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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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‣ Man kann ein mögliches Seniorenstrafrecht nicht mit dem Jugendstrafrecht vergleichen,<br />

da bei den Jugendlichen der Reifungsprozess noch nicht abgeschlossen<br />

ist.<br />

Neues Patientenrechtegesetz<br />

Nach Bärbel Schönhof, Fachanwältin für Sozialrecht, Alzheimer Info 2/13<br />

Im Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in kraft getreten. Es regelt das<br />

Behandlungs- und Arzthaftungsrecht. <strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> Bestimmungen<br />

‣ fördern die Fehlervermeidungskultur<br />

‣ stärken die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern<br />

‣ stärken die Rechte gegenüber Leistungsträgern wie Krankenkassen,<br />

‣ stärken die Patientenbeteiligung<br />

‣ stärken das Recht der Patienten suf umfassende Ingformation.<br />

Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa<br />

Von Bärbel Schönhof, Fachanwältin für Sozialrecht in Alzheimer Info 4/10<br />

<strong>Die</strong> Versorgung eines Pflegebedürftigen rund um die Uhr können Angehörige oft<br />

nicht oder nicht allein leisten. In solchen Fällen müssen Unterstützungsmöglichkeiten<br />

und Alternativen gefunden werden. Zunächst einmal können die von der Pflegekasse<br />

zugelassenen Pflegedienste für die Pflege in Anspruch genommen werden. Sie bieten<br />

in der Regel auch eine 24-Stunden-Pflege als Pauschalangebot an (Kosten ca.<br />

2700 bis 3200 Euro monatlich). Jedoch ist diese Pflege durch die Leistungen der<br />

Pflegekasse je nach Pflegestufe nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Ein Teil der<br />

Versorgung kann ggf. über die Krankenkasse im Rahmen der Behandlungspflege<br />

finanziert werden. <strong>Die</strong> für die Pflege und Versorgung anfallenden Kosten, die nicht<br />

durch Pflege- oder Krankenkasse getragen werden, können als außergewöhnliche<br />

Belastungen oder als Kosten haushaltsnaher <strong>Die</strong>nstleistungen steuermindernd gelten<br />

gemacht werden. Eventuell können Leistungen des Sozialamtes als „Hilfe zur<br />

Pflege“ in Anspruch genommen werden. <strong>Die</strong>se setzt jedoch voraus, dass zunächst<br />

das eigenen Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt<br />

wird. Ferner wird das Sozialamt prüfen, ob Angehörigen (Ehepartner und Kinder) unterhaltspflichtig<br />

sind.<br />

Als Alternative zum Pflegedienst wird deshalb nicht selten die Tätigkeit einer privaten<br />

Pflegekraft in Betracht gezogen. <strong>Die</strong>se Pflegekräfte werden oft aus dem osteuropäischen<br />

Raum engagiert. <strong>Die</strong> Vermittlung findet in der Regel über entsprechende A-<br />

genturen statt. In Deutschland ist die Rechtslage zur Beschäftigung ausländischer<br />

Pflegekräfte allerdings unübersichtlich.<br />

Grundsätzlich haben Bürger des EU-Wirtschaftsraums das Recht, in jedem anderen<br />

Mitgliedsstaat wie jeder Inländer ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder eine Tätigkeit<br />

als Unternehmer auszuüben (so genannte Arbeitnehmerfreuzügigkeit bzw. <strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit).<br />

Jedoch ist auf Grund von Übergangsregelungen die Arbeitnehmer-<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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