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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Bei dauern<strong>der</strong> Erwerbsunfähigkeit besteht dieLeistung aus e<strong>in</strong>er Rente <strong>in</strong> Höhe von 100 % <strong>der</strong>Bemessungsgrundlage.Bei Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, d. h. <strong>bei</strong> dauern<strong>der</strong> Erwerbsunfähigkeitmit Pflegebedürftigkeit (Hilfe <strong>bei</strong>den Verrichtungen des täglichen Lebens wieEssen, Anziehen usw.) wird e<strong>in</strong>e Rente <strong>in</strong> Höhevon 150 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage gezahlt.Beitragsunabhängige InvaliditätsrenteBeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Personen ohne ausreichende f<strong>in</strong>anzielleMittel, die zu ke<strong>in</strong>er Zeit o<strong>der</strong> nicht langegenug Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge entrichtethaben, um e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsabhängigeRente zu begründen, können e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsunabhängigeInvaliditätsrente erhalten.Für die Begründung des Anspruchs auf e<strong>in</strong>e solcheInvaliditätsrente muss die betreffende Person:— über 18 und unter 65 Jahre alt se<strong>in</strong>;— fünf Jahre lang <strong>in</strong> Spanien gewohnt haben,davon zwei Jahre unmittelbar vor <strong>der</strong> Antragstellung;— zu m<strong>in</strong>destens 65 % beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong>chronisch krank se<strong>in</strong>;— über ke<strong>in</strong> ausreichendes an<strong>der</strong>weitigesE<strong>in</strong>kommen verfügen.Wer zu m<strong>in</strong>destens 75 % beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong>chronisch krank ist und ständiger Pflege bedarf,kann e<strong>in</strong>e Rentenzulage von 50 % erhalten.5. AltersrenteBeitragsabhängige AltersrentenAnspruch auf e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsabhängige Altersrentehaben Versicherte mit aktiver Mitgliedschaft o<strong>der</strong><strong>in</strong> gleichgestellten Situationen (z. B. unfreiwilligeAr<strong>bei</strong>tslosigkeit), die das vorgeschriebene Alter(65 Jahre) erreicht haben, die M<strong>in</strong>destversicherungszeit(15 Jahre, zwei davon <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>letzten 15 Jahre unmittelbar vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Rente)zurückgelegt haben und ihre Berufstätigkeitbeenden.E<strong>in</strong>en Rentenanspruch haben auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungangemeldete Personen, <strong>bei</strong> denenzum Zeitpunkt des Rentenbeg<strong>in</strong>ns ke<strong>in</strong>e aktiveMitgliedschaft o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gleichgestellte Situationvorliegt, wenn sie das vorgeschriebene Alter (65Jahre) erreicht und die M<strong>in</strong>destversicherungszeit(15 Jahre, zwei davon <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> 15 Jahreunmittelbar vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Rente) zurückgelegthaben.Höhe <strong>der</strong> RenteBei fünfzehn Beitragsjahren beträgt die Rente50 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage. Mit jedemweiteren Beitragsjahr (16. bis e<strong>in</strong>schließlich 25.Jahr) steigt <strong>der</strong> Rentenbetrag um 3 % jährlich, abdem 26. Beitragsjahr um 2 % jährlich bis auf denHöchstsatz von 100 % nach 35 Beitragsjahren. Ab1.1.2002 errechnet sich die Bemessungsgrundlageals Quotient <strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrundlagedes Versicherten (<strong>bei</strong>tragspflichtiges Ar<strong>bei</strong>tsentgelt)während <strong>der</strong> 180 Monate vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong>Rente geteilt durch 210. Die Beitragsbemessungsgrundlagen<strong>der</strong> 24 Monate unmittelbar vor Beg<strong>in</strong>n<strong>der</strong> Rente werden zum Nennwert herangezogen,die übrigen Beitragsbemessungsgrundlagenwerden entsprechend <strong>der</strong> Entwicklung des Verbraucherpreis<strong>in</strong>dexangepasst.Zu Beg<strong>in</strong>n jedes Jahres werden alle Renten an dieEntwicklung des Verbraucherpreis<strong>in</strong>dexangepasst.Nähere Auskünfte zur Höhe <strong>Ihre</strong>r <strong>der</strong>zeitigen o<strong>der</strong>künftigen Rente erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>zdirektiondes Nationalen Instituts für <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>(INSS) bzw. <strong>bei</strong>m Sozial<strong>in</strong>stitut für die Seefahrt(ISM). Vorgezogene Rente und TeilrentePersonen, die schwere körperliche Ar<strong>bei</strong>ten verrichten,mit Giftstoffen <strong>in</strong> Kontakt kommen bzw.gefährliche o<strong>der</strong> gesundheitsschädliche Ar<strong>bei</strong>tendurchführen (z. B. <strong>in</strong> Bergwerken, <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Eisenbahn o<strong>der</strong> an Bord von Schiffen), könnenvor Vollendung des 65. Lebensjahres mit vollemRentenanspruch <strong>in</strong> Rente gehen.Personen, die vor dem 1. Januar 1967 Beiträge ane<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Sozialversicherungskassen (MutualidadesLaborales) für Ar<strong>bei</strong>tnehmer entrichtet haben,können mit 60 Jahren <strong>in</strong> den Ruhestand treten.Die Rente verr<strong>in</strong>gert sich um den entsprechendenBerichtigungskoeffizienten. Ar<strong>bei</strong>tnehmer, dieBeiträge an e<strong>in</strong>e Sozialversicherungskasse fürSeeleute (Mutualidad de mar) entrichtet haben,können mit 55 Jahren <strong>in</strong> Rente gehen. Die Rentewird <strong>in</strong> diesem Fall entsprechend gekürzt.Ar<strong>bei</strong>tnehmer können ab 60 Jahren und bis zumErreichen des vorgeschriebenen Rentenalters unterfolgenden Bed<strong>in</strong>gungen Teilrente (jubilaciónparcial) beantragen:— Der Ar<strong>bei</strong>tnehmer schließt mit se<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tgebere<strong>in</strong>en Vertrag über Teilzeitar<strong>bei</strong>t,durch den sich se<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tszeit und se<strong>in</strong>Ar<strong>bei</strong>tsentgelt um m<strong>in</strong>destens 30 % und umhöchstens 70 % verr<strong>in</strong>gern.— Das Unternehmen schließt gleichzeitig e<strong>in</strong>enAr<strong>bei</strong>tsvertrag mit e<strong>in</strong>em ar<strong>bei</strong>tslosen Ar<strong>bei</strong>tnehmerund verpflichtet sich, diesen m<strong>in</strong>des-SPANIEN65

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