Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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5.3 Materialgewinnung und Aushubablagerung<br />
Mehrere Einwender beantragen, einzelne Gebiete für Materialgewinnung in <strong>den</strong><br />
Gemein<strong>den</strong> Weiningen (Erbsacher/Grueniker), Stadel (Langacher), Glattfel<strong>den</strong><br />
(Neuwingert/March, Nadelbändli), Hüntwangen (Chüesetziwald), Weiach (Südgrube)<br />
und Kloten (Gwärfi) <strong>zu</strong> streichen. Die Gründe lauten im einzelnen: kein<br />
Bedarf, schlechte Kiesqualität, fehlende Grobumweltverträglichkeitsprüfung, Grundwassserschutz,<br />
Landschaftsschutz, Verkehrsbelastung, Transportwege, Belastung<br />
der Anwohner und des Ortsbildes, Belastung der Region und des Erholungsgebietes.<br />
Die bezeichneten Gebiete <strong>zu</strong>r Materialgewinnung wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Sicherstellung der<br />
längerfristigen Versorgung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> mit Rohstoffen für die Bauwirtschaft<br />
benötigt. Die Streichung einzelner Gebiete würde diese Versorgung und die<br />
aus Grün<strong>den</strong> der Raumplanung und des Umweltschutzes angestrebte Verteilung<br />
über das <strong>Kanton</strong>sgebiet gefähr<strong>den</strong>. Der Bedarf ist deshalb im Umfang der vorgenommenen<br />
Festlegungen ausgewiesen. Der Abbau von schlechteren Kiesqualitäten<br />
(vorab Moränenmaterial) schont die Reserven an wertvollem Alluvialkies<br />
und ermöglicht die Versorgung von Regionen, in <strong>den</strong>en kein Alluvialkies abgebaut<br />
wer<strong>den</strong> kann. Mit der Festlegung der einzelnen Materialgewinnungsgebiete wird<br />
der Umweltverträglichkeit im Sinne der Planungsgrundsätze (Art. 1 und 3 RPG<br />
bzw. § 18 PBG) Rechnung getragen. Die im Interesse des Umweltschutzes an<strong>zu</strong>ordnen<strong>den</strong><br />
detaillierten Massnahmen wer<strong>den</strong> erst beim Vorliegen konkreter<br />
Projekte auf der Stufe der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung festgelegt. Bei der Erarbeitung der<br />
erforderlichen Gestaltungspläne (§ 44a PBG) und <strong>den</strong> Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
ist auch <strong>den</strong> Aspekten des Grundwassser-, Landschafts- und Ortsbildschutzes<br />
und <strong>den</strong> Aspekten der Belastung von Anwohnern und von Erholungsgebieten<br />
Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Zudem sind umweltgerechte Transportwege und<br />
Erschliessungen verbindlich fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Knonaueramt<br />
Mehrere Einwender beantragen, in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Knonau, Maschwan<strong>den</strong> bzw.<br />
Dietlikon weitere Gebiete für Aushubablagerungen <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
In <strong>den</strong> Materialgewinnungsgebieten steht gesamthaft ein offenes Volumen von 30<br />
Mio. m3 für die Deponierung von Aushubmaterial <strong>zu</strong>r Verfügung. Damit diese<br />
Gruben rekultiviert wer<strong>den</strong> können, sind grosse Anstrengungen <strong>zu</strong>r Sicherstellung<br />
der erforderlichen Rückfuhr von Aushubmaterialien notwendig. Die Bezeichnung<br />
<strong>zu</strong>sätzlicher Aushubablagerungsgebiete ist daher nicht sinnvoll. Den Anträgen für<br />
Festlegungen in Dietlikon und Knonau stehen <strong>zu</strong>dem überwiegende Interessen des<br />
Natur- bzw. Landschaftsschutzes entgegen.<br />
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