprüfung, Grundwassserschutz,<br />

Landschaftsschutz, Verkehrsbelastung, Transportwege, Belastung<br />

der Anwohner und des Ortsbildes, Belastung der Region und des Erholungsgebietes.<br />

Die bezeichneten Gebiete <strong>zu</strong>r Materialgewinnung wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Sicherstellung der<br />

längerfristigen Versorgung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> mit Rohstoffen für die Bauwirtschaft<br />

benötigt. Die Streichung einzelner Gebiete würde diese Versorgung und die<br />

aus Grün<strong>den</strong> der Raumplanung und des Umweltschutzes angestrebte Verteilung<br />

über das <strong>Kanton</strong>sgebiet gefähr<strong>den</strong>. Der Bedarf ist deshalb im Umfang der vorgenommenen<br />

Festlegungen ausgewiesen. Der Abbau von schlechteren Kiesqualitäten<br />

(vorab Moränenmaterial) schont die Reserven an wertvollem Alluvialkies<br />

und ermöglicht die Versorgung von Regionen, in <strong>den</strong>en kein Alluvialkies abgebaut<br />

wer<strong>den</strong> kann. Mit der Festlegung der einzelnen Materialgewinnungsgebiete wird<br />

der Umweltverträglichkeit im Sinne der Planungsgrundsätze (Art. 1 und 3 RPG<br />

bzw. § 18 PBG) Rechnung getragen. Die im Interesse des Umweltschutzes an<strong>zu</strong>ordnen<strong>den</strong><br />

detaillierten Massnahmen wer<strong>den</strong> erst beim Vorliegen konkreter<br />

Projekte auf der Stufe der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung festgelegt. Bei der Erarbeitung der<br />

erforderlichen Gestaltungspläne (§ 44a PBG) und <strong>den</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

ist auch <strong>den</strong> Aspekten des Grundwassser-, Landschafts- und Ortsbildschutzes<br />

und <strong>den</strong> Aspekten der Belastung von Anwohnern und von Erholungsgebieten<br />

Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Zudem sind umweltgerechte Transportwege und<br />

Erschliessungen verbindlich fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Knonaueramt<br />

Mehrere Einwender beantragen, in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Knonau, Maschwan<strong>den</strong> bzw.<br />

Dietlikon weitere Gebiete für Aushubablagerungen <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

In <strong>den</strong> Materialgewinnungsgebieten steht gesamthaft ein offenes Volumen von 30<br />

Mio. m3 für die Deponierung von Aushubmaterial <strong>zu</strong>r Verfügung. Damit diese<br />

Gruben rekultiviert wer<strong>den</strong> können, sind grosse Anstrengungen <strong>zu</strong>r Sicherstellung<br />

der erforderlichen Rückfuhr von Aushubmaterialien notwendig. Die Bezeichnung<br />

<strong>zu</strong>sätzlicher Aushubablagerungsgebiete ist daher nicht sinnvoll. Den Anträgen für<br />

Festlegungen in Dietlikon und Knonau stehen <strong>zu</strong>dem überwiegende Interessen des<br />

Natur- bzw. Landschaftsschutzes entgegen.<br />

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