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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Endgültige Abf<strong>in</strong>dungDrei Jahre nach dem Unfall bzw. <strong>der</strong> Berufskrankheitwird <strong>Ihre</strong> Rente automatisch durch e<strong>in</strong>enKapitalbetrag (Abf<strong>in</strong>dung), <strong>der</strong> sich nach <strong>Ihre</strong>mAlter richtet, abgelöst, sofern <strong>Ihre</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungunter 10 % liegt. Unter beson<strong>der</strong>en Voraussetzungenkönnen Sie die Abf<strong>in</strong>dung für <strong>Ihre</strong>Rente auch beantragen, wenn Ihr Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgradzwischen 10 und 40 % liegt. Bei e<strong>in</strong>erErwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von über 40 % können Sie e<strong>in</strong>durch Hypothek abgesichertes Darlehen erhalten.Bei Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwe/des Witwerswird statt <strong>der</strong> monatlichen Zahlungen von Amtswegen e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung gewährt.FormalitätenBei e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsunfall müssen Sie unverzüglich<strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber benachrichtigen. Außerdemmüssen Sie <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit b<strong>in</strong>nen <strong>der</strong>gleichen Frist wie <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit <strong>in</strong>folgevon Krankheit (Abschnitt 2 Buchstabe B) <strong>der</strong>Krankenkasse melden.Zahlung <strong>der</strong> LeistungenAlle Arzt-, Arzneimittel-, Pflegekosten im Krankenhaususw. werden den Leistungserbr<strong>in</strong>gern von<strong>der</strong> Unfallversicherung unmittelbar gezahlt.Das Übergangsgeld wird unter den gleichenVoraussetzungen gezahlt, wie es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung<strong>der</strong> Fall ist (siehe Punkt 2.B); handeltes sich jedoch um Personen, die aufgrund ihrerErwerbsunfähigkeit weiterh<strong>in</strong> Übergangsgeldbeziehen, erfolgt die Rückerstattung an den Ar<strong>bei</strong>tgeberüber die Krankenkasse.Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.Wenn Sie <strong>in</strong> Luxemburg e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfallerlitten haben und sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaataufhalten, dorth<strong>in</strong> zurückkehren o<strong>der</strong><strong>Ihre</strong>n Wohnsitz dorth<strong>in</strong> verlegen, können Sie <strong>in</strong>diesem <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat weiterh<strong>in</strong> Sachleistungenbeziehen. Hierzu müssen Sie sich vor <strong>Ihre</strong>rAbreise <strong>bei</strong>m Unfallversicherungsträger denVordruck E 123 besorgen. Das Übergangsgeldo<strong>der</strong> die Rente wird Ihnen unmittelbar <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>n<strong>Aufenthalt</strong>sstaat überwiesen.Zuständige TrägerZuständig ist die Association d’assuranceaccidents (Unfallversicherungsverband), die <strong>in</strong>zwei Abteilungen geglie<strong>der</strong>t ist. Die Section<strong>in</strong>dustrielle (gewerblicher Bereich) ist für allezuständig, mit Ausnahme <strong>der</strong> landwirtschaftlichenAr<strong>bei</strong>tnehmer, die <strong>in</strong> den Bereich <strong>der</strong> Sectionagricole et forestière (Land- und Forstwirtschaft)fallen.5. InvaliditätSie s<strong>in</strong>d gegen Invalidität versichert, wenn Sie e<strong>in</strong>eunselbständige o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeitausüben o<strong>der</strong> wenn Sie:— Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d;— Krankengeld, Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschafto<strong>der</strong> Sachleistungen <strong>bei</strong> Unfall o<strong>der</strong> Berufskrankheitbeziehen;— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung beziehen;— e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente aus <strong>der</strong> Unfallversicherungbeziehen;— Jugendlicher s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>em freiwilligenDienst teilnimmt;— sich im Erziehungsurlaub bef<strong>in</strong>den.Diese Leistungen werden <strong>in</strong> Form von Rentengewährt.AnspruchsvoraussetzungenUm Anspruch auf Gewährung e<strong>in</strong>er Invaliditätsrentezu haben, müssen Sie— <strong>in</strong> den drei Jahren vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Invaliditätzwölf Versicherungsmonate zurückgelegthaben;— <strong>in</strong>valide se<strong>in</strong>; dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn Sieaußerstande s<strong>in</strong>d, den zuletzt ausgeübtenBeruf o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en <strong>Ihre</strong>n Fähigkeiten entsprechenden<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Beruf auszuüben.In <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> <strong>der</strong> EuropäischenUnion zurückgelegte Versicherungszeitenwerden berücksichtigt.S<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Unfalls (Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong>an<strong>der</strong>er) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er während <strong>der</strong> Versicherungaufgetretenen Berufskrankheit erwerbsunfähiggeworden, so haben Sie auch dann Anspruch aufInvaliditätsrente, wenn Sie nicht zwölf Monatelang versichert gewesen s<strong>in</strong>d.RentenbetragDie Invaliditätsrente setzt sich aus pauschalenSteigerungsbeträgen zusammen, die zu e<strong>in</strong>emVierzigstel je Versicherungsjahr erworbenwerden, ohne dass sie 40 übersteigen können,sowie aus anteiligen Zurechnungsbeträgen <strong>in</strong>Höhe von 1,78 % des während des ganzenAr<strong>bei</strong>tslebens <strong>in</strong> Luxemburg ausgewiesenen beruflichenE<strong>in</strong>kommens.Außerdem werden beson<strong>der</strong>e pauschale Steigerungsbeträgevon so vielen Vierzigsteln gewährt,wie an Jahren vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchsbis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fehlen,sowie beson<strong>der</strong>e anteilige Zurechnungsbeträge fürdie Jahre vom Beg<strong>in</strong>n des Rentenanspruchs bis zurVollendung des 55. Lebensjahres. Diese Zurechnungsbeträgebelaufen sich auf 1,78 % des Durch-120 LUXEMBURG

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