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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002 - Umweltbundesamt

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Nationaler Inventarbericht Deutschland – 2004<br />

<strong>Umweltbundesamt</strong><br />

berichteten Informationen diese nachvollziehen und bewerten können. Die Transparenz ist<br />

von fundamentaler Bedeutung für den Erfolg eines IPCC-konformen<br />

Emissionsberichterstattungsprozesses.<br />

Konsistenz bedeutet, dass alle Elemente eines Emissionsinventars konsistent mit den<br />

Elementen aus anderen Jahren sind. Ein Emissionsinventar ist konsistent, wenn die gleichen<br />

Methoden für das Basisjahr und alle folgenden Jahre genutzt werden und wenn konsistente<br />

Datensätze zur Berechnung von Emissionen und Senken genutzt werden. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kann ein Emissionsinventar auch als konsistent angesehen werden, wenn<br />

verschiedene Methoden bei der Emissionsberechnung angewandt wurden, sofern<br />

transparente Rekalkulationen (Nachberechnungen) in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der IPCC Good Practice Guidance durchgeführt wurden. Ein konsistentes<br />

Gesamtinventar ergibt sich, wenn Doppelzählungen im Inventar vermieden werden und für<br />

alle Quellgruppen eine Kongruenz zwischen Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren in der<br />

Abgrenzung besteht.<br />

Vergleichbarkeit bedeutet, dass die ermittelten Emissionen und Senken zwischen<br />

verschiedenen Quellgruppen, aber auch die gesamten Inventare verschiedener Staaten<br />

untereinander vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist eine einheitliche Anwendung von<br />

Methoden, wie sie z.B. die Good Practice Guidance vorgeben. Weiterhin ist dafür auch eine<br />

einheitliche Allokation von Subelementen zu entsprechenden Quellgruppen erforderlich.<br />

Vollständigkeit bedeutet, dass das jeweilige Inventar vollständig in Bezug auf zu<br />

berichtende Gase bzw. Schadstoffe sowie in Bezug auf die Quellgruppen und Senken ist.<br />

Dies bezieht auch die räumliche/geographische Vollständigkeit mit ein. Zur Vollständigkeit<br />

gehört auch eine ausreichende Dokumentation.<br />

Genauigkeit ist die relative Messung der Exaktheit von ermittelten Emissionen bzw. Senken.<br />

Die ermittelten Emissionen bzw. Senken sollten in diesem Sinne weder systematisch übernoch<br />

unterschätzt werden. Unsicherheiten sollten so weit wie möglich reduziert werden. Zu<br />

diesem Zweck müssen sie vorher quantifiziert werden.<br />

Die speziellen Qualitätsziele nach Tier 1 werden derzeit von der nationalen<br />

Koordinierungsstelle im Rahmen der Entwicklung der QK-Checklisten erarbeitet (siehe<br />

Kapitel 0.). Quellgruppenspezifische Qualitätsziele sollen danach unter Berücksichtigung der<br />

oben dargestellten Prinzipien von den jeweiligen Fachverantwortlichen in Abstimmung mit<br />

dem QK/QS-Koordinator festgelegt werden. Die Ziele sollen u.a. aus Ergebnissen von<br />

durchgeführten QK/QS-Maßnahmen (interne/externe Reviews, ggf. Audits) abgeleitet und im<br />

Inventarplan dokumentiert werden.<br />

17.3 Das Datenbanksystem Zentrales System Emissionen<br />

Als technisches Werkzeug für die Inventarerstellung hat das UBA seit 1998 eine zentrale,<br />

nationale Datenbank – das Zentrales System Emissionen - entwickelt. Das ZSE setzt<br />

vielfältige Anforderungen an die Emissionsberechnung und Berichterstattung um und<br />

automatisiert wesentliche Arbeitsschritte. Durch das ZSE wird die Inventarplanung, und<br />

-berichterstattung (z.B. Emissionsberechnung, -rekalkulation und Fehleranalyse) erleichtert<br />

sowie das Inventarmanagement (z.B. Archivierung, jährliche Evaluierung der Daten) und das<br />

Qualitätsmanagement auf der Datenebene ermöglicht (siehe UBA 2003a, Projekthandbuch<br />

Decor). Mit dem ZSE sollen die Schlüsselanforderungen Transparenz, Konsistenz,<br />

Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Genauigkeit auf der Datenebene erfüllt werden.<br />

Seite 17-6 von 408 18/10/04

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