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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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— Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe (unemployment assistance)für Personen, die ke<strong>in</strong>en Anspruch aufAr<strong>bei</strong>tslosengeld haben;— <strong>bei</strong>tragsunabhängige Altersrente (old-agenon-contributory pension) für Personen, dieke<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>bei</strong>tragsbezogene Altersrentehaben;— Zulagen wegen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung (disabilityallowance);— Bl<strong>in</strong>denrente (bl<strong>in</strong>d person’s pension), diePersonen ab vollendetem 18. Lebensjahrgezahlt wird;— <strong>bei</strong>tragsunabhängige Witwen-/Witwerrente(non-contributory widow’s/widowers’pension), die Witwen/Witwern gezahlt wird,die ke<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>bei</strong>tragsbezogene(contributory) Witwen-/Witwerrente haben;— <strong>bei</strong>tragsunabhängige Waisenrente (orphan’snon-contributory pension), die Waisengezahlt wird, die ke<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>bei</strong>tragsbezogenesWaisengeld (orphan’s contributoryallowance) haben;— Beihilfe für E<strong>in</strong>elternfamilien (one-parentfamily payment), die alle<strong>in</strong> erziehendenEltern gezahlt wird;— Beihilfe für Pflegepersonen (carer’sallowance), die Personen gezahlt wird,welche Alte o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te pflegen;— Familiene<strong>in</strong>kommenszuschuss (family<strong>in</strong>come supplement), <strong>der</strong> Ehepaaren o<strong>der</strong>Alle<strong>in</strong>stehenden gezahlt wird, die als Ar<strong>bei</strong>tnehmerm<strong>in</strong>destens 19 Stunden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wocheo<strong>der</strong> 38 Stunden <strong>in</strong> zwei Wochen beschäftigts<strong>in</strong>d.10. Entscheidungen über AnträgeEntscheidungen über Anträge auf die verschiedenenvom M<strong>in</strong>isterium für <strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schaftsundFamilienangelegenheiten verwalteten Geldleistungenund über Fragen <strong>der</strong> Versicherungspflichtwerden von <strong>der</strong> Spruchstelle (decid<strong>in</strong>gofficers) des M<strong>in</strong>isteriums getroffen.Darüber, ob Sie imstande/außerstande s<strong>in</strong>d,Kosten <strong>der</strong> Gesundheitsdienste selbst zu tragen(siehe Abschnitt 2 Buchstabe A), entscheidetausschließlich <strong>der</strong> Leiter (chief executive officer)<strong>der</strong> Gesundheitsbehörde.Sie können gegen e<strong>in</strong>e Entscheidung <strong>der</strong> SpruchstelleE<strong>in</strong>spruch erheben. Hierzu teilen Sie demM<strong>in</strong>isterium für <strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheiten<strong>in</strong>nerhalb von 21 Tagen nachEmpfang des Bescheids mit, dass Sie E<strong>in</strong>sprucherheben wollen. Ihr Fall wird dann an dieBeschwerdestelle (Social Welfare Appeals Office)weitergeleitet, die unabhängig vom M<strong>in</strong>isteriumfür <strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitentätig ist. E<strong>in</strong> Beamter <strong>der</strong> Beschwerdestelle(appeals officer) kann, wenn er es fürangebracht hält, den Fall mündlich verhandelnlassen. Bei dieser Verhandlung können Siezugegen se<strong>in</strong>, selbst aussagen o<strong>der</strong> sich vertretenlassen.Fälle vor <strong>der</strong> Beschwerdestelle werden <strong>in</strong>formellund <strong>bei</strong> geschlossenen Türen behandelt. Bei <strong>der</strong>Verhandlung s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Beamte <strong>der</strong> Beschwerdestelle,<strong>der</strong> Beschwerdeführer und <strong>der</strong> von diesemzur Unterstützung se<strong>in</strong>er Angelegenheit herangezogeneVertreter zugegen. In bestimmten Fällenkönnen auch Zeugen h<strong>in</strong>zugezogen werden, die<strong>der</strong> Beamte <strong>der</strong> Beschwerdestelle anhörenmöchte, um sich e<strong>in</strong> umfassendes Bild von <strong>der</strong>Sachlage zu machen.Der Beamte <strong>der</strong> Spruchstelle, <strong>der</strong> die Entscheidung,um die es geht, getroffen hat, muss dieAblehnung <strong>Ihre</strong>s Antrages begründen. Sie werdenreichlich Gelegenheit haben, <strong>Ihre</strong>n Kommentardazu abzugeben und <strong>Ihre</strong> Sache vorzutragen,damit gegebenenfalls <strong>der</strong> Beschwerde stattgegebenwird.Bei Beschwerden bezüglich Ar<strong>bei</strong>tslosengeld o<strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe können auch von den Gewerkschaftenund Ar<strong>bei</strong>tgeberverbänden genannteSachverständige als Beisitzer zur Unterstützungdes Beamten <strong>der</strong> Beschwerdestelle zugegen se<strong>in</strong>.11. Weitere AuskünftePRSI-Beitrags- und Leistungssätze s<strong>in</strong>d häufigenÄn<strong>der</strong>ungen unterworfen. Die <strong>der</strong>zeit geltendenSätze s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Broschüre über Beitrags- undLeistungssätze (Rates Booklet SW 19) enthalten,die <strong>bei</strong> jedem örtlichen Sozialversicherungsamtkostenlos erhältlich ist.Nähere Auskünfte über die vom M<strong>in</strong>isterium für<strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitenverwalteten Systeme f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong>Broschüre „Guide to Social Welfare Services“(SW 4) (Übersicht über die Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungund Sozialhilfe), die Sie <strong>bei</strong> jedemörtlichen Sozialversicherungsamt kostenloserhalten.Diese Broschüre enthält ferner e<strong>in</strong>e Liste <strong>der</strong>örtlichen Auskunftsstellen, <strong>der</strong> Anschriften <strong>der</strong>örtlichen Sozialversicherungsämter, e<strong>in</strong>e Liste <strong>der</strong>die Gesundheitsdienste verwaltenden Stellen unde<strong>in</strong>e Liste von Informationsschriften, <strong>in</strong> denenverschiedene Teilbereiche <strong>der</strong> Systeme <strong>der</strong>Sozialen <strong>Sicherheit</strong> ausführlicher behandeltwerden.IRLAND99

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