13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

stand. Außerdem müssen Sie gegebenenfallsnachweisen, dass <strong>der</strong> Versicherte Ihnengegenüber zum Zeitpunkt se<strong>in</strong>es Todes tatsächlichund vollständig unterhaltspflichtig war.Höhe des SterbegeldesDas Sterbegeld beträgt das 90fache des täglichenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes des Versicherten. Für die Berechnungdes täglichen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes gelten diegleichen Regelungen wie <strong>bei</strong> Krankengeld, d. h.,es muss zwischen 1 % und 25 % <strong>der</strong> jährlichenBeitragsbemessungsgrenze <strong>der</strong> Sozialversicherungbetragen. Näheres erfahren Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ortskrankenkasse.7. FamilienleistungenIn den französischen Rechtsvorschriften s<strong>in</strong>dfolgende Familienleistungen vorgesehen:— K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld (allocations familiales);— Beihilfe für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> (allocation pourjeune enfant);— Familienzulage (complément familial);— Wohngeld (allocation de logement);— Son<strong>der</strong>erziehungs<strong>bei</strong>hilfe (allocation d’éducationspéciale);— Beihilfe zur Familienunterstützung (allocationde soutien familial);— Zulage <strong>bei</strong> Schuljahresbeg<strong>in</strong>n (allocation <strong>der</strong>entrée scolaire);— Beihilfe für Alle<strong>in</strong>erziehende (allocation deparent isolé);— Erziehungsgeld (allocation parentale d’éducation);— Adoptions<strong>bei</strong>hilfe (allocation d’adoption);— Beihilfe für Elternurlaub (allocation deprésence parentale). AnspruchsvoraussetzungenSie haben Anspruch auf die französischen Familienleistungen,wenn Sie und <strong>Ihre</strong> Familie <strong>in</strong>Frankreich wohnen und wenn Sie für m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d tatsächlich und vollständig unterhaltspflichtigs<strong>in</strong>d. Folgende Familienleistungenwerden nur <strong>bei</strong> E<strong>in</strong>künften unterhalb e<strong>in</strong>er bestimmtenGrenze gewährt: Zulage <strong>bei</strong> Schuljahresbeg<strong>in</strong>n,Beihilfe für Alle<strong>in</strong>erziehende, Beihilfefür Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>, Adoptions<strong>bei</strong>hilfe, Wohngeld,Familienzulage.Der Bezug von K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld ist ab dem zweitenunterhaltsberechtigten K<strong>in</strong>d möglich. BestimmteLeistungen wie Wohngeld, Zulage <strong>bei</strong> Schuljahresbeg<strong>in</strong>n,Son<strong>der</strong>erziehungs<strong>bei</strong>hilfe, Beihilfe fürKle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> und Beihilfe für Alle<strong>in</strong>erziehendekönnen jedoch schon <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d gewährtwerden.Wenn Sie <strong>in</strong> Frankreich Ar<strong>bei</strong>tnehmer, Selbständigero<strong>der</strong> Bezieher von Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungs<strong>in</strong>d und Ihr Ehegatte mit den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat <strong>der</strong> EuropäischenUnion wohnt, dort jedoch nicht ar<strong>bei</strong>tet, habenSie Anspruch auf die genannten Familienleistungenmit Ausnahme des Erziehungsgeldes, desWohngeldes, <strong>der</strong> bis zum vollendeten drittenLebensmonat des K<strong>in</strong>des gewährten Beihilfe fürKle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> und <strong>der</strong> Adoptions<strong>bei</strong>hilfe. Ar<strong>bei</strong>teth<strong>in</strong>gegen Ihr Ehegatte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat,haben Sie Anspruch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld nachden dort geltenden Rechtsvorschriften. Das K<strong>in</strong><strong>der</strong>gelddes entsprechenden Mitgliedstaates kanngegebenenfalls durch e<strong>in</strong>e von Frankreichgewährte Ausgleichszahlung aufgestockt werden.LeistungsempfängerK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird ab dem zweiten K<strong>in</strong>d und fürjedes weitere K<strong>in</strong>d bis zum vollendeten 20.Lebensjahr gewährt, sofern das K<strong>in</strong>d nicht erwerbstätigist o<strong>der</strong> se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen unter 55 %des M<strong>in</strong>destlohnes (SMIC) liegt.Außerdem werden altersabhängige Zuschlägegewährt (K<strong>in</strong><strong>der</strong> über elf Jahre bzw. über 16Jahre). Handelt es sich allerd<strong>in</strong>gs um e<strong>in</strong>eFamilie mit weniger als drei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, erhält daserste K<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>en Zuschlag.Beantragung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldAnträge werden von <strong>der</strong> Familienkasse (Caissed’allocations familiales) des Wohnortes <strong>Ihre</strong>rFamilie entgegengenommen.Welche Unterlagen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Antragstellung imE<strong>in</strong>zelnen vorzulegen s<strong>in</strong>d, erfahren Sie aus demvon <strong>der</strong> Familienkasse herausgegebenen Ratgeberzum Thema Familienleistungen (Guide des allocationsfamiliales) o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungskassefür die Landwirtschaft (Caisse de lamutualité sociale agricole) <strong>Ihre</strong>s Wohnortes.8. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitWenn Sie als Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>in</strong> Frankreich <strong>Ihre</strong>Stelle verlieren, sollten Sie dies umgehend demAssedic (Association pour l’Emploi dans l’Industrieet le Commerce, Verband zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Beschäftigung <strong>in</strong> Industrie und Handel) <strong>Ihre</strong>sWohnortes melden. Nur dann haben Sie gegebenenfallsAnspruch auf Leistungen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungund wahren <strong>Ihre</strong>n Anspruchauf Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherung.Anschließend erhalten Sie vom Assedic e<strong>in</strong>Antragsformular, das Sie ausfüllen undzusammen mit <strong>der</strong> von <strong>Ihre</strong>m letzten Ar<strong>bei</strong>tgeberausgestellten Besche<strong>in</strong>igung über die Beendigungdes Beschäftigungsverhältnisses zurücksenden.FRANKREICH81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!