Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.3 Zentrumsgebiet<br />
Gemein<strong>den</strong> <strong>zu</strong> treffen<strong>den</strong> Massnahmen sind im Richtplantext dargelegt (Pte. 2.3.1<br />
und 2.3.3). Diese Massnahmen sind aber nicht flächendeckend im voraus, sondern<br />
gezielt in einzelnen geeigneten Bereichen der Zentrumsgebiete voran<strong>zu</strong>treiben,<br />
wenn sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet. Ohne dass bereits detailliertere<br />
Abklärungen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> finanziellen, organisatorischen und umweltrelevanten Auswirkungen<br />
getätigt wer<strong>den</strong> konnten, kann bereits heute entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass<br />
derart massive Entwicklungen, wenn sie tatsächlich eintreten, zweckmässigerweise<br />
an <strong>den</strong> bezeichneten Orten auf<strong>zu</strong>nehmen sind. Denn im Lichte der Leitlinien (Pt.<br />
1.2.2), der vorhan<strong>den</strong>en Siedlungsstruktur, der bestehen<strong>den</strong> – und ausbaubaren –<br />
Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs sowie des Umnut<strong>zu</strong>ngsdrucks bzw. des<br />
Umnut<strong>zu</strong>ngspotentials in <strong>den</strong> bezeichneten Gebieten ist offensichtlich, dass eine<br />
Weiterentwicklung der gewählten Standorte in wirtschaftlicher, sozialer, städtebaulicher<br />
und umweltmässiger Hinsicht insgesamt je<strong>den</strong>falls umweltschonender<br />
bewerkstelligt wer<strong>den</strong> kann, als eine disperse Ansiedlung entsprechender Nut<strong>zu</strong>ngen<br />
an <strong>den</strong> Siedlungsrändern verschie<strong>den</strong>ster Agglomerationsgemein<strong>den</strong>. Die<br />
Bezeichnung von Zentrumsgebieten stellt also unter <strong>den</strong> einleitend genannten<br />
Zielset<strong>zu</strong>ngen in erster Linie klar, wo entsprechend massive Entwicklungen aus<br />
raumplanerischer Sicht überhaupt erwünscht sind; <strong>zu</strong>sätzlich sind die auf kantonaler<br />
Stufe im heutigen Zeitpunkt möglichen und nötigen Planungs- und<br />
Koordinationsaufträge in <strong>den</strong> Ptn. 2.3.1 «Zielset<strong>zu</strong>ngen» und 2.3.3 «Massnahmen<br />
<strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng» enthalten.<br />
3 Dichtevorgaben<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die – im Gegensatz <strong>zu</strong>m Antrag des Regierungsrates<br />
vorgesehene – Festlegung von ziffernmässig konkret umschriebenen<br />
minimalen baulichen Dichten bei<strong>zu</strong>behalten, weil dadurch klare Verhältnisse sowie<br />
der notwendige Druck <strong>zu</strong>r Entwicklung des Wirtschaftsstandortes <strong>Zürich</strong> gegenüber<br />
<strong>den</strong> Regionen und Gemein<strong>den</strong> geschaffen wür<strong>den</strong>. Demgegenüber beantragen mehrere<br />
Einwender, es sei auf die Festlegung von ziffernmässig genau umschriebenen<br />
minimalen baulichen Dichten in Zentrumsgebieten <strong>zu</strong> verzichten, weil keine genügend<br />
detaillierten städtebaulichen Vorstellungen vorliegen sowie die zwingend notwendige<br />
Etappierung von Gebietsnut<strong>zu</strong>ngen und Infrastrukturvorhaben verunmöglicht<br />
werde.<br />
Aufgrund der heute vorhan<strong>den</strong>en baulichen, nut<strong>zu</strong>ngsmässigen und infrastrukturellen<br />
Gegebenheiten sind mit dem Richtplan die im heutigen Zeitpunkt möglichen<br />
und nötigen Festlegungen <strong>zu</strong>r Weiterführung und Beschleunigung einer<br />
Siedlungsentwicklung nach innen <strong>zu</strong> treffen. Mit dieser im Dienste einer haushälterischen<br />
Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng stehen<strong>den</strong> und überdies sowohl aus volkswirtschaftlichen<br />
als auch aus umweltschutzrechtlichen Grün<strong>den</strong> gebotenen Strategie soll eine in<br />
wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und städtebaulicher Hinsicht optimale<br />
Entwicklungsfähigkeit des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> aufrechterhalten und gefördert wer<strong>den</strong><br />
(vgl. Pt. 1.2.2, Leitlinien 1 und 2). Die nötigen nut<strong>zu</strong>ngsplanerischen Massnahmen<br />
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