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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

g( )<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

Ressourcenmanagement<br />

Qualitäts-System-<br />

Emissionen (QSE)<br />

Identifikation Verbesserungspotentiale, Verbesserungsplan,<br />

Überarbeitung QK/QS-Plan, Inventarplan<br />

Externes Review/Audit<br />

QK/QS-Verfahren gemäß QK/QS-Plan<br />

Prozess<br />

QK/QS<br />

Anforderungen<br />

Datenquellen<br />

Fachexperten<br />

erfassen,<br />

bereiten Daten<br />

auf<br />

Nationale<br />

Koordinierungsstelle<br />

QK/QS Koordinator<br />

Dateneingabe<br />

QK/QS-Verfahren<br />

ZSE<br />

Berechnung<br />

CRF / NIR<br />

Inventar<br />

gemäß QK/QS-Plan<br />

: Daten/Textfluss : QK/QS-Elemente<br />

Abbildung 56: Soll-Konzept Prozess Emissionsberichterstattung<br />

Der Geltungsbereich des QSE umfasst den gesamten Prozess der Emissionsberichterstattung:<br />

Datengewinnung einschließlich der Auswahl der Methoden und Datenquellen<br />

Datenaufbereitung und Emissionsberechnung<br />

Berichterstattung<br />

Der Begriff „Daten“ umfasst dabei sowohl Daten im Sinne von Zahlenwerten (Aktivitätsdaten,<br />

Emissionsfaktoren und Unsicherheiten oder Datenmaterial und Berechnungsvorschriften,<br />

aus denen diese Angaben gewonnen werden können) als auch Textteile und<br />

Dokumentationen, wie sie z.B. in den nationalen Inventarbericht einfließen.<br />

Das QSE ist verbindlich für alle Teilnehmer des NaSE. Im <strong>Umweltbundesamt</strong> wird die<br />

Verbindlichkeit in der ersten Jahreshälfte 2004 über eine Hausanordnung/Arbeitsanweisung<br />

hergestellt. Einzelheiten bezüglich der Regelung der Verbindlichkeit für andere NaSE-<br />

Teilnehmer sind noch festzulegen.<br />

17.2.2 Aufbau des Qualitäts-Systems Emissionen<br />

17.2.2.1 Aufbauorganisation<br />

Im Rahmen des QSE wurde ein Konzept zur Aufbauorganisation entwickelt, dass die<br />

Zuständigkeiten für die Umsetzung der erforderlichen QK und QS-Maßnahmen verbindlich<br />

festlegt. Die festgelegten Rollen und Verantwortlichkeiten sollen einen effektiven<br />

Informationsaustausch und die anforderungskonforme Durchführung von QK und QS<br />

sicherstellen (siehe Tabelle 113).<br />

Seite 17-6 von 408 18/10/04

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