gehören unterschiedlichen Berufen an: Mediz<strong>in</strong>er,Krankenpfleger, Psychologen, Ergotherapeuten,Bewegungstherapeuten, Sozialar<strong>bei</strong>ter.4. Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheitenVersichert s<strong>in</strong>d alle Personen, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>Lehrl<strong>in</strong>ge, die e<strong>in</strong>e Beschäftigung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>eselbständige Tätigkeit ausüben. Neben dem eigentlichenAr<strong>bei</strong>tsunfall deckt die Versicherungauch Wegeunfälle und Berufskrankheiten.Unter Ar<strong>bei</strong>tsunfall ist e<strong>in</strong> Unfall zu verstehen,den e<strong>in</strong> Versicherter <strong>bei</strong> o<strong>der</strong> anlässlich se<strong>in</strong>erAr<strong>bei</strong>t erlitten hat. Als Wegeunfall gilt e<strong>in</strong> Unfall,den e<strong>in</strong> Versicherter auf dem normalen Weg zuo<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t erlitten hat. Hat e<strong>in</strong> Versicherter,für den die luxemburgischen Rechtsvorschriftengelten, e<strong>in</strong>en Wegeunfall auf dem Wegzu o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t außerhalb des Gebiets vonLuxemburg erlitten, so gilt <strong>der</strong> Unfall als <strong>in</strong>Luxemburg e<strong>in</strong>getreten.Die Berufskrankheiten s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>er offiziellenListe aufgeführt. Für Krankheiten, die nicht aufdieser Liste stehen, kann jedoch Entschädigunggewährt werden, wenn sie nachweislich durchden Beruf verursacht worden s<strong>in</strong>d.Die Versicherung umfasst:— Sachleistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> Berufskrankheit;— Geldleistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>ts-/Erwerbsunfähigkeit(Übergangsgeld und Verletztenrente);— Leistungen an H<strong>in</strong>terbliebene <strong>bei</strong> Unfall o<strong>der</strong>Berufskrankheit mit tödlichem Ausgang (Sterbegeldund Rente). SachleistungenDie Sachleistungen umfassen ärztliche Behandlung,Arzneimittel, Pflegekosten im Krankenhaussowie die Bereitstellung aller Mittel, welche denErfolg <strong>der</strong> Behandlung gewährleisten. Diese Leistungenwerden unter den gleichen Bed<strong>in</strong>gungengewährt, wie die Sachleistungen <strong>der</strong> Krankenkasse(siehe oben, Punkt 2.A). In jedem Fall jedochwerden sie unbefristet und ohne Kostenbeteiligung<strong>der</strong> betroffenen Person gewährt.GeldleistungenSolange <strong>Ihre</strong> auf e<strong>in</strong>en Unfall o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Berufskrankheitzurückzuführende Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit 13aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgende Wochen nicht übersteigt,wird Ihnen e<strong>in</strong> Übergangsgeld gezahlt, das demEntgelt entspricht, das Sie verdient haben würden,wenn Sie weitergear<strong>bei</strong>tet hätten.Dauert <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit länger als 13Wochen, wird Ihnen e<strong>in</strong>e Rente gewährt. DieseRente wird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>Ihre</strong>s steuerpflichtigenJahrese<strong>in</strong>kommens aus <strong>Ihre</strong>r beruflichenTätigkeit während <strong>der</strong> zwölf Kalen<strong>der</strong>monate, diedem Unfall vorausgehen, berechnet. Bei landwirtschaftlichenAr<strong>bei</strong>tnehmern wird die Rente auf <strong>der</strong>Grundlage e<strong>in</strong>es gesetzlich festgesetzten Pauschalentgeltesberechnet.Bei Vollerwerbsunfähigkeit beträgt die Rente85,6 % des Jahrese<strong>in</strong>kommens aus <strong>Ihre</strong>r beruflichenTätigkeit (Vollrente). Bei Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungwird die Rente dem Grad <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Erwerbsfähigkeit entsprechend auf e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong>Vollrente festgesetzt.Wenn Sie e<strong>in</strong>e Rente für e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens 50 %betragende Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung beziehen, soerhalten Sie für jedes unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>dbis zu se<strong>in</strong>em vollendeten 18. Lebensjahr e<strong>in</strong>enMehrbetrag von 10 %. Dieser Zuschlag wird biszum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenndas K<strong>in</strong>d studiert. Ke<strong>in</strong>e Altersgrenze besteht,wenn das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es körperlichen o<strong>der</strong>geistigen Gebrechens außerstande ist, selbstse<strong>in</strong>en Lebensunterhalt zu verdienen. DiesenZuschlag können Sie auch für K<strong>in</strong><strong>der</strong> erhalten,die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat wohnen. Renteund Zuschlag dürfen jedoch nicht höher se<strong>in</strong> alsIhr früherer Ar<strong>bei</strong>tsverdienst.Leistungen an H<strong>in</strong>terbliebeneDiese Leistungen umfassen:— Sterbegeld;— Witwen-/Witwerrente;— Waisenrente.Unter bestimmten Voraussetzungen wird demgeschiedenen Ehepartner, den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, denEnkeln o<strong>der</strong> <strong>an<strong>der</strong>en</strong> nahen Verwandten e<strong>in</strong>eRente gewährt.Das Sterbegeld beträgt 1 / 15 des Jahresar<strong>bei</strong>tsverdienstes<strong>der</strong> verstorbenen Person.Die Witwen- o<strong>der</strong> Witwerrente beträgt 42,8 %dieses Jahresverdienstes (sie beträgt 53,5 %, wenndie Witwe/<strong>der</strong> Witwer e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvon m<strong>in</strong>destens 50 % aufweist).Die Waisenrente beträgt 21,4 % dieses Jahresverdienstes.Sie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr gewährt (<strong>bei</strong> Studium bis zum vollendeten27. Lebensjahr und ohne Altersgrenze,wenn die Waise gebrechlich ist). Die <strong>an<strong>der</strong>en</strong>nahen Verwandten gewährte Rente darf <strong>in</strong>sgesamt32,1 % des früheren Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes <strong>der</strong> verstorbenenPerson nicht übersteigen.Die H<strong>in</strong>terbliebenenrenten zusammen dürfenhöchstens 85,6 % des früheren Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes<strong>der</strong> verstorbenen Person betragen.Die Renten werden automatisch an die Än<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Lebenshaltungskosten und regelmäßigan die Lohnentwicklung angepasst.LUXEMBURG119
Endgültige Abf<strong>in</strong>dungDrei Jahre nach dem Unfall bzw. <strong>der</strong> Berufskrankheitwird <strong>Ihre</strong> Rente automatisch durch e<strong>in</strong>enKapitalbetrag (Abf<strong>in</strong>dung), <strong>der</strong> sich nach <strong>Ihre</strong>mAlter richtet, abgelöst, sofern <strong>Ihre</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungunter 10 % liegt. Unter beson<strong>der</strong>en Voraussetzungenkönnen Sie die Abf<strong>in</strong>dung für <strong>Ihre</strong>Rente auch beantragen, wenn Ihr Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgradzwischen 10 und 40 % liegt. Bei e<strong>in</strong>erErwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von über 40 % können Sie e<strong>in</strong>durch Hypothek abgesichertes Darlehen erhalten.Bei Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwe/des Witwerswird statt <strong>der</strong> monatlichen Zahlungen von Amtswegen e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung gewährt.FormalitätenBei e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsunfall müssen Sie unverzüglich<strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber benachrichtigen. Außerdemmüssen Sie <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit b<strong>in</strong>nen <strong>der</strong>gleichen Frist wie <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit <strong>in</strong>folgevon Krankheit (Abschnitt 2 Buchstabe B) <strong>der</strong>Krankenkasse melden.Zahlung <strong>der</strong> LeistungenAlle Arzt-, Arzneimittel-, Pflegekosten im Krankenhaususw. werden den Leistungserbr<strong>in</strong>gern von<strong>der</strong> Unfallversicherung unmittelbar gezahlt.Das Übergangsgeld wird unter den gleichenVoraussetzungen gezahlt, wie es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung<strong>der</strong> Fall ist (siehe Punkt 2.B); handeltes sich jedoch um Personen, die aufgrund ihrerErwerbsunfähigkeit weiterh<strong>in</strong> Übergangsgeldbeziehen, erfolgt die Rückerstattung an den Ar<strong>bei</strong>tgeberüber die Krankenkasse.Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.Wenn Sie <strong>in</strong> Luxemburg e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfallerlitten haben und sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaataufhalten, dorth<strong>in</strong> zurückkehren o<strong>der</strong><strong>Ihre</strong>n Wohnsitz dorth<strong>in</strong> verlegen, können Sie <strong>in</strong>diesem <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat weiterh<strong>in</strong> Sachleistungenbeziehen. Hierzu müssen Sie sich vor <strong>Ihre</strong>rAbreise <strong>bei</strong>m Unfallversicherungsträger denVordruck E 123 besorgen. Das Übergangsgeldo<strong>der</strong> die Rente wird Ihnen unmittelbar <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>n<strong>Aufenthalt</strong>sstaat überwiesen.Zuständige TrägerZuständig ist die Association d’assuranceaccidents (Unfallversicherungsverband), die <strong>in</strong>zwei Abteilungen geglie<strong>der</strong>t ist. Die Section<strong>in</strong>dustrielle (gewerblicher Bereich) ist für allezuständig, mit Ausnahme <strong>der</strong> landwirtschaftlichenAr<strong>bei</strong>tnehmer, die <strong>in</strong> den Bereich <strong>der</strong> Sectionagricole et forestière (Land- und Forstwirtschaft)fallen.5. InvaliditätSie s<strong>in</strong>d gegen Invalidität versichert, wenn Sie e<strong>in</strong>eunselbständige o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeitausüben o<strong>der</strong> wenn Sie:— Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d;— Krankengeld, Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschafto<strong>der</strong> Sachleistungen <strong>bei</strong> Unfall o<strong>der</strong> Berufskrankheitbeziehen;— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung beziehen;— e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente aus <strong>der</strong> Unfallversicherungbeziehen;— Jugendlicher s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>em freiwilligenDienst teilnimmt;— sich im Erziehungsurlaub bef<strong>in</strong>den.Diese Leistungen werden <strong>in</strong> Form von Rentengewährt.AnspruchsvoraussetzungenUm Anspruch auf Gewährung e<strong>in</strong>er Invaliditätsrentezu haben, müssen Sie— <strong>in</strong> den drei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Invaliditätzwölf Versicherungsmonate zurückgelegthaben;— <strong>in</strong>valide se<strong>in</strong>; dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn Sieaußerstande s<strong>in</strong>d, den zuletzt ausgeübtenBeruf o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en <strong>Ihre</strong>n Fähigkeiten entsprechenden<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Beruf auszuüben.In <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> <strong>der</strong> EuropäischenUnion zurückgelegte Versicherungszeitenwerden berücksichtigt.S<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Unfalls (Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong>an<strong>der</strong>er) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er während <strong>der</strong> Versicherungaufgetretenen Berufskrankheit erwerbsunfähiggeworden, so haben Sie auch dann Anspruch aufInvaliditätsrente, wenn Sie nicht zwölf Monatelang versichert gewesen s<strong>in</strong>d.RentenbetragDie Invaliditätsrente setzt sich aus pauschalenSteigerungsbeträgen zusammen, die zu e<strong>in</strong>emVierzigstel je Versicherungsjahr erworbenwerden, ohne dass sie 40 übersteigen können,sowie aus anteiligen Zurechnungsbeträgen <strong>in</strong>Höhe von 1,78 % des während des ganzenAr<strong>bei</strong>tslebens <strong>in</strong> Luxemburg ausgewiesenen beruflichenE<strong>in</strong>kommens.Außerdem werden beson<strong>der</strong>e pauschale Steigerungsbeträgevon so vielen Vierzigsteln gewährt,wie an Jahren vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchsbis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fehlen,sowie beson<strong>der</strong>e anteilige Zurechnungsbeträge fürdie Jahre vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchs bis zurVollendung des 55. Lebensjahres. Diese Zurechnungsbeträgebelaufen sich auf 1,78 % des Durch-120 LUXEMBURG
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Einleitun
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Wochen um mindestens 20 % gemindert
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EUR (300 DEM) für das dritte Kind
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Für die Gewährung einer Rente bei
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Tritt der Tod des versicherten Ehep
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8. FamilienleistungenWenn Sie eine
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BeiträgeDie Höhe Ihrer Sozialvers
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Die Sozialversicherung trägt ebenf
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mit Arzneimitteln sowie alle Leistu
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tens bis zum voraussichtlichen Rent
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Pensions-AlandiaPB 121, FIN-22101 M
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2. Krankheit und MutterschaftA. KRA
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KrankmeldungWenn Sie Anspruch auf L
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wie die vorzeitige Rente gezahlt, i
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Die Einkommensrente wird sich auf d
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Beihilfe für zu Hause lebende Kind
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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Es werden folgende Sätze gewährt:
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH