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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

0 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet,<br />

Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig<br />

fortzuschreiben. Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls im Jahr 1997 hat sich die<br />

internationale Staatengemeinschaft erstmals auf verbindliche Handlungsziele und<br />

Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz geeinigt. Hieraus ergeben sich sehr<br />

weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung<br />

von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit<br />

Inkrafttreten der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen im Frühjahr 2004 für<br />

Deutschland rechtsverbindlich geworden.<br />

Unter anderem hat die Vertragsstaatenkonferenz mit der Annahme der Entscheidung 3/CP.5<br />

beschlossen, dass alle Vertragsstaaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (National<br />

Inventory Report, NIR) erstellen und übermitteln müssen, der detaillierte und vollständige<br />

Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der <strong>Treibhausgasinventar</strong>e bereitstellt.<br />

Durch diesen Bericht soll die Transparenz der Inventare sichergestellt und der unabhängige<br />

Überprüfungsprozess unterstützt werden. Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention hat<br />

die Vorlage des Inventarberichts zur Voraussetzung für die Durchführung der vereinbarten<br />

Inventarüberprüfungen gemacht. Deutschland legt mit den Inventaren des Jahres 2004<br />

seinen zweiten Nationalen Inventarbericht vor. Er enthält gegenüber dem Bericht des Jahres<br />

2003 (UBA, 2003c) unter anderem wesentliche Verbesserungen in den Bereichen:<br />

Öffentliche Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung (CRF 1A1a)<br />

Mineralölraffinerien (CRF 1A1b)<br />

Herstellung von festen Brennstoffen und sonstige Energieerzeuger (CRF 1A1c)<br />

Zellstoff- und Papierindustrie (CRF 1A2D)<br />

Landwirtschaft (CRF 4)<br />

Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (CRF 5)<br />

Abfall und Abwasser (CRF 6)<br />

Da die Ende <strong>2002</strong> begonnene grundlegende und systematische Überprüfung und<br />

Umstellung der Inventarmethoden zum NIR 2004 noch nicht vollständig abgeschlossen<br />

werden konnten, plant das <strong>Umweltbundesamt</strong>, eine aktualisierte Fassung des NIR 2004 als<br />

Grundlage für die detaillierte Inventarüberprüfung im Herbst 2004 vorzulegen.<br />

Nationale Treibhausgas-Inventare wurden dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention für<br />

die Jahre <strong>1990</strong> bis <strong>2002</strong> übermittelt. Dieser Bericht bezieht sich auf diese jährlichen<br />

Emissionsinventare und beschreibt die Methoden sowie die Datenquellen, auf denen die<br />

Berechnungen basieren. Der Bericht und die Berichtstabellen im Common Reporting Format<br />

(CRF) wurden gemäß der UN FCCC Richtlinie (FCCC/CP/<strong>2002</strong>/8) und so weit wie möglich in<br />

Übereinstimmung mit den IPCC Good Practice Guidance (IPCC, 2000) erstellt.<br />

Kapitel 1 beschreibt das Nationale System Emissionsinventare in Deutschland, das die<br />

Erfüllung aller Berichtspflichten zu atmosphärischen Emissionen und zu Einbindungen in<br />

Senken unterstützen soll. Neben den Anforderungen des Kyoto-Protokolls werden hierüber<br />

auch andere eingegangene Verpflichtungen (u.a. UN ECE Genfer Luftreinhaltekonvention,<br />

EU-Richtlinie zu Nationalen Emissionsobergrenzen) mit abgedeckt. Weiterhin werden hier<br />

die grundlegenden Prinzipien und Methoden, mit denen die Emissionen und Senken der<br />

IPCC-Kategorien berechnet werden, sowie das Qualitäts-System Emissionsinventare<br />

Seite 1 von 406 18/10/04

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