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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

4.4.3 Unsicherheiten und Zeitreihenkonsistenz (2.B.2)<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

Unsicherheiten zu Aktivitätsraten und Emissionsfaktoren werden bisher noch nicht erfasst.<br />

Ein standardisiertes Verfahren zur Qualitätssicherung der Emissionsberechnung wird derzeit<br />

erarbeitet.<br />

Für die Emissionsermittlung wird i.d.R. nicht nur die Produktionsmenge benötigt, die<br />

abgesetzt wird, sondern die gesamte, evtl. im Betrieb auch direkt weiterverwendete Menge.<br />

Aufbauend auf der Vermutung, dass ein wesentlicher Teil nicht vermarktet wird, ist zu prüfen,<br />

ob die nicht marktgehandelten Produktionsmengen in der Produktionsstatistik erfasst<br />

werden. Ferner ist zu verifizieren, ob alle Anlagen vom Statistischen Bundesamt<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die unter 4.4.2.1 beschriebene Vorgehensweise ab <strong>2002</strong> bedarf einer Überprüfung.<br />

4.4.4 Quellenspezifische Qualitätssicherung/-kontrolle und Verifizierung<br />

(2.B.2)<br />

Ein standardisiertes Verfahren zur Qualitätssicherung der Emissionsberechnung wird derzeit<br />

erarbeitet. Darüber hinaus ist zu klären, welche QK/QS Maßnahmen bei den verfügbaren<br />

Datenquellen bereits vorhanden bzw. einführbar sind.<br />

4.4.5 Geplante Verbesserungen (quellenspezifisch) (2.B.2)<br />

Sofern keine Emissionsmessungen für die einzelnen Anlagentypen vorliegen, sollen bei<br />

vorhandenen Aktivitätsraten für die Emissionsfaktoren, auf der Grundlage der Default-Werte<br />

aus den Richtlinien, adäquate länderspezifische Emissionsfaktoren abgeleitet werden. Für<br />

die Ableitung der Emissionsfaktoren ist relevant, inwieweit die Aktivitätsraten in der gleichen<br />

Differenzierung vorliegen, wie die Emissionsfaktoren. Aggregationen sollen nur durchgeführt<br />

werden, wenn für die einzelnen Typen detaillierte Aktivitätsraten fehlen.<br />

Im Jahre 2010 müssen in Deutschland alle Altanlagen die Anforderungen der TA Luft <strong>2002</strong><br />

erfüllen. Der Grenzwert von 800 mg/m 3 für N 2 O-Emissionen kann durch die Installation einer<br />

Anlage zur katalytischen Reduktion eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird es<br />

möglich sein, genauere Emissionsfaktoren zu ermitteln.<br />

4.5 Chemische Industrie: Adipinsäure Produktion (2.B.3)<br />

4.5.1 Beschreibung der Quellgruppe (2.B.3)<br />

CRF 2.B.3<br />

Seite 4-15 von 406 18/10/04

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