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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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van de ar<strong>bei</strong>dsrechtbank) richten o<strong>der</strong> persönlichdort abgeben. Wenn Sie im Ausland wohnen,sollten Sie <strong>Ihre</strong> Beschwerde an das für <strong>Ihre</strong>nletzten Wohn- o<strong>der</strong> <strong>Aufenthalt</strong>sort <strong>in</strong> Belgienzuständige Ar<strong>bei</strong>tsgericht o<strong>der</strong>, wenn Sie niemalse<strong>in</strong>en Wohn- o<strong>der</strong> <strong>Aufenthalt</strong>sort <strong>in</strong> Belgiengehabt haben, an das Ar<strong>bei</strong>tsgericht des Gerichtsbezirks,<strong>in</strong> dem sich <strong>der</strong> Ort <strong>Ihre</strong>r letzten Beschäftigung<strong>in</strong> Belgien bef<strong>in</strong>det, senden.2. Krankheit und MutterschaftGegenwärtig gilt die Krankenversicherung für allePersonen, die sich rechtmäßig auf dem belgischenHoheitsgebiet aufhalten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Ar<strong>bei</strong>tnehmer,Ar<strong>bei</strong>tslose, Rentner, Selbständige, staatlicheBedienstete, Invaliden und Versehrte, Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te,Hauspersonal, Studenten, Personen, die imRegister <strong>der</strong> natürlichen Personen e<strong>in</strong>getragens<strong>in</strong>d, sowie <strong>der</strong>en Unterhaltsberechtigte.Anspruch auf Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaft habenAr<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen, ar<strong>bei</strong>tslose und beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teFrauen.Unter bestimmten Voraussetzungen kannKranken- und Mutterschaftsgeld auch gewährtwerden, während Sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat aufhalten o<strong>der</strong> dort wohnen.A. SACHLEISTUNGEN BEI KRANKHEITUm Sachleistungsanspruch zu haben,— müssen Sie <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Krankenkasse e<strong>in</strong>getragense<strong>in</strong>;— dürfen <strong>Ihre</strong> Beiträge nicht unter e<strong>in</strong>embestimmten M<strong>in</strong>destbetrag liegen;— müssen Sie, wenn Sie aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat o<strong>der</strong> aus e<strong>in</strong>em Staat kommen,mit dem Belgien e<strong>in</strong> die Zusammenrechnungvon Versicherungszeiten regelndesAbkommen über die <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>getroffen hat, <strong>in</strong> den sechs Monaten vor <strong>der</strong>Anmeldung <strong>in</strong> diesem Staat krankenversichertgewesen se<strong>in</strong>.Die Kosten <strong>der</strong> Leistungen, die sowohl vorbeugendeMaßnahmen als auch Krankenbehandlungumfassen, werden nach <strong>der</strong> amtlichen Gebührenordnungerstattet.Ärztliche und zahnärztliche BehandlungIn <strong>der</strong> Regel können Sie unmittelbar e<strong>in</strong>en Arzto<strong>der</strong> Zahnarzt <strong>Ihre</strong>r Wahl aufsuchen, dem Sieselbst die gefor<strong>der</strong>ten Honorare zahlen. DieErstattung erfolgt später gegen Vorlage e<strong>in</strong>erBehandlungsbesche<strong>in</strong>igung, die Ihnen <strong>der</strong> Arzto<strong>der</strong> Zahnarzt ausgestellt hat.Grundsätzlich erstattet die Krankenkasse 60 bis70 % <strong>Ihre</strong>r Auslagen für Sachleistungen wieHausbesuche und Sprechstundenberatungen <strong>der</strong>praktischen Ärzte und Fachärzte.Wenn Sie e<strong>in</strong>en Arzt o<strong>der</strong> Zahnarzt <strong>in</strong> Anspruchnehmen, <strong>der</strong> nicht an die Gebührenordnunggebunden ist, müssen Sie den Teil des Honorars,<strong>der</strong> die geltenden Gebührensätze übersteigt, selbsttragen. <strong>Ihre</strong> Krankenkasse kann Ihnen e<strong>in</strong> Verzeichnis<strong>der</strong> Ärzte und Zahnärzte aushändigen,die sich verpflichtet haben, sich an die amtlicheGebührenordnung zu halten.ArzneimittelFür verschriebene Arzneimittel müssen Sie jeVerschreibung e<strong>in</strong>en je nach <strong>soziale</strong>r und therapeutischerZweckmäßigkeit des Arzneimittels unterschiedlichenBetrag zahlen. Der Arzneimittel-Erstattungssatz <strong>der</strong> Krankenkasse richtet sich nach<strong>der</strong> Kategorie, <strong>der</strong> diese Arzneimittel zugeordnets<strong>in</strong>d (A, B, C, Cs, Cx o<strong>der</strong> Magistralverschreibung).Sofern Sie e<strong>in</strong> ärztliches Rezept besitzen, zahlenSie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Apotheke normalerweise nur den Teildes Arzneimittelpreises, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Krankenkassenicht erstattet wird.KrankenhausaufenthaltWenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus aufgenommenwerden müssen, sollten Sie sich zunächst an <strong>Ihre</strong>Krankenkasse wenden, die Ihnen alle erfor<strong>der</strong>lichenAuskünfte darüber erteilt, wie Sie e<strong>in</strong>eKrankenhausbehandlung erhalten können. In dr<strong>in</strong>gendenFällen ist dies nicht notwendig.Bei <strong>der</strong> Aufnahme müssen Sie e<strong>in</strong>en bestimmtenBetrag zahlen. Danach müssen Sie für jedenKrankenhaustag e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Festbetragzuzahlen. Sie müssen außerdem pro <strong>Aufenthalt</strong>stage<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Festbetrag für die verwendetenMedikamente zuzahlen.Physiotherapie und häuslicheKrankenpflegePhysiotherapie wird nur dann erstattet, wenn sievon e<strong>in</strong>em Arzt verschrieben wurde. In <strong>der</strong> Regelbeschränkt sich die Erstattung <strong>der</strong> Krankenkassefür Leistungen von Heilgymnasten auf 60 %.Für häusliche Krankenpflege erstatten die Krankenkassen75 % <strong>der</strong> gezahlten Honorare.Erstattung zu höheren ErstattungssätzenGewisse Versicherte und ihre Unterhaltsberechtigtenhaben aufgrund ihrer f<strong>in</strong>anziellen SituationAnspruch auf e<strong>in</strong>en höheren Erstattungssatz <strong>bei</strong>den Leistungen ihrer Versicherung, Es handelt sichhier<strong>bei</strong> um Rentner, Witwen/Witwer, Waisen,Invaliden, Bezieher von Leistungen <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungund Bezieher an<strong>der</strong>er Sozialhilfeleistungen.12 BELGIEN

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