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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

recherchiert. Es sind in den einzelnen Unterquellgruppen jeweils nur wenige Unternehmen<br />

involviert.<br />

Die Emissionsfaktoren werden teilweise aus nationalen und internationalen Merkblättern und<br />

Richtlinien entnommen, aus Expertenbefragungen gewonnen oder es werden Default-Werte<br />

übernommen. Genauere Angaben hierzu sind in der Methodenbeschreibung der einzelnen<br />

Quellgruppen zu finden.<br />

1.4.1.3 Lösemittel- und andere Produktverwendung<br />

Abbildung 9:<br />

Verantwortlichkeiten und Datenfluss für die Berechnung der Treibhausgasemissionen<br />

der Lösemittel- und anderen Produktverwendung (ÖKO-INSTITUT, 2004a)<br />

Für die Berechnung der Emissionen aus dem Bereich der Lösemittel- und anderen<br />

Produktverwendung ist bezüglich der Methodik und der Wahl der Parameter und Daten für<br />

die Berechnungen der NMVOC-Emissionen das UBA Fachgebiet FG III 1.4 zuständig. Für<br />

die Untergruppe der Lösemittelemissionen aus Anlagen (z.B. Lackierung, Druck usw.) ist das<br />

UBA Fachgebiet III 2.4 zuständig, das mit dem Fachgebiet III 1.4 im Rahmen dessen<br />

„Globalzuständigkeit“ zuarbeitet. Die Zuständigkeit für die Erfassung der N 2 O-Emissionen<br />

aus Produkten ist im UBA derzeit noch nicht hinreichend definiert.<br />

Für die Aktivitätsdaten wird hauptsächlich auf veröffentlichte Statistiken des Statistischen<br />

Bundesamtes (DESTATIS) zurückgegriffen, insbesondere die Produktions- und<br />

Außenhandelsstatistik. In einzelnen Quellgruppen und Branchen werden außerdem<br />

Branchenstatistiken genutzt. Für die N 2 O-Emissionen für die Narkoseanwendung werden<br />

ältere Anlagenerhebungen genutzt.<br />

Die Emissionsfaktoren und die anderen Parameter, die in die Berechnung der Emissionen<br />

aus der Lösemittel- und anderen Produktverwendung eingehen, sind nationalen Studien und<br />

Seite 1-22 von 406 18/10/04

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