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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

1.2 Institutionelle Festlegungen und Rahmenbedingungen für die<br />

Inventarerstellung<br />

Die Emissionsberichterstattung wird in Deutschland durch das <strong>Umweltbundesamt</strong><br />

koordiniert. Seit Mitte der 90er Jahre die Berichtspflichten zur Erstellung von<br />

Emissionsinventaren für Luftschadstoffe und Klimagase stark zugenommen haben, wurden<br />

die Anstrengungen intensiviert, eine Harmonisierung der Emissionsberechnung und -<br />

berichterstattung zu erreichen. Hierbei sind auch die Anforderungen aus den<br />

Berichtspflichten gegenüber der UN ECE Genfer Luftreinhaltekonvention und ihren<br />

Protokollen, sowie der EU NEC-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Anforderungen des Kyoto-<br />

Protokolls erfordern eine grundlegende Überprüfung und Neuausrichtung der deutschen<br />

Emissionsberichterstattung. Diese Aufgabe verfolgt das <strong>Umweltbundesamt</strong> seit dem Jahr<br />

<strong>2002</strong> mit Nachdruck.<br />

Als übergeordnetes Ziel fordern alle Berichtspflichten eine transparente, vergleichbare,<br />

vollständige, konsistente und exakte Emissionsberechnung von den Mitgliedstaaten.<br />

Insbesondere durch die Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls mit flexiblen Instrumenten sind<br />

für die Umsetzung der genannten Ziele konkrete Anforderungen formuliert worden. Durch die<br />

Einführung von Joint Implementation, Clean Development Mechanism und Emissionshandel<br />

werden Emissionen letztlich auch geldwert, so dass eine Reihe von Verfahren erforderlich<br />

sind, die die Protokollbestimmungen in Kraft setzen und die Überwachung sowie Probleme<br />

der Erfüllungskontrolle ansprechen. Erst wenn die unabhängige Überprüfung der Inventare<br />

eines Mitgliedstaates unbeanstandet abgeschlossen wird, erfolgt die Zulassung zur<br />

Anwendung der flexiblen Instrumente (siehe Abbildung 4).<br />

Abbildung 4: Vorbedingungen für die Anwendung flexibler Instrumente des KP<br />

Die Anforderungen beschränken sich nicht allein auf die Inventarerstellung, sondern<br />

umfassen den gesamten Prozess von der Datengewinnung bis zur Berichterstattung. Dabei<br />

kommt dem Qualitätsmanagement eine besondere Rolle zu. Um den Prozess der<br />

Treibhausgasberichterstattung in einen definierten Rahmen zu stellen, sind die<br />

Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Nationales System zur Inventarerstellung aufzubauen, das<br />

eine kontinuierliche Inventarverbesserung ermöglicht.<br />

In Deutschland soll das Nationale System die Organisation und Qualitätssicherung der<br />

Emissionsinventare sicherstellen und als Netzwerk aller Bundes- und Landeseinrichtungen,<br />

Seite 1-9 von 406 18/10/04

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