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Die neuen Alten - bürgerstiftung lebensraum aachen

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vor Antritt der Taxifahrt von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Von<br />

der erhält man dann einen Krankentransportschein mit dem der Taxifahrer die Kosten<br />

von der Krankenkasse erhält.<br />

Pflegeheimverträge<br />

<strong>Die</strong> Verträge mit Pflege- und <strong>Alten</strong>heimen sind oft sehr kompliziert und enthalten unnötige<br />

Kosten. <strong>Die</strong> Betroffenen und ihre Angehörigen sind oft überfordert, diese Verträge<br />

richtig zu verstehen. <strong>Die</strong> Verbraucherzentralen bieten jetzt (2013) daher an, die<br />

<strong>neuen</strong> Wohn- und Betreuungsverträge unter die Lupe zu nehmen. Dabei wird geprüft,<br />

ob der Vertrag gegen das Verbraucherschutzgesetz verstößt. Das kann bei<br />

Entgelterhöhungen oder teuren Zusatzleistungen der Fall sein. <strong>Die</strong> Beratungszeiten<br />

sind montags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 14<br />

Uhr. <strong>Die</strong> Telefonnummer ist: 01803-66 33 77. <strong>Die</strong> Telefonkosten betragen 9 Cent pro<br />

Minute und maximal 42 Cent aus dem Mobilfunknetz.<br />

Elternunterhalt<br />

Nach Biallo & Team von Rolf Winkel 2011<br />

Mehr als 700 000 alte Menschen leben derzeit in Pflegeheimen. Ende 2007 kostete<br />

ein Heimplatz für einen Pflegebedürftigen mit Pflegestufe III im Durchschnitt 2766<br />

Euro. In den <strong>neuen</strong> Bundesländern außer Berlin ist die stationäre Pflege billiger, in<br />

NRW dagegen mit 3131 Euro am teuersten. Da die Leistungen der Pflegeversicherungen<br />

und eigenen Einkünfte nicht ausreichen, die Kosten zu erbringen, werden die<br />

Sozialämter für den Rest aufkommen, den sie jedoch versuchen wieder von Kindern<br />

der Betroffenen zurückzubekommen. Für die betroffenen Kinder entstehen folgende<br />

Fragen:<br />

‣ Besteht überhaupt vom Grundsatz her eine Unterhaltspflicht?<br />

‣ Welche Unterhaltsansprüche darf das Sozialamt geltend machen?<br />

‣ Ab wann kann das Sozialamt Unterhaltsansprüche geltend machen?<br />

‣ Sind Angehörige dem Sozialamt gegenüber auskunftspflichtig?<br />

‣ In welchem Ausmaß müssen Kinder ihren pflegebedürftigen Eltern Unterhalt<br />

leisten?<br />

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind prinzipiell auch Kinder gegenüber<br />

ihren Eltern unterhaltspflichtig. § 1611 Abs. 1 BGB enthält jedoch die Regelung, dass<br />

Eltern immer dann, wenn sie ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vernachlässigt<br />

haben, nur Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag haben, der „der Billigkeit“<br />

entspricht. Und weiter: „<strong>Die</strong> Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme<br />

des Verpflichteten grob unbillig wäre.“ Das Gesetz fordere die familiäre Solidarität<br />

– und nur in Ausnahmefällen seien die Kinder von vornherein „Aus dem<br />

Schneider“.§ 1601 BGB regelt klar:<br />

„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“<br />

Das Sozialamt schickt nach vorläufiger Übernahme an die Angehörigen eine Mitteilung,<br />

die so genannte „Rechtswahrungsmitteilung“. Erst ab dem Zugang des Schreibens<br />

kann das Sozialamt Forderungen an die Angehörigen richten.<br />

Prof. <strong>Die</strong>ter H. K. Starke<br />

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