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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

Bei der Ermittlung anlagenspezifischer Emissionsfaktoren sollten vor Ort verfügbare<br />

Messwerte herangezogen werden. Hinzu kommt das Einbeziehen von Sonderbetriebszuständen<br />

(An- und Abfahrvorgänge) und Lastwechseln sowie eine Überprüfung der<br />

Repräsentativität verfügbarer Messdaten im Hinblick auf das Emissionsverhalten der Anlage.<br />

Bei der Verwendung von Emissionsfaktoren aus der Literatur sollten alle dort gemachten<br />

Angaben zur Datenqualität genutzt werden. Weiterhin ist die Übertragbarkeit zu prüfen,<br />

inwieweit der Emissionsfaktor für die Situation im Untersuchungsgebiet repräsentativ ist. Ist<br />

dies nicht gegeben, sollte vielmehr eine Expertenschätzung vorgenommen werden.<br />

Auf die Verwendung von Expertenschätzungen wird grundsätzlich verwiesen, wenn<br />

verfügbare empirische Daten für eine Quantifizierung nicht ausreichen.<br />

Im Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen (DIN, 1995) wird folgende<br />

systematische Vorgehensweise empfohlen, wenn die Anzahl der Beobachtungen nicht<br />

ausreicht, um über Mittelwertbildung und die Bestimmung der Standardabweichung zu einem<br />

aussagefähigen Ergebnis zu kommen:<br />

Auf der Basis der verfügbaren Information werden Schranken (obere und untere Grenze a +<br />

bzw. a - ) für den zu ermittelnden Wert X i bestimmt. Liegen keine speziellen Kenntnisse zu<br />

möglichen Werten von X i innerhalb dieses Bereichs vor, so muss davon ausgegangen<br />

werden, dass etwa die gleiche Wahrscheinlichkeit besteht, was einer Gleich- bzw.<br />

Rechteckverteilung möglicher Werte entspricht. Dann liegt der Erwartungswert x i in der Mitte<br />

des geschätzten Bereichs. Für die zugehörige Varianz gilt:<br />

u 2 (x i ) = (a + - a - ) 2 / 12 (A1)<br />

Physikalisch realistischer ist es häufig, dass Werte um den Mittelpunkt des Bereichs eine<br />

höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, als Werte in der Nähe der Schranken. Damit gelangt<br />

man zur Annahme einer symmetrischen Trapezverteilung mit einer unteren Grundlinie der<br />

Länge a+ - a- (= 2a) und einer oberen Grundlinie der Länge 2aβ mit 0 < β < 1. Für β = 0<br />

ergibt sich eine Dreieckverteilung. Für die zugehörige Varianz gilt:<br />

u 2 (x i ) = a 2 (1 + β 2 ) / 6<br />

Die geschätzte Standardabweichung u berechnet sich entsprechend als die positive<br />

Quadratwurzel von u 2 .<br />

Eine Grobschätzung der Standardabweichung von angenähert normalverteilten Werten kann<br />

auch über den Interdezilbereich durchgeführt werden [Sachs 1992]. Annähernd gilt:<br />

u ≈ 0,39 (DZ 9 – DZ 1 ), (A2)<br />

wobei DZ 9 und DZ 1 für das 90- bzw. 10-Perzentil stehen.<br />

Die IPCC-Richtlinien empfehlen zur Angabe der Unsicherheit den 95%-Vertrauensbereich,<br />

der mit dem 2-fachen Wert der Standardabweichung angenähert werden kann. Um zur<br />

Angabe eines relativen Fehlers zu kommen, ermittelt man den Anteil von 2u am Wert X i . Bei<br />

einer multiplikativen Verknüpfung von mit Unsicherheiten behafteten Größen, die<br />

unabhängig voneinander sind, berechnet sich die kombinierte Standardabweichung als die<br />

positive Quadratwurzel der Summe der Varianzen. Diese Näherung gilt gemäß GPG,<br />

solange die relative Standardabweichung einer Komponente den Wert von 30 % nicht<br />

überschreitet.<br />

Seite 3-17 von 406 18/10/04

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