19.11.2014 Aufrufe

Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tod, sondern vor dem unwürdigen und mit Leiden verbundenen Sterben, was zwei<br />

Dinge sind, wobei das Sterben noch zum Leben gehört. Um unwürdiges Sterben zu<br />

verhindern, macht die überwiegende Mehrheit der älteren Generation regelmäßige<br />

Gesundheitstests, lässt sich, wenn sie Beschwerden hat, von Fachärzten diagnostizieren<br />

und therapieren. Auch die Altersforschung hat das Ziel, dem Menschen bis zu<br />

seinem Tod ein Leben in körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen.<br />

Jedoch hat nicht jeder das Glück, gesund zu sterben. In solchen Situationen entsteht<br />

der Wunsch von Schwerstkranken und Todgeweihten nach Sterbebegleitung - die<br />

seelische, soziale und kulturell angemessene Begleitung des Sterbenden; der Todkranke<br />

soll sozial und kulturell integriert sterben dürfen - und Sterbehilfe. Für viele<br />

Alte ist dabei die Frage wichtig: Wer darf dabei mitreden und entscheiden? Welche<br />

Rolle spielt dabei der Arzt? Jean-Pierre Wils schreibt 2007:<br />

„Menschen haben unterschiedliche Ansichten darüber, wie sie sterben wollen.<br />

<strong>Die</strong>se Verschiedenheit hängt unmittelbar mit der Unterschiedlichkeit der Wertungen<br />

zusammen, die sie als richtungweisend für ihr Leben empfunden haben.<br />

Sie wurden im Laufe eines Lebens entdeckt, erkämpft, ausgestaltet und<br />

eben als richtungweisend für das Leben gewählt.“<br />

Unsere Toleranz muss uns ermöglichen, Verhaltensweisen zu ertragen, sich mit Ansichten<br />

zu arrangieren, die wir persönlich nicht teilen, wie ein menschenwürdiges<br />

Sterben aussehen kann.<br />

Ganz allgemein versteht man unter Sterbehilfe nach Jean-Pierre Wils:<br />

„Sterbehilfe ist jene Hilfe, die wir einem Sterbenden gewähren, damit zum<br />

Zwecke der Beendigung seines Leidens der Tod schneller eintritt.“<br />

Der Gesetzgeber unterscheidet hier vier Fälle:<br />

‣ passive Sterbehilfe, wenn der Arzt bei einem todgeweihten Patienten die Behandlung<br />

abbricht.<br />

‣ indirekte Sterbehilfe; hier nimmt der Arzt in Kauf, dass ein mit starken Schmerzmitteln<br />

behandelter Patient als Folge dieser Therapie schneller stirbt.<br />

‣ Beihilfe zur Selbsttötung, wenn der Arzt auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten<br />

hilft, dessen Leben zu beenden, ohne es selbst durchzuführen.<br />

‣ aktive Sterbehilfe, wenn der Arzt auf Wunsch des Patienten diesen mit Hilfe eines<br />

Medikaments oder einer Spritze tötet.<br />

Interessant ist es, die Gesetzeslage in einzelnen Ländern der Europäischen Union zu<br />

betrachten. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält den Paragraphen<br />

216 „Tötung auf Verlangen“:<br />

„Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten<br />

zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis<br />

zu fünf Jahren zu erkennen.“<br />

Entscheidet der Arzt sich jedoch ohne ausdrückliches Einverständnis seines Patienten<br />

zur Tötung, so kann er wegen Mordes verurteilt werden. Hier wird der Bürger<br />

nicht nur vor sich selbst geschützt, sondern es soll auch verhindert werden, dass jemand<br />

einen anderen Menschen aus persönlichen Motiven tötet und vor Gericht angibt,<br />

der Getötete habe es selbst so gewollt (nach R. D. Precht). <strong>Die</strong> „aktive Sterbehilfe“<br />

ist in Deutschland, Frankreich, England und teilweise in den USA strafbar. Umfragen<br />

der „Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben“ in Augsburg/Bayern haben<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

92

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!