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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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FormalitätenH<strong>in</strong>terbliebenenrente und/o<strong>der</strong> Sterbegeld könnenSie auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck <strong>bei</strong><strong>der</strong> Staatlichen Rentenanstalt o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bezirksstellefür Solidarität und <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>Ihre</strong>sWohnbezirks beantragen. Die Anschriften s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Abschnitt 11 aufgeführt.Dem Antrag s<strong>in</strong>d die Geburtsurkunde <strong>der</strong> versichertenPerson, die Sterbeurkunde sowie e<strong>in</strong>eFotokopie <strong>Ihre</strong>s Personalausweises <strong>bei</strong>zufügen.Der Antrag auf die Zulage wegen Pflegebedürftigkeitist unter Verwendung des hierzu vorgesehenenVordrucks <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bezirksstelle für Solidaritätund <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> des Wohnbezirks desAntragstellers zusammen mit dessen Personalausweise<strong>in</strong>zureichen. Die für die Prüfung vonBeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen zuständige Stelle (Sistema deVerificacão de Incapacidades) des CDSSS entscheidetdann, ob und zu welchem Grad e<strong>in</strong>ePflegebedürftigkeit vorliegt.8. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitBei unfreiwilliger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit können dreiArten von Leistungen gewährt werden:— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung (subsídio de desemprego);— Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe (subsídio social de desemprego);— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung <strong>bei</strong> Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeit(subsídio de desemprego parcial). Anspruchsvoraussetzungen und Dauer<strong>der</strong> LeistungsgewährungLeistungen wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit erhalten Sienur, wenn Sie ar<strong>bei</strong>tsfähig, verfügbar und <strong>bei</strong>mörtlichen Ar<strong>bei</strong>tsamt (Centro do Emprego) alsar<strong>bei</strong>tslos gemeldet s<strong>in</strong>d.Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung habenSie, wenn Sie 540 Beschäftigungstage <strong>in</strong> den 24Monaten unmittelbar vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitnachweisen.Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe haben Sie, wennSie <strong>in</strong> den letzten 12 Monaten vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit 180 entlohnte Beschäftigungstagenachweisen können. Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe wird auchPersonen gezahlt, die nach Ausschöpfen desAnspruchs auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung immernoch ar<strong>bei</strong>tslos s<strong>in</strong>d. Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe wird jedochnur an Ar<strong>bei</strong>tslose gezahlt, <strong>bei</strong> denen das Pro-Kopf-E<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> Familie 80 % des M<strong>in</strong>destlohnesnicht überschreitet.Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung wird je nach Alter desAr<strong>bei</strong>tnehmers 12 bis 30 Monate lang gezahlt.Anspruchsberechtigte über 45 Jahre haben fürjeweils fünf Jahre, <strong>in</strong> denen während <strong>der</strong> letzten20 Kalen<strong>der</strong>jahre vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitfür sie Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>künfte registriert s<strong>in</strong>d, Anspruchauf zwei zusätzliche Monate.Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe wird für e<strong>in</strong>en gleich langenZeitraum gezahlt, es sei denn, sie wird imAnschluss an den ausgeschöpften Zeitraum desBezugs von Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung gewährt; <strong>in</strong>diesem Falle verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t sich die Bezugsdauer aufdie Hälfte. Hat <strong>der</strong> Versicherte zum Zeitpunkt desE<strong>in</strong>tritts <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit das 55. Lebensjahrvollendet, wird die Gewährung von Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfebis zum vollendeten 60. Lebensjahr verlängert;danach kann Altersrente bezogen werden. Esgibt außerdem Bestimmungen, wonach Versicherte,die <strong>bei</strong> E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit über50 Jahre alt s<strong>in</strong>d, ab 55 Jahren Altersrentebeziehen können; die Rente wird dann jedochgekürzt.Voraussetzungen für den Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungwegen Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeit s<strong>in</strong>d<strong>der</strong> Bezug von Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung und <strong>der</strong>Abschluss e<strong>in</strong>es Teilzeitar<strong>bei</strong>tsvertrages; esbestehen weitere Voraussetzungen im H<strong>in</strong>blickauf die Höhe des Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes für die Teilzeitar<strong>bei</strong>tund die Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsstunden.Der Anspruch auf diese Leistung besteht ab demZeitpunkt des Beg<strong>in</strong>ns des Teilzeitar<strong>bei</strong>tsvertragesund dauert für die gleiche Zeit fort, <strong>in</strong> <strong>der</strong> nochAnspruch auf die laufende Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungbesteht. Höhe <strong>der</strong> LeistungenDer Tagessatz <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungbeträgt 65 % des Referenze<strong>in</strong>kommens, d. h. destäglichen durchschnittlichen E<strong>in</strong>kommens,berechnet aus den gesamten Ar<strong>bei</strong>tsentgelten <strong>in</strong>den zwölf Kalen<strong>der</strong>monaten, die den zwei letztenMonaten vor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit vorausgehen.Er darf jedoch den garantierten M<strong>in</strong>destlohnnicht unterschreiten (außer wenn <strong>der</strong> Ausgangsverdienstunter diesem M<strong>in</strong>destlohn liegt)und das Dreifache dieses Betrages nicht überschreiten.Die Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe beträgt 80 bis 100 % deshöchsten gesetzlich garantierten monatlichenM<strong>in</strong>destlohnes, je nachdem, ob es sich <strong>bei</strong> denLeistungsberechtigten um Alle<strong>in</strong>stehende o<strong>der</strong>Personen mit Familie handelt. Sie darf jedochnicht über dem Referenze<strong>in</strong>kommen liegen.Die Höhe <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung <strong>bei</strong> Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeitentspricht <strong>der</strong> Differenz zwischen<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung zuzüglich 25 %<strong>der</strong>selben und dem Ar<strong>bei</strong>tsentgelt für die Teilzeitar<strong>bei</strong>t. FormalitätenLeistungen wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalbvon 90 Tagen nach E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit <strong>bei</strong><strong>der</strong> für den Ar<strong>bei</strong>tnehmer o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>en Wohnbezirkzuständigen CDSSS unter Verwendung des ent-PORTUGAL157

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