Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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Weinland:<br />
2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />
Flurlingen, bisheriges Bauentwicklungsgebiet Ochsen/Chriesigarten/Ermatinger<br />
im Sü<strong>den</strong> der Gemeinde; Unterstammheim, bisheriges Bauentwicklungsgebiet<br />
Breitlen/Lucketen beibehalten und erweitern.<br />
Furttal: keine nicht berücksichtigten Anträge<br />
Unterland:<br />
Embrach, bisheriges Bauentwicklungsgebiet «Haller» beibehalten; Niederhasli,<br />
bisheriges Bauentwicklungsgebiet Sandrain beibehalten für <strong>den</strong> Fall, dass<br />
Deponiestandort «Feldmoos» nicht ersatzlos gestrichen wird; Niederweningen, bisheriges<br />
Bauentwicklungsgebiet Aernet beibehalten; Oberweningen, bisheriges<br />
Bauentwicklungsgebiet Heinimürler beibehalten; Steinmaur, Restbestand der bisherigen<br />
Reservezone bei der Gewerbezone Burgweg als Bauentwicklungsgebiet<br />
beibehalten; Weiach, an die <strong>Kanton</strong>sgrenze stossende Reservezone West (See-<br />
Winkel) als Bauentwicklungsgebiet bezeichnen; Wil, Gebiet Wiesengasse/<br />
Wiesenweg als Bauentwicklungsgebiet bezeichnen.<br />
Oberland:<br />
Rüti, bisheriges Bauentwicklungsgebiet Neuhus beibehalten; Wila, bisheriges<br />
Bauentwicklungsgebiet südlich Ghöngg belassen.<br />
7 Streichung von Bauentwicklungsgebiet<br />
Mehrere Einwender beantragen, es seien die nachfolgend einzeln aufgeführten<br />
Flächen aus dem Bauentwicklungsgebiet <strong>zu</strong> entlassen.<br />
Zimmerberg:<br />
Thalwil: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Thalwil das<br />
Bauentwicklungsgebiet Mettli <strong>zu</strong> streichen.<br />
Das fragliche Gebiet stellt in der Gemeinde Thalwil die einzige Reserve für eine<br />
weitere bauliche Entwicklung dar. Mit der Bezeichnung als Bauentwicklungsgebiet<br />
soll die Überbauungsmöglichkeit langfristig sichergestellt wer<strong>den</strong>. Bei Bedarf ist<br />
dann<strong>zu</strong>mal eine Umteilung <strong>zu</strong>m Siedlungsgebiet vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
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