13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— Leistungen <strong>bei</strong> Krankheit und Mutterschaft(Abschnitt 2);— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfällen und Berufskrankheiten(Abschnitt 3);— Leistungen <strong>bei</strong> Invalidität (Abschnitt 4);— Leistungen <strong>bei</strong> Alter und an h<strong>in</strong>terbliebeneEhegatten (Abschnitt 5);— Leistungen im Todesfall (Abschnitt 6);— Familienleistungen (Abschnitt 7).Ergänzend zum allgeme<strong>in</strong>en System <strong>der</strong> Sozialversicherunggibt es e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung(Abschnitt 8) und mehrere Zusatzrentenversicherungen(Abschnitt 9). AnmeldungWenn Sie <strong>in</strong> Frankreich e<strong>in</strong> abhängiges Beschäftigungsverhältnisaufnehmen, muss Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeberSie vorher <strong>bei</strong> <strong>der</strong> zuständigen Stelle des Verbandsfür die E<strong>in</strong>ziehung <strong>der</strong> Sozialversicherungs- undFamilienleistungs<strong>bei</strong>träge (Union de recouvrementdes cotisations de sécurité sociale etd’allocations familiales, URSSAF) anmelden.Damit beg<strong>in</strong>nt <strong>Ihre</strong> Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherung,<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung und <strong>der</strong>jeweiligen betrieblichen Zusatzrentenversicherung.Anschließend stellt Ihnen Ihr Sozialversicherungsträgere<strong>in</strong>en Mitgliedsausweis (carte d’immatriculation)aus. Von <strong>Ihre</strong>r Krankenkasse erhaltenSie e<strong>in</strong>e Versicherungsbestätigung und e<strong>in</strong>e Versichertenkarte<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Magnetkarte, die sogenannte „Carte vitale“. BeiträgeAls Ar<strong>bei</strong>tnehmer müssen Sie Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägeentrichten. Dazu führt Ihr Ar<strong>bei</strong>tgebere<strong>in</strong>en bestimmten prozentualen Anteil <strong>Ihre</strong>s Ar<strong>bei</strong>tsentgeltesan die E<strong>in</strong>zugsstelle ab. RechtsbehelfeFalls Sie mit e<strong>in</strong>er Entscheidung <strong>Ihre</strong>s Versicherungsträgersnicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten nach Zustellung desanzufechtenden Bescheids Wi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>mSchlichtungsausschuss (Commission de recoursamiable) <strong>Ihre</strong>s Versicherungsträgers e<strong>in</strong>legen.Erhalten Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ke<strong>in</strong>eAntwort, gilt Ihr Wi<strong>der</strong>spruch als abgewiesen.Falls Sie damit nicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, müssenSie <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten Klage vor demSozialgericht (Tribunal des affaires de sécuritésociale) erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist dieEntscheidung des Schlichtungsausschusses rechtskräftig.2. Krankheit und MutterschaftDie französische Krankenversicherung umfasstSachleistungen (Gesundheitsfürsorge) (BuchstabeA) und Geldleistungen (Krankengeld) (BuchstabeB). Krankengeld wird <strong>bei</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gterAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit gezahlt. Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaftwerden nicht durch die Krankenversicherung,son<strong>der</strong>n durch e<strong>in</strong>e eigenständige Versicherungabgedeckt (Buchstabe C).A. SACHLEISTUNGEN BEI KRANKHEITAnspruch auf Sachleistungen <strong>der</strong> Krankenversicherunghaben Ar<strong>bei</strong>tnehmer, Ar<strong>bei</strong>tslose undRentner sowie alle nicht an<strong>der</strong>weitig krankenversichertenPersonen mit legalem und ständigemWohnsitz <strong>in</strong> Frankreich. Anspruchsberechtigt s<strong>in</strong>ddarüber h<strong>in</strong>aus die Unterhaltsberechtigten <strong>der</strong>genannten Personengruppen.AnspruchsvoraussetzungenE<strong>in</strong> Leistungsanspruch wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch e<strong>in</strong>berufliches o<strong>der</strong> gleichgestelltes Kriteriumbegründet. Die Leistungsgewährung setzt e<strong>in</strong>ebestimmte Anzahl von geleisteten Ar<strong>bei</strong>tsstundeno<strong>der</strong> Beitragszahlungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmtenUmfang voraus. Bei Personen, die die Voraussetzungenfür die Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Versicherungo<strong>der</strong> die Anspruchsberechtigung nicht mehrerfüllen, bleibt <strong>der</strong> Anspruch auf Sachleistungendes bisherigen Systems für weitere vier Jahrebestehen, sofern sie nicht Mitglied e<strong>in</strong>er <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Pflichtversicherung werden.Unter bestimmten Umständen kann e<strong>in</strong> Leistungsanspruchauch ohne Entrichtung von Beiträgenbegründet werden. Unter diese Regelung fallenPersonen, die e<strong>in</strong>e Beihilfe für Alle<strong>in</strong>erziehende(allocation de parent isolé) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beihilfe fürbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Erwachsene (allocation aux adulteshandicapés) beziehen.Bei Personen, die im allgeme<strong>in</strong>en Systemaufgrund des Wohnsitzkriteriums versichert s<strong>in</strong>d,wird die Gewährung von Sachleistungen nurdavon abhängig gemacht, dass sie auf legaleWeise und ständig <strong>in</strong> Frankreich leben.Außerdem müssen diese Versicherten je nachE<strong>in</strong>kommenslage e<strong>in</strong>en entsprechenden Beitragzur allgeme<strong>in</strong>en Krankenversicherung (couverturemaladie universelle) leisten. [Für die zu berücksichtigendenE<strong>in</strong>kommensarten gelten geson<strong>der</strong>teRegelungen; für 2000 wurde e<strong>in</strong>e Beitragsbemessungsgrenzevon 6 402,86 EUR (42 000 FRF)jährlich festgelegt.]KostenerstattungAls Versicherter haben Sie für sich und <strong>Ihre</strong>Unterhaltsberechtigten (Ehegatte, K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 20Jahren, Lebenspartner, <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Haushalt lebendeunterhaltsberechtigte Personen) Anspruch auf Erstattung<strong>der</strong> Krankheitskosten.Für jede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebührenordnung aufgeführteärztliche Behandlung und für jedes erstattungs-74 FRANKREICH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!