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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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In der ambulanten Pflege wird Pflegegeld monatlich wie folgt bezahlt:<br />

2011 ab 2012<br />

Pflegestufe 1: 225.- Euro 235.- Euro<br />

Pflegestufe 2: 430,. Euro 440.- Euro<br />

Pflegestufe 3: 685.- Euro 700.- Euro<br />

In der ambulanten Pflege werden monatlich für Sachleistungen (Pflegedienste, Essen<br />

auf Rädern, behinderten gerechte Betten, Stühle, Rollatoren, Inkontinenzprodukte,<br />

Hilfsmittel) wie folgt bezahlt:<br />

2011 2012<br />

Pflegestufe 1: 440.- Euro 450.- Euro<br />

Pflegestufe 2: 1040.- Euro 1100,00 Euro<br />

Pflegestufe 3: 1510.- Euro 1150.- Euro<br />

In der vollstationären Pflege werden monatlich wie folgt bezahlt:<br />

2011 2012<br />

Pflegestufe 1: 1023.- Euro 1023.- Euro<br />

Pflegestufe 2: 1279.- Euro 1279.- Euro<br />

Pflegestufe 3: 1510.- Euro 1550.- Euro<br />

Kurse zur Pflege für Angehörige bezahlt die Kranken- oder Pflegekasse.<br />

In Deutschland wurden 2012 von 2,4 Millionen Pflegebedürftigen etwa 70 % zu Hause<br />

gepflegt. Von den pflegenden Angehörigen waren dreiviertel weiblich. Seit 1996<br />

ist die Zahl der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, von 77 % auf 68 % gesunken.<br />

Kosten für das <strong>Alten</strong>heim<br />

Nach Hermann Stenten in Aachener Zeitung 31.1.2011<br />

<strong>Die</strong> Unterbringung in einem Seniorenheim erfolgt in aller Regel aus altersbedingten<br />

Gründen. <strong>Die</strong> entstehenden Kosten sind klassisch solche der Lebensführung und<br />

damit nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Anders verhält es sich, wenn die<br />

Heimunterbringung aus Krankheitsgründen erfolgt.<br />

Ist dem Betroffenen eine Pflegestufe attestiert, oder weißt der Behindertenausweis<br />

das Merkmal H (hilflos) auf, greift § 33 (1) EStG – die entsprechenden Aufwendungen<br />

für die Heimunterbringung sind als außergewöhnliche Belastungen nach Abzug<br />

der so genannten zumutbaren Eigenbelastung voll abzugfähig. Es folgt also eindeutig<br />

die steuerliche Behandlung gleich der von normalen Krankheitskosten.<br />

Wie aber fällt die finanzamtliche Wertung solcher Unterbringungskosten aus, wenn<br />

nicht amtlich eingestuft war oder das Ausweismerkmal fehlt? Letztinstanzlich hatte<br />

sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem solchen Fall zu befassen, nach dem das<br />

Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Heimkosten wegen der fehlenden Voraussetzungen<br />

abgelehnt hatte.<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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