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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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sprechenden Vordrucks zu beantragen; da<strong>bei</strong> iste<strong>in</strong>e Erklärung des Ar<strong>bei</strong>tgebers vorzulegen, aus<strong>der</strong> die Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit und das Datum <strong>der</strong> letztenEntgeltzahlung hervorgeht, sowie e<strong>in</strong>e Erklärungdes Ar<strong>bei</strong>tsamtes <strong>Ihre</strong>s Wohnbezirks zumNachweis <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit und Ar<strong>bei</strong>tsbereitschaft.9. FamilienleistungenFolgende Leistungen werden gewährt:— K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld (subsídio familiar para criancas ejovens);— Son<strong>der</strong>erziehungszulage für K<strong>in</strong><strong>der</strong> (subsídiopor frequência de establecimento deeducacao especial);— monatliche Rente (subsídio mensal vitalício);— Zulage für Hilfe durch Dritte (subsídio porassistência de 3ª pessoa);— Sterbegeld (subsídio de funeral).Der Anspruch auf Sterbegeld entsteht mit demAbleben des Versicherten o<strong>der</strong> von folgendenFamilienangehörigen: Ehepartner, unterhaltsberechtigteK<strong>in</strong><strong>der</strong>, K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit Anspruch auf diemonatliche Leibrente und unterhaltsberechtigteEltern und/o<strong>der</strong> Großeltern. In allen Fällen s<strong>in</strong>ddie Ausgaben nachzuweisen.K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> gleichgestellte Personen (Stiefk<strong>in</strong><strong>der</strong>,adoptierte K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Mündel usw.) von Versichertenbegründen Anspruch auf alle fortlaufenden Leistungen.Für e<strong>in</strong> und dasselbe Ereignis kann jeweils nure<strong>in</strong>e Leistung gewährt werden, auch wennmehrere Personen Anspruch auf die Leistunghaben.Zum K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>Zuschlag (bonificacão) gewährt. Dieser Zuschlagist <strong>in</strong> den ersten 12 Lebensmonaten erhöht undkann ab dem dritten K<strong>in</strong>d, für das e<strong>in</strong> Anspruchbesteht, angepasst werden. Anspruchsvoraussetzungen und Dauer<strong>der</strong> LeistungsgewährungDie Gewährung <strong>der</strong> Leistungen hängt ab von denregistrierten Ar<strong>bei</strong>tsentgelten des Anspruchsberechtigten<strong>in</strong> den zwölf Kalen<strong>der</strong>monaten, diedem zweiten Monat vor E<strong>in</strong>reichung des Antrageso<strong>der</strong> E<strong>in</strong>treten des die Leistungsgewährung auslösendenUmstands vorangehen (diese Voraussetzunggilt nicht für Rentner). Voraussetzung istweiter, dass <strong>der</strong> Familienangehörige vom Anspruchsberechtigtenunterhalten wird und ke<strong>in</strong>eversicherungspflichtige Berufstätigkeit ausübt.Das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zur Vollendungdes 16. Lebensjahres (<strong>bei</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n des24. Lebensjahres) gezahlt. Sie kann jedoch fürK<strong>in</strong><strong>der</strong> ab 16 Jahren bis zum vollendeten 18., 21.bzw. 24. Lebensjahr gezahlt werden, wenn diesee<strong>in</strong>e Schule <strong>der</strong> Primarstufe, <strong>der</strong> Sekundarstufe,e<strong>in</strong>e weiterführende Schule bzw. Hochschule o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>en Lehrgang zur Berufsausbildung besuchenund ke<strong>in</strong> Stipendium, ke<strong>in</strong>e Ausbildungs<strong>bei</strong>hilfebzw. ke<strong>in</strong> Praktikantengehalt (die 2 ⁄3 des M<strong>in</strong>destlohnesüberschreiten) erhalten.Der Zuschlag <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung wird für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>teK<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 24 Jahren gewährt, die e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>schulebesuchen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen <strong>in</strong>ternatsmäßiguntergebracht s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuellepädagogische o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e therapeutischeBetreuung benötigen.Die Son<strong>der</strong>erziehungszulage für K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird fürbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 24 Jahren gewährt, diee<strong>in</strong>e schulgeldpflichtige o<strong>der</strong> schulgeldfreie Son<strong>der</strong>schulebesuchen und die e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelleBetreuung außerhalb dieser E<strong>in</strong>richtungbenötigen.Die monatliche Rente wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong> über 24Jahren gewährt, <strong>der</strong>en Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen es ihnenunmöglich machen, ihren Unterhalt durchAusübung e<strong>in</strong>er Berufstätigkeit zu bestreiten.Die Zulage für Hilfe durch Dritte wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong>gewährt, für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld mit dem Zuschlag <strong>bei</strong>Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die monatliche Rente gewährtwird und die zur Erfüllung ihrer Grundbedürfnissetäglich m<strong>in</strong>destens sechs Stunden e<strong>in</strong>er Betreuungbedürfen und diese erhalten.Die Dauer <strong>der</strong> fortlaufenden Leistungen ist unterschiedlich.Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> über 16 Jahre wird das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld nur<strong>bei</strong> fortgesetztem Nachweis <strong>der</strong> Ausbildung aufe<strong>in</strong>er <strong>der</strong> bereits genannten Stufen gezahlt.Der Zuschlag <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung wird bis zum Altervon 24 Jahren gezahlt, während die monatlicheRente ohne zeitliche Begrenzung gewährt werdenkann, sofern dem beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong>d nicht e<strong>in</strong>e<strong>bei</strong>tragsunabhängige Invaliditätsrente gewährtwird.Höhe <strong>der</strong> LeistungenDer Betrag des K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldes bemisst sich nachdrei E<strong>in</strong>kommensgruppen, die an den nationalenM<strong>in</strong>destlohn (SMN) gekoppelt s<strong>in</strong>d:— 1. Gruppe – bis 1,5 x SMN— 2. Gruppe – über 1,5 x SMN bis 8 x SMN— 3. Gruppe – über 8 x SMN.Der Betrag des Zuschlags <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bemisstsich nach drei Altersstufen, und <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong>Son<strong>der</strong>erziehungs<strong>bei</strong>hilfe für K<strong>in</strong><strong>der</strong> hängt ab von<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> monatlichen Schulgebühren und desFamiliene<strong>in</strong>kommens. Die Beträge <strong>der</strong> übrigenLeistungen s<strong>in</strong>d feste Sätze, die <strong>in</strong> regelmäßigenAbständen, normalerweise jährlich, angepasstwerden.158 PORTUGAL

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