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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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<strong>Die</strong> 74-jährige Klägerin hatte sich drei Monate in einer psychiatrischen Klinik stationär<br />

behandeln lassen müssen. Aufgrund vorgelegter ärztlicher Bescheinigungen des Inhalts,<br />

dass sie nicht mehr in der Lage sei, ihr Leben im häuslichen Milieu zu führen,<br />

folgte sie der Empfehlung, in ein Seniorenwohnheim zu ziehen. <strong>Die</strong> Wohnung im eigengenutzten<br />

Einfamilienhaus behielt sie bei. Im Urteil vom 13.10.2010 Az: VI R<br />

38/09 erkannten die höchsten deutschen Finanzrichter gegen die finanzamtliche Vorinstanz<br />

auf Abzugsfähigkeit der Heimmieten (15 500 Euro pro Jahr), zusätzlich der –<br />

von der Klägerin nicht beantragten – gesamten Verpflegungskosten. Korrekterweise<br />

wurde die Summe reduziert um die so genannte Haushaltsersparnis, das heißt also<br />

um die fiktiven Kosten einer Lebensführung im eigenen Haus. <strong>Die</strong>se Kosten wurden<br />

auf das gesetzlich vorgegebene Existenzminimum in Höhe von 7800 Euro im Jahr<br />

geschätzt.<br />

Das Urteil setzt sich also über die bürokratisch verlangten Indizien vorab testierter<br />

amtlicher Bedürftigkeitsmerkmale hinweg. Im vorstehenden Fall konnte die Legislative<br />

gar nichts ausrichten, weil die Gesetzesformulierung § 33 (1) nicht die Hindernisse<br />

„Bedarfsmerkmale“ aufgebaut hat. Das Finanzamt wiederum folgte nur der Weisung<br />

seiner übergeordneten Behörde (Oberfinanzdirektion bzw. Bundesfinanzministerium),<br />

welche diese Interpretationen festgeschrieben hatten. <strong>Die</strong>ses bürgerfreundliche Urteil<br />

wird bei vielen Betroffenen großen Anklang finden.<br />

Kosten für einen Platz im Seniorenheim<br />

Nach Ruth Bohnenkamp >wirtschafts@zeitungsverlag-<strong>aachen</strong>.de<<br />

Wer in ein <strong>Alten</strong>heim zieht, hat eine Reihe von Zusatzkosten zu tätigen wie: Putzund<br />

Bügelgeld, tägliches Anziehen von Stützstrümpfen, die täglichen Mahlzeiten zubereiten<br />

oder Hilfeleistungen dazu, Reservierung in der Cafeteria, Betreuung von<br />

Pflegekräften, Physiotherapeuten, Ärzten usw. <strong>Die</strong>se Kosten muss man zu den<br />

Grundkosten in einem <strong>Alten</strong>heim dazu rechnen. Den Großteil dieser Kosten müssen<br />

noch fitte Senioren selbst erstatten. Aber man kann den Fiskus an den Serviceleistungen<br />

beteiligen. Es gibt Zuschüsse für steuerpflichtige Rentner und Pensionäre. Z.<br />

B. Alle Kosten, die der Träger des Hauses für die Reinigung des Appartements und<br />

anteilige Gemeinschaftsflächen berechnet, für Wäsche- und Bügeldienst oder Botengänge<br />

sind diese Kosten als haushaltsnahe <strong>Die</strong>nstleistungen absetzbar. Dazu kommen<br />

Aufwendungen für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten. Der Fiskus<br />

beteiligt sich an allen Arbeiten im Haushalt, die die Privatleute von anderen erledigen<br />

lassen müssen. Voraussetzung ist immer eine Rechnung, die vorliegen muss.<br />

Das Finanzamt gewährt eine Steuermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen,<br />

maximal 4000 Euro pro Jahr. Es lohnt sich also die Rechnungen für das ganze Jahr<br />

zu sammeln. Dabei sollte man die Abrechnungen des <strong>Alten</strong>heims genau betrachten,<br />

und fordern, dass alle <strong>Die</strong>nstleistungen genau aufgeschlüsselt sind.<br />

Ebenfalls brauchen Bewohner von Pflege- und <strong>Alten</strong>heimen keine Rundfunkgebühren<br />

zu bezahlen. Als Nachweis reicht für den Beitragsservice eine Bescheinigung der<br />

Heimleitung.<br />

Taxifahrten zum Arzt oder einer ambulanten Einrichtung werden von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen generell nicht erstattet. Ausnahmen gibt es bei Krebspatienten,<br />

die zu einer Chemo- oder Stahlentherapie fahren müssen. Ebenfalls bei Dialysebehandlung,<br />

ambulanten Operationen oder anderen ständig wiederkehrenden Anwendungen<br />

gibt es Ausnahmeregelungen, die auch für außergewöhnliche Gehbehinderung,<br />

hilflose Personen oder bei Blindheit gelten. <strong>Die</strong> Fahrtkostenübernahme muss<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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