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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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<strong>Die</strong> USA-Bundesstaaten Oregon und Washington haben seit dem vorigen Jahrhundert<br />

ein Gesetz, das unter eingeschränkten Bedingungen die aktive Sterbehilfe<br />

erlaubt. In dem USA-Bundesstatt Hawai ist von Ärzten eine Beratungsgruppe: „Physician<br />

Advisory Council for Aid in Dying“ gegründet worden, die gegenseitige Fachinformationen<br />

zum ärztlich assistierten Freitod und allgemeinen Problemen am Lebensende<br />

austauschen. Es wurde eine so genannte: „councel for help – ärztlicher<br />

Beirat für Freitodhilfe“ aufgebaut, um geeignete Medikamente für der Freitod zu garantieren.<br />

Diskutiert über Sterbehilfe wird 2013 in den US-Bundesstaaten: New Jersey,<br />

Kalifornien, Hawaii, New Hampshire, Maine, Kansas, Connecticut und Vermount.<br />

Sogar im katholischen Spanien liegt seit Frühjahr 2009 ein Antrag auf Einführung der<br />

„aktiven Sterbehilfe“ bei der Regierung vor.<br />

In Österreich ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten. Bei einer Befragung im<br />

Jahr 2010 haben sich insgesamt 62% der Österreicher für eine aktive Sterbehilfe<br />

ausgesprochen.<br />

2013 liegt eine neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Großbritannien vor. Volljährige,<br />

die unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten<br />

haben, sollen assistierten Suizid in Anspruch nehmen können. Ihre geringe Lebenserwartung<br />

und ihr Sterbewille soll von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden<br />

und außerdem dürfen sie nicht geistig beeinträchtigt sein.<br />

Bereits im Jahr 1976 fand eine Weltkonferenz der „Right to <strong>Die</strong> Societies (Gesellschaft<br />

das Recht zu Sterben)“ statt. Sie verabschiedete die >Tokio Erklärung< mit<br />

folgenden programmatischen Aussagen:<br />

‣ Jede Person soll selbst über ihr Leben und ihren Tod entscheiden;<br />

‣ Patientenverfügungen sind als Recht des Menschen anzuerkennen;<br />

‣ Patientenverfügungen müssen als legales Dokument anerkannt werden<br />

Ausgangspunkt aller Überlegungen für uns Deutsche ist das Grundgesetz der laizistischen<br />

Bundesrepublik Deutschland. Danach gehört zur Würde des Menschen nicht<br />

nur die Selbstbestimmung auf Leben, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht auf<br />

Sterben. Gläubige Menschen müssen außerdem die Glaubenssätze ihrer Religion<br />

beachten. So hat zum Beispiel die katholische Kirche ein Selbstbestimmungsrecht<br />

auch beim Freitod bestritten, das heißt, sie lehnt die „aktive Sterbehilfe“ ab. Das heißt<br />

auf dem Index der katholischen Kirche stehen: Euthanasie, Abtreibung und Selbsttötung.<br />

Zeugen Jehovas zum Beispiel halten Bluttransfusionen nicht als mit ihrem<br />

Glauben vereinbar. Calvinistische Fundamentalisten in den Niederlanden lehnen jede<br />

Impfung ab mit der Begründung: „Wir sind von Gott geimpft.“<br />

Eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe in Deutschland könnte nur unter folgenden<br />

Bedingungen erfolgen:<br />

‣ Es muss eine verbindliche ärztliche Kontrollinstanz einbezogen sein;<br />

‣ es muss eine schriftliche Patientenverfügung vorliegen;<br />

‣ eine Einschläferung kann nur erfolgen bei zum Tode führender Krankheit oder<br />

‣ bei nichttödlichem, aber schwerem und schmerzhaftem körperlichen Gebrechen<br />

(Atemlähmung) oder<br />

‣ bei schwerer oder irreparabler Gehirnverletzung oder Gehirnerkrankung.<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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