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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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zu <strong>der</strong> Annahme besteht, dass die versichertePerson aus eigener Entscheidung ar<strong>bei</strong>tslos ist,d. h., wenn sie selbst gekündigt hat, e<strong>in</strong>ezumutbare Tätigkeit nicht angenommen o<strong>der</strong> dieTeilnahme an e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsmarktmaßnahmeabgelehnt hat o<strong>der</strong> nicht zur Vorsprache <strong>bei</strong>mAr<strong>bei</strong>tsamt erschienen ist.Anspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d Versicherte außerdemnur dann, wenn sie für ihre letzte Tätigkeit e<strong>in</strong>bestimmtes E<strong>in</strong>kommen nachweisen. Dieses mussim Vorjahr <strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens dem 1,25fachenGrundbetrag (61 363 NOK) o<strong>der</strong> im Durchschnitt<strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>jahre m<strong>in</strong>destens demGrundbetrag (49 090 NOK) entsprochen haben.Darüber h<strong>in</strong>aus müssen Antragsteller <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> letzten zehn Tage, an denen sie <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsamtgemeldet waren, m<strong>in</strong>destens drei Tagear<strong>bei</strong>tslos gewesen se<strong>in</strong>.Bemessungsgrundlage für Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungs<strong>in</strong>d sämtliche E<strong>in</strong>künfte aus Erwerbstätigkeito<strong>der</strong> im Zusammenhang mit Ar<strong>bei</strong>tsmarktmaßnahmensowie Tagegeldzahlungen, die <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit,Krankheit, Mutterschaft o<strong>der</strong>Adoption gewährt werden. Ausschlaggebend istdas höchste E<strong>in</strong>kommen, das im Vorjahr o<strong>der</strong> imDurchschnitt <strong>der</strong> letzten drei Kalen<strong>der</strong>jahre erzieltwurde. Die Bemessungsgrenze liegt <strong>bei</strong>m Sechsfachendes Grundbetrages (294 540 NOK). DerTagessatz entspricht 0,24 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlageund wird für fünf Tage pro Wocheausgezahlt. Daraus ergibt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>ejährliche Zahlung <strong>in</strong> Höhe von 62,4 % <strong>der</strong>Bemessungsgrundlage.Für jedes unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>d unter 18Jahren wird e<strong>in</strong>e Zulage von 17 NOK pro Taggewährt. Wer im Vorjahr mehr als acht Wochenlang Leistungen bezogen hat, erhält e<strong>in</strong>en Urlaubszuschlag<strong>in</strong> Höhe von 9,5 % <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesemZeitraum bezogenen Leistungen.Der Bezugszeitraum richtet sich nach denerzielten Erwerbse<strong>in</strong>künften. Betrugen diese m<strong>in</strong>destensdas Doppelte des Grundbetrages(98 180 NOK), werden die Leistungen übere<strong>in</strong>en Zeitraum von 156 Wochen (drei Jahre)gezahlt. Ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>künfte berechtigen zu Leistungsbezugfür 78 Wochen (1,5 Jahre). An denersten Bezugszeitraum kann sich unmittelbar e<strong>in</strong>zweiter Bezugszeitraum anschließen, sofern dieE<strong>in</strong>kommensvoraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d.Für Ar<strong>bei</strong>tslose über 64 gilt als Bemessungsgrundlagedas Dreifache des Grundbetrages(147 270 NOK). Die Leistung wird bis zur Vollendungdes 67. Lebensjahres und ohne zeitlicheE<strong>in</strong>schränkung gewährt. Ab dem vollendeten 64.Lebensjahr können auch Selbständige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungerhalten.9. FamilienleistungenK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahrengezahlt, die ihren Wohnsitz <strong>in</strong> Norwegen haben.Seit dem 1. Januar 2000 gelten folgende Jahressätze:— 9 948 NOK für das erste und zweite K<strong>in</strong>d;— 10 944 NOK für das dritte und jedes weitereK<strong>in</strong>d.Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischen 13 Monaten und drei Jahrenwird über die Regelsätze h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e jährlicheZulage von 7 884 NOK pro K<strong>in</strong>d gewährt.Leistungsempfänger, die <strong>in</strong> den arktischenGebieten Norwegens wohnen, erhalten e<strong>in</strong>enjährlichen Zuschlag von 3 792 NOK je K<strong>in</strong>d.Alle<strong>in</strong> erziehende Eltern haben Anspruch aufK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld für e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mehr, als sie tatsächlichhaben (zusätzliches K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld). Lebenspartner,die geme<strong>in</strong>same K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben o<strong>der</strong> seit m<strong>in</strong>destens12 <strong>der</strong> letzten 18 Monate zusammenleben,haben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf das zusätzlicheK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld.Alle<strong>in</strong> erziehende Eltern mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter dreiJahren, die nach dem FamilienleistungsgesetzAnspruch auf zusätzliches K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld und nachdem Volksversicherungsgesetz auf e<strong>in</strong> vollesÜbergangsgeld haben, erhalten e<strong>in</strong>e jährlicheZulage von 7 884 NOK. Diese wird je<strong>der</strong> unterhaltspflichtigenPerson gewährt, und zwar unabhängigdavon, wie viele K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter drei Jahrensie tatsächlich hat.10. ErziehungsgeldSeit dem 1. August 1998 kann für K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischene<strong>in</strong>em und zwei Jahren Erziehungsgeld beantragtwerden. Seit dem 1. August 1999 gilt dieseRegelung auch für zweijährige K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Erziehungsgeldwird unabhängig von E<strong>in</strong>künften o<strong>der</strong> Steuerzahlungengewährt. Der Bezug <strong>der</strong> Leistung <strong>in</strong>voller Höhe setzt voraus, dass das K<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong>e<strong>in</strong>er staatlich geför<strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>krippe betreutwird. Wird e<strong>in</strong>e Betreuungsdauer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krippevon weniger als 33 Wochenstunden vere<strong>in</strong>bart,besteht Anspruch auf e<strong>in</strong>en gekürzten Leistungssatz.220 NORWEGEN

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