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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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Anhang I<br />

Eine neutrale Patientenverfügung<br />

Ich, …………………, geboren am ……. in ….., wohnhaft ………… bestimme hiermit:<br />

Ich will unwürdiges Dahinvegetieren und qualvolles Leiden in der letzten Lebensphase<br />

nicht erleben. Aus freiem Willen und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, sowie<br />

der Bedeutung und Tragweite meiner Entscheidung bewusst, erkläre ich nach reiflicher<br />

Überlegung, dass ich auf etwaige Restchancen verzichte, die bei Nichtbeachtung<br />

meiner diesbezüglichen Verfügungen bestünden. Über denkbare Risiken und<br />

Gefahren dieser Patientenverfügung für meine Gesundheit und mein Leben habe ich<br />

mich rechtzeitig kompetent erkundigt bzw. ärztlich aufklären lassen, Weitere Aufklärungsversuche<br />

lehne ich deshalb ab, es sei denn, dass ich ausdrücklich persönlich<br />

darum ersuche. <strong>Die</strong> Aufklärung eines unten genannten Bevollmächtigten bleibt davon<br />

unberührt.<br />

Sprechen Indizien dafür, dass die behandelnden Ärzte Diagnosen nicht zeitnah geben<br />

oder verweigern, ist meine Patientenanwältin befugt, meinen Aufenthalt in einer<br />

anderen Umgebung festzulegen und von anderen Ärzten zur Durchsetzung meiner<br />

Willensverfügung diagnostizieren oder/und behandeln zu lassen.<br />

Für den Fall der Prognose, dass ich mich in einem unaufhaltsamen Sterbeprozess<br />

befinde, möchte ich sofort voll aufgeklärt werden, auch wenn sich mein psychischer<br />

Zustand dadurch verschlechtern sollte.<br />

Verfügung zur Therapie im Sterbeprozess, bei schwerer Krankheit, schwerem<br />

Gebrechen oder Siechtum.<br />

Sollte ich selbst außerstande sein, meinen Willen zu äußern, so verfüge ich im Voraus<br />

Folgendes:<br />

1. Ich setze es als selbstverständlich voraus, dass mir meine Schmerzen stets<br />

genommen bzw. gelindert werden. Haben zwei Ärzte diagnostiziert, dass ich<br />

mich in einem unaufhaltsamen Sterbeprozess befinde, so verlange ich, dass<br />

mir die schmerzstillende Medikation in ausreichender Dosis gewährt wird,<br />

auch wenn dadurch der Tod früher eintritt.<br />

2. <strong>Die</strong> Anwendung bzw. Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen (wie künstliche<br />

Ernährung, z. B. Magensonde, und künstliche Beatmung) und die Therapie<br />

interkurrent auftretender Krankheiten lehne ich (nicht nur im Sterbeprozess)<br />

ab, wenn zwei Ärzte diagnostiziert haben, dass nur eine geringe Aussicht<br />

besteht, dass ich mein Bewusstsein wiedererlange.<br />

<strong>Die</strong>se Verfügung sowie eventuelle Ergänzungen sind auch Grundlage und Maßstab<br />

für Erklärungen meiner Patientenanwältin.<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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