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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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gister der Bundesnotarkammer in Berlin (Postfach 08 01 51, in 10001 Berlin) registriert<br />

aber nicht hinterlegt werden. Man erhält von der Bundesnotarkammer eine Plastikkarte<br />

in Form einer EC-Karte, auf der die Namen des Vollmachtgebers, des 1. Bevollmächtigten<br />

und 2. Bevollmächtigten mit Telefonnummer verzeichnet sind.<br />

Eine notarielle Vorsorgevollmacht benötigt derjenige, der Immobilieneigentum im Inund<br />

im Ausland besitzt, damit nach dem Tod eine Handlungsfähigkeit gegeben ist,<br />

denn ohne eine solche notarielle Vollmacht wird ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt.<br />

Gleichzeitig kann man, wenn man es will, eine „Organspendeverfügung“ unterzeichnen.<br />

Für Internetbenutzer ist auch eine „digitale Vorsorgevollmacht“ zu formulieren.<br />

Es ist eine Art von Regieanweisung für den Fall, dass man nicht mehr selbstständig<br />

handeln kann. In einer solchen Vorsorgevollmacht wird der eigene Wille dokumentiert..<br />

Sollen meine Angehörigen Zugriff auf meine Accounts haben? Meine E-<br />

Mails lesen? Soll mein Profil weiterhin sichtbar sein oder gelöscht werden? Eine Vertrauensperson<br />

soll dafür sorgen, dass Dinge entdeckt oder nicht entdeckt werden,<br />

die man sicher für sich behalten hätte, und es geht darum, dass wertvolle digitale<br />

Dateien beim Erbe nicht untergehen, wie es bei dem berühmten Mathematiker Riemann<br />

passierte. Außerdem sollten Erben gut überlegen, was den Wünschen des<br />

Verstorbenen am besten entspräche.<br />

Im Testament wird eine Verfügung als letzter Wille über das Vermögen, das über den<br />

Pflichtteil für Erbberechtigte hinausgeht, schriftlich festgelegt. Gibt es keine Erbberechtigten,<br />

kann das Vermögen einer Stiftung oder einer anderen Institution überlassen<br />

werden. Erfolgt keine Verfügung, geht das Vermögen an den Staat über.<br />

Wichtig ist auch die korrekte Hinterlegung dieser Dokumente. So könnte zum Beispiel<br />

die Patientenverfügung bei dem eingetragenen Verein „Gesellschaft für humanes<br />

Sterben“ in Augsburg hinterlegt werden. Eine „Vorsorgevollmacht“ sollte notariell<br />

bestätigt werden. Beide Dokumente könnten dem Hausarzt und der Vertrauensperson,<br />

also deren Bevollmächtigten (Ehegatten, Kinder, Freunde usw.), übergeben<br />

werden.<br />

Verkauf von Sterbemitteln?<br />

Es wird häufig die Meinung vertreten, der in der Schweiz gesetzlich erlaubte Verkauf<br />

von Pharmazeutika durch Firmen zur Selbsttötung sei<br />

„als Geschäft mit dem Tod“<br />

verwerflich. Schon nach dem griechische Philosoph Anaximander (gestorben nach<br />

der Überlieferung 528/5 v. u. Ztr.) ist der Mensch viel später entstanden,<br />

„weil andere Lebewesen ihren Unterhalt durch sich selbst finden, allein der<br />

Mensch dagegen bedürfe einer lange währenden Bemutterung.“<br />

Das Leben der Menschen ist im Gegensatz zum Tier von der Hilfe anderer abhängig.<br />

Für seine Geburt braucht er Geburtshelfer, Krankenhaus, nachhaltige medizinische<br />

Betreuung usw. <strong>Die</strong>se müssen bezahlt werden, weil sie von Firmen, Institutionen und<br />

anderen ausgeführt, geliefert und produziert werden. <strong>Die</strong> Geburt eines Menschen ist<br />

in dieser Betrachtungsweise für Firmen, Institutionen usw. ein Wirtschaftsfaktor und<br />

damit ein Geschäft. Genau so ist es mit Erziehung, Schulausbildung, Berufsausbildung<br />

usw. des Menschen. Wirtschaftlich betrachtet, ist es ein Geschäft. Das Studium<br />

an einer privaten Universität zum Beispiel ist ein Geschäft, das von den Studenten<br />

finanziert werden muss, und, wie man aus Erfahrungen weiß, im beträchtlichen fi-<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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